RRB Nr. 1204/2012
Dringliche Anfrage Julia Gerber Rüegg, Wädenswil, Peter Ritschard und Heidi Bucher-Steinegger, Zürich, betreffend drohende Massenentlassungen bei den Zürcher Banken, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 306/2012
Sitzung vom 21. November 2012
1204. Dringliche Anfrage (Drohende Massenentlassungen bei den Zürcher Banken) Kantonsrätin Julia Gerber Rüegg, Wädenswil, sowie Kantonsrat Peter Ritschard und Kantonsrätin Heidi Bucher-Steinegger, Zürich, haben am 29. Oktober 2012 folgende dringliche Anfrage eingereicht: An der jährlichen Informationsveranstaltung der Volkswirtschaftsdirektion zur Arbeitsmarktlage im Kanton Zürich am 9. Juli 2012 zeigte Bruno Sauter, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA), die Entwicklung der letzten zwölf Monate auf. Auf die Nachfrage der Vertreterin des Bankpersonalverbandes, wie das AWA die Situation der Banken in Zürich einschätze und ob es bei seinen regelmässigen Kontakten mit Vertretern der Zürcher Bankinstitute Hinweise erhalten hätte, dass ein grösserer Stellenabbau und damit verbunden viele Entlassungen bevorstünden, antwortete Bruno Sauter, er sehe aktuell keine alarmierenden Anzeichen und darum auch keinen speziellen Handlungsbedarf. Drei Monate später, anfangs Oktober 2012, war in den Zürcher Medien zu lesen, dass die UBS den Abbau von 10 000 Arbeitsplätzen weltweit plane. Recherchen der Medienschaffenden ergaben, dass auch bei anderen Zürcher Banken Stellenabbau und damit verbunden Entlassungen in grösserem Ausmass geplant sind. In diesem Zusammenhang fragen wir den Regierungsrat an:
Erwägungen
1. Muss davon ausgegangen werden, dass die Vertreter der Zürcher Bankinstitute die Zürcher Regierung nicht offen informieren? Wenn ja, was sind aus Sicht des Regierungsrates die Gründe dafür?
2. Hat der Regierungsrat bzw. das AWA die einzelnen Bankinstitute befragt, mit welchen Szenarien und mit welchen Angestelltenzahlen sie für ihr Institut in den nächsten Jahren rechnen? Wenn ja, bitten wir den Regierungsrat, seine Erkenntnisse aus diesen Umfragen hier offenzulegen. Wenn nein, ist der Regierungsrat bereit, eine entsprechende Umfrage zu lancieren, auszuwerten und die Erkenntnisse zu publizieren? Wenn nein, warum nicht?
3. Führt die Volkswirtschaftsdirektion über die Personalentwicklung in der Finanzbranche (ohne Versicherungen) ein Monitoring, welches Aufschluss über die Anzahl Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen, nach Jahr, Geschlecht und nach Alter der gekündigten und über die Anzahl der jährlich ausgesteuerten ehemaligen Bankangestellten, geben kann? Wenn nein, hält es der Regierungsrat nicht für angezeigt, angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation solche Zahlen von nun an zu erheben, um mögliche Trends frühzeitig erkennen zu können?
4. Gemäss Obligationenrecht müssen die Arbeitnehmervertretungen der Banken bei Massenentlassungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Stellungnahme eingeladen werden. Stimmt es, dass diese Stellungnahmen jeweils auch dem Amt für Wirtschaft und Arbeit zugestellt werden? Sind solche Stellungnahmen in den letzten Monaten beim AWA eingegangen? Wenn ja, weshalb hat dann der Leiter des AWA im Juli von den Abbauplänen der Banken noch nichts gewusst? Wenn nein, hält es der Regierungsrat für möglich, dass gar keine Konsultationsverfahren durchgeführt worden sind? Wer kontrolliert das jeweils, wenn nicht das AWA?
5. Pflegt das AWA auch regelmässige Kontakte mit Angestelltenorganisationen des Bankpersonals? Wenn ja, mit welchen? Wenn nein, warum nicht?
6. Ist der Regierungsrat bereit, mit den Bankinstituten, die einen grösseren Abbau planen, sowie den Sozialpartnern das Gespräch zu suchen, um die Banken in ihre soziale Pflicht zu nehmen und Kündigungen zu verhindern?
7. Welche Massnahmen plant die Volkswirtschaftsdirektion im Hinblick auf die zu erwartenden Entlassungen im Bankensektor? Mit welchen arbeitsmarktlichen Massnahmen werden Bankfachleute in den Arbeitsmarkt reintegriert?
8. Gibt es Kontakte mit benachbarten Kantonen, die ebenfalls von dem drohenden Stellenabbau betroffen sind? Wenn ja, mit welchen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Julia Gerber Rüegg, Wädenswil, sowie Peter Ritschard und Heidi Bucher-Steinegger, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Anlässlich der Informationsveranstaltung der Volkswirtschaftsdirektion vom 9. Juli 2012 sprach der Chef des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) die Redimensionierung des Bankenplatzes ausdrücklich an. Er erklärte, dass sich bei den Banken Massenentlassungen gehäuft hätten und es seien nicht mehr nur Funktionen des Backoffice betrof- fen, sondern zunehmend auch Funktionen des Kerngeschäfts. Sodann erklärte der Chef des AWA unter Hinweis auf die Studie «Finanzplatz Zürich 2011» (vgl. Beantwortung der Frage 2), dass derzeit drei grosse Risiken für die kantonale Volkswirtschaft bestünden: a) die Eurostärke, b) die Verschuldung der Nachbarländer und c) die Anpassungen im Finanzdienstleistungssektor. Letzteres Risiko würde den Kanton am meisten treffen. Bedauerlicherweise soll dieses Risiko mit der jüngsten Ankündigung der UBS nunmehr Wirklichkeit werden. Die geplanten Kündigungen führen nicht nur zu einem volkswirtschaftlichen Schaden, sondern treffen die einzelnen Betroffenen hart. Dennoch muss die Reorganisation der UBS im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Der Bankensektor im Kanton Zürich zählte Anfang 2012 rund 59 000 Erwerbstätige. Die UBS hat einen Stellenabbau am Finanzplatz Zürich von 1600 Stellen bis 2015 angekündigt. Pro Jahr gehen durchschnittlich 533 Stellen verloren, was schmerzlich ist. Ein Teil des jährlichen Abbaus, der 0,9% der Bankenbelegschaft im Kanton entspricht, dürfte dabei aber wohl über natürliche Fluktuationen erfolgen. Hinzu kommt, dass die Bank-Branche im Kanton Zürich im Vergleich zu anderen wichtigen Wirtschaftszweigen (Grosshandel, Detailhandel, Gesundheits- und Sozialwesen, Gastgewerbe und freiberufliche, technische und wissenschaftliche Dienstleistungen) anteilsmässig die geringste Arbeitslosenquote aufweist. Zu Frage 1: Das AWA als Arbeitsmarktbehörde wird regelmässig offen und transparent über konkrete Kündigungen bei Grossbanken informiert. Bei der in der Anfrage genannten Ankündigung der UBS handelt es sich indessen nicht um eine Ankündigung von Massenentlassungen im Sinne des Obligationenrechts (vgl. Art. 335d OR, SR 220), sondern um die Ankündigung eines Strategiewechsels. Solche Informationen werden von börsenkotierten Unternehmen naturgemäss kurzfristig und ohne
breite Vorabinformationen bekannt gegeben. Zu Frage 2: Das AWA hat 2011 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Zürich beim Wirtschaftsforschungsinstitut BAK Basel Economics die Studie «Finanzplatz Zürich 2011» in Auftrag gegeben, die unter anderem die längerfristige Entwicklung des Zürcher Finanzsektors bis 2020 und deren Auswirkungen auf die regionale Volkswirtschaft zum Gegenstand hatte. Die darin enthaltenen Erkenntnisse und Szenarien beruhen auf Befragungen der BAK. Die Studie ist öffentlich und unter folgendem Link einsehbar: http://www.awa.zh.ch/content/dam/volkswirtschafts-
Zu Frage 3: Die Standortförderung des AWA erstellt regelmässig ein Monitoring zum Finanzplatz Zürich. Die neuesten Zahlen erschienen Mitte Januar 2012 in der bereits erwähnten Studie «Finanzplatz Zürich 2011». Das Monitoring umfasst rückblickend die wesentlichen volkswirtschaftlichen Daten für den Finanzsektor und dessen drei Subbranchen (Banken, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleistungen). Gleichzeitig enthält das Monitoring Prognosen für die Wertschöpfung und die Zahl der Erwerbstätigen dieser für den Kanton wichtigen Branche. Das Monitoring ist darauf ausgerichtet, die Grösse und Aussichten des Finanzsektors aus volkswirtschaftlicher Sicht aufzuzeigen, und enthält keine Arbeitsmarktanalyse. Grundlagen des Monitorings sind die makroökonomischen Branchen- und Regionenmodelle der BAK, die diese im Auftrag des AWA erstellt. In seiner neuesten Ausgabe geht das Monitoring von einem Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen im Bankensektor der Region Zürich aus, wobei 2012 mit einem Rückgang von 3,8% und 2013 von 2,7% gerechnet wird. Im gleichen Monitoring wurden die längerfristigen Aussichten (bis 2020) des Finanzplatzes Zürich vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Wettbewerbs und der steigenden Regulierungsanforderungen ausgeleuchtet. Konkret wurde festgehalten: «(…) der globale Trend zu vermehrt kundenorientierten Dienstleistungen schmälert das Entwicklungspotenzial des Investment Banking. Zudem zwingen kleiner werdende Margen die Institute zu Kosteneinsparungen. Wie bereits von einigen Banken (z. B. der UBS und der Credit Suisse) angekündigt, werden diese auch über Personalabbau durchgeführt. Die meisten Stellen dürften dabei im Investment Banking und im Backoffice wegfallen» (Fazit Seite 97). Insgesamt gehen die Perspektiven bis 2020 im Basisszenario von einem Rückgang von 3000 Erwerbstätigen im Finanzsektor der Region Zürich aus. Die Anzahl der jährlich ausgesteuerten ehemaligen Bankangestellten wird keinem Monitoring unterzogen. Dies ist auch nicht vorgesehen. Zu Frage 4: Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine Massenentlassung vorzunehmen, hat er die Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche gibt, die Arbeitnehmenden zu konsultieren (Art. 335f Abs. 1 OR). Unter anderem hat er ihnen die Anzahl der Kündigungen mitzuteilen (Art. 335f Abs. 3
Bst. b OR). Der Arbeitgeber hat dem kantonalen Arbeitsamt jede beabsichtigte Massenentlassung schriftlich anzuzeigen und der Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche gibt, den Arbeitnehmenden eine Kopie dieser Anzeige zuzustellen. Die Anzeige muss die Er- gebnisse der Konsultation der Arbeitnehmervertretung (Art. 335f OR) und alle zweckdienlichen Angaben über die beabsichtigte Massenentlassung enthalten (Art. 335g Abs. 1 und 2 OR). Das AWA fordert die Ergebnisse der Konsultationsverfahren im Rahmen von Massenentlassungen jeweils ein. Ebenso berichten die betroffenen Unternehmen über die tatsächlich erfolgten Kündigungen. Diese fallen in der Regel aufgrund des Konsultationsverfahrens geringer aus als die Ankündigungen. Die Erfahrung des AWA zeigt sodann, dass insbesondere bei Grossunternehmen von der Ankündigung einer Umstrukturierung bis zu deren Abschluss Monate, manchmal sogar Jahre vergehen können. Im Falle der UBS sind bereits früher bekannt gegebene Umbaupläne noch immer nicht abgeschlossen. Das AWA steht mit den Personalabteilungen der Grossbanken in regelmässigem Kontakt und wird jeweils über die konkreten Abbaumassnahmen informiert. Zu Frage 5: Das AWA steht sowohl mit dem Bankenpersonalverband als auch mit dem Kaufmännischen Verband Zürich in regelmässigem Kontakt. Anlässlich dieser Treffen wurde der von der UBS beabsichtigte Stellenabbau nicht erwähnt. Zu Frage 6: Der Regierungsrat führt regelmässig Gespräche mit Vertretern von grösseren Bankinstituten. Anlässlich dieser Treffen können unter anderem Themen wie Kündigungen im grösseren Umfang angesprochen werden. Allerdings muss mit diesen Informationen sorgsam umgegangen werden, da in den meisten Fällen börsenkotierte Unternehmen betroffen sind. Zu Frage 7: Für die Wiedereingliederung der Bankfachleute in den Arbeitsmarkt können verschiedene Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) genutzt werden (vgl. nachstehende Auflistung). Im individuellen Fall wird die jeweilige Massnahme ermittelt, die den Kompetenzen und Bedürfnissen der betroffenen Person am besten entspricht. Dabei dürfen die von der Arbeitslosenversicherung angebotenen AMM die durch die UBS bereitgestellten Outplacement-Dienstleistungen und Beratungen nicht konkurrenzieren. – Strategiekurse und Abklärungs-/Coachingmassnahmen – Strategiekurse, Zielgruppe A (Führungskräfte/Hochqualifizierte)
und B (Fachkräfte). Pro Zielgruppe gibt es neun frei kombinierbare Module vom Basiskurs bis Kleingruppencoaching
– Besonders für ICT-Bereich; Kader-, Fachleute sowie Quereinsteigerinnen und -einsteiger: Assessments bezüglich persönlicher und fachlicher Voraussetzungen mit anschliessendem Einzelcoaching, in dem Handlungsfelder definiert werden. Finanzierung von individuellen ICT-Weiterbildungskursen durch AWA, die aufgrund von Assessment und Einzelcoaching als zielführend erarbeitet wurden. – Branchenübergreifend: Einzel-/Gruppencoachings mit anschliessendem Integrationsprojekt für Führungs- und Fachkräfte (drei Monate Evaluation, sechs bis acht Monate Projekt) – Sprachkurse – Deutschkurse bis Niveau B2, in Spezialfällen bis C2 – Englisch- und Französischkurse bis Niveau B2, in Spezialfällen – PC-Anwenderkurse – ECDL (European Computer Driving Licence) Start und Advanced Kurse einschliesslich Zertifikate – Kaufmännische Fachkurse – Finanzbuchhaltung – Handelsschule «Kompakt» mit Zertifikat (dreimonatiger Intensivkurs) – Beschäftigungsmassnahmen – Angebot AWA: Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB); Einzeleinsatzplätze: drei- bis sechsmonatige Arbeitseinsätze bei Nonprofitorganisationen, Zielgruppe B, z. B. Marketing/Kommunikation, Informatik, Projektmanagement, in verschiedenen Berufsgruppen, oft mit Integrationsprojekten – Angebot Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Nationale Einzeleinsatzplätze für die Zielgruppen A und B in verschiedenen Berufsgruppen, z. B. Markting/Kommunikation, Personal, Informatik, Projektmanagement, oft mit Integrationsprojekten – Besondere Massnahmen – Einarbeitungszuschüsse (Art. 65 ff. Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG, SR 837.0): AWA zahlt während höchstens sechs bzw. zwölf Monaten bei über 50-Jährigen einen Teil des Lohnes an den Arbeitgebenden zurück, um ihn für Einarbeitungsaufwände zu entschädigen. – Individuelle Kurse – Gesuche von Stellensuchenden für die (Teil-)Finanzierung von individuellen Massnahmen werden gemäss AVIG und Bewilligungspraxis entschieden.
Zu Frage 8: Der Chef des AWA ist Präsident des Verbandes der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden (VSAA). Dadurch ist ein regelmässiger Austausch nicht nur mit den Nachbarkantonen (in der VSAA-Gruppe Region Ost), sondern mit allen kantonalen Arbeitsämtern der Schweiz sichergestellt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi