RRB Nr. 1200/2021
Strickhof Wülflingen, Dachinstandsetzung und Photovoltaikanlage, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021
1200. Strickhof Wülflingen, Dachinstandsetzung und Photovoltaikanlage (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
Ausgangslage Der Strickhof betreibt am Standort Winterthur-Wülflingen die Bäuerinnenschule sowie weitere Lehrgänge im Bereich Land-, Gesundheits- und Ernährungswirtschaft. Am Standort befinden sich zudem der Rebbetrieb mit Kelterung sowie der Ausbildungs- und Versuchsbetrieb mit Mutterkuhhaltung. Es wird ein Internat einschliesslich umfassenden Campus-Programms betrieben. Der Campus besteht aus drei Gebäuden. Beim östlichen Schulgebäude kommt es aufgrund des undichten Daches seit Jahren zu erheblichen Wassereinbrüchen. Bereits 2017 wurde ein kleinerer Teilbereich des Daches instand gesetzt. Aufgrund von weiteren undichten Stellen haben zwei Fachbetriebe die Dachflächen untersucht. Sie kommen übereinstimmend zum Schluss, dass nur eine umfassende Instandsetzung das mehrfach auftretende Problem lösen kann.
Projektbeschrieb Im Rahmen der Instandsetzung wird das Dach komplett abgedeckt. Die Ziegel sollen – soweit möglich – zwischengelagert und wiederverwendet werden. Auch andere Bauteile wie z. B. die Sparren, Dämmung oder Zwischenlattungen sollen möglichst weiterverwendet werden. Eine zusätzliche Dämmschicht wird eingebaut, um die Wärmedämmleistung zu verbessern. Das gesamte Dach wird komplett neu abgedichtet. Zudem ist die Montage einer neuen Blitzschutzanlage vorgesehen. Auf zwei der gesamthaft drei Dachflächen ist der Bau einer integrierten Photovoltaikanlage (PV-Anlage) vorgesehen. Die beiden Dächer mit südlicher Ausrichtung bieten aufgrund der Verschattung und Dachneigung ideale Voraussetzungen dafür.
Finanzierung Die Kosten für die Dachinstandsetzung und PV-Anlage belaufen sich auf Fr. 1 040 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 29. April 2021; Preisstand 1. April 2021, 101,2 Punkte, Basis 2021, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 156 000 2 Gebäude 733 000 5 Baunebenkosten 51 000 6 Reserve 100 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 040 000 Bei den Instandsetzungsmassnahmen handelt es sich um Ausgaben, die zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz nötig sind. Gemäss dem Standard Nachhaltigkeit Hochbau gehört zur zeitgemässen Ausstattung eine möglichst grossflächige Realisierung von PV-Anlagen unter Berücksichtigung des Eigenverbrauchs (vgl. RRB Nr. 601/2021). Es handelt sich somit um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 040 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2021, im Budgetentwurf 2022 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 keine Mittel eingestellt. Der Betrag wird innerhalb der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Tabelle 2: Verteilung pro Jahr Investitionen (in Franken) 2021 2022 40 000 1 000 000 Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 31 379 und setzen sich aus Fr. 27 479 für Abschreibungen und Fr. 3900 für Zinsen zusammen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 200 069 19,3 80 2 501 750 3 251 Hochbauten Rohbau 2 362 288 34,8 40 9 057 1 359 10 416 Hochbauten Ausbau 45 061 4,3 30 1 502 169 1 671 Hochbauten Installationen 432 582 41,6 30 14 419 1 622 16 041 Total 1 040 000 100 27 479 3 900 31 379 In den Gesamtkosten von Fr. 1 040 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 9. November 2020 bewilligten Projektierungskosten von insgesamt Fr. 40 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es entstehen keine personellen und betrieblichen Folgekosten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Dachinstandsetzung und Photovoltaikanlage des Ostgebäudes im Strickhof Wülflingen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 040 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2021)
III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 9. November 2020 bewilligten Ausgaben für die Projektierung von Fr. 40 000 werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli