RRB Nr. 1213/2023
Regionaler Richtplan Zürcher Unterland, Teilrevision betreffend Durchgangsplatz für Fahrende und Nasslagerstandort, Festsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2023
1213. Regionaler Richtplan Zürcher Unterland, Teilrevision betreffend Durchgangsplatz für Fahrende und Nasslagerstandort (Festsetzung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der regionale Richtplan der Region Zürcher Unterland wurde gesamthaft mit RRB Nr. 106/2018 am 7. Februar 2018 festgesetzt und mit RRB Nrn. 534/2020, 1090/2020 und 1021/2021 teilrevidiert. Der kantonale Richtplan enthält seit der Festsetzung im Rahmen der Gesamtüberprüfung im März 2014 ein Kapitel zu Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende (Richtplantext, Pt. 2.5). Den Fahrenden ist für die Ausübung ihrer traditionellen Lebensweise ausreichend Platz an geeigneten Lagen und in genügender Qualität zur Verfügung zu stellen. Zur planungsrechtlichen Sicherung sind die Stand- und Durchgangsplätze in den regionalen Richtplänen zu bezeichnen. Der Gemeinderat Glattfelden beantragte mit Beschluss vom 13. Juni 2022 bei der Planungsgruppe Zürcher Unterland den Eintrag eines Durchgangsplatzes für Fahrende im regionalen Richtplan. Mit der Teilrevision soll zudem ein Standort für die Nasslagerung von Sturmholz im regionalen Richtplan festgelegt werden. Nasslagerstandorte werden für die werterhaltende Zwischenlagerung von grossen Holzmengen nach Schadenereignissen benötigt und sollen im Ereignisfall rasch zur Verfügung stehen. Das Amt für Landschaft und Natur hat eine kantonsweite Standortevaluation für Nasslagerplätze vorgenommen und im Gebiet der Planungsgruppe Zürcher Unterland den Standort Finsterloo in der Gemeinde Winkel ermittelt. Gestützt auf die kantonale Standortevaluation hat die Gemeinde Winkel mit Beschluss vom 19. Oktober 2020 bei der Planungsgruppe Zürcher Unterland beantragt, den Nasslagerstandort im regionalen Richtplan einzutragen. Mit Schreiben vom 30. Juni 2023 ersuchte die Planungsgruppe Zürcher Unterland um Festsetzung der «Teilrevision Fahrende und Nasslagerstandort» des regionalen Richtplans Unterland.
B. Inhalte der Teilrevision Die Revisionsvorlage des regionalen Richtplans Unterland betreffend Durchgangsplatz für Fahrende und Nasslagerstandort umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:
– Der Richtplantext wird in Kapitel 2.7 «Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende» mit dem Eintrag des geplanten Durchgangsplatzes im Gebiet Niedermatt der Gemeinde Glattfelden ergänzt. – Die Richtplankarte Siedlung- und Landschaft wird mit der Signatur D «Durchgangsplatz für Fahrende (geplant)» ergänzt. – Der Richtplantext wird in Kapitel 6.5 «Weitere öffentliche Dienstleistungen» mit dem Eintrag des bestehenden Nasslagerstandorts (temporäre Nutzung) im Gebiet Finsterloo der Gemeinde Winkel ergänzt. – Die Richtplankarte Ver- und Entsorgung, öffentliche Bauten und Anlagen wird mit der Signatur «Weitere öffentliche Dienstleistungen, Werkhof (bestehend)» ergänzt.
C. Anhörung und Mitwirkung Die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger gemäss § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) sowie die öffentliche Auflage gemäss § 7 Abs. 2 PBG fanden vom 30. September bis 29. November 2022 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen keine Einwendungen ein. Die kantonalen Fachstellen nahmen im Rahmen der Vorprüfung vom 29. März 2023 Stellung. Die Planungsgruppe Zürcher Unterland überarbeitete den Entwurf des regionalen Richtplans aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen. Die Delegiertenversammlung der Planungsgruppe Zürcher Unterland verabschiedete die Vorlage am 7. Juni 2023 mit Antrag auf Festsetzung durch den Regierungsrat. Gemäss Bescheinigung des Bezirksrates Bülach vom 7. August 2023 wurden dagegen keine Rechtsmittel eingelegt. Mit Schreiben vom 4. September 2023 bestätigte die Planungsgruppe Zürcher Unterland zudem, dass die Frist für das Referendum gegen den Beschluss der Delegiertenversammlung unbenutzt abgelaufen war.
D. Erwägungen Die Prüfung des zur Festsetzung beantragten Dossiers hat ergeben, dass die Teilrevision des regionalen Richtplans Unterland betreffend Durchgangsplatz für Fahrende und Nasslagerstandort mit der übergeordneten Planung übereinstimmt und daher in der von der Delegiertenversammlung vom 7. Juni 2023 verabschiedeten Form festgesetzt werden kann. Den mit Vorprüfung des Amtes für Raumentwicklung vom 29. März 2023 gestellten Auflagen und Empfehlungen wurde vollumfänglich entsprochen.
E. Festsetzung Die Teilrevision des regionalen Richtplans Unterland kann festgesetzt werden. Dieser Regierungsratsbeschluss ist ein Akt im Sinne von § 19 Abs. 1 lit. a des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) und kann durch betroffene Gemeinden gestützt auf § 41 Abs. 1 VRG direkt mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Verwaltungsgericht prüft die Beschwerdeberechtigung von Amtes wegen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Teilrevision des regionalen Richtplans Unterland betreffend Durchgangsplatz für Fahrende und Nasslagerstandort wird gemäss dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Planungsgruppe Zürcher Unterland vom 7. Juni 2023 festgesetzt.
II. Der regionale Richtplan steht beim Sekretariat der Planungsgruppe Zürcher Unterland (Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau) und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsicht offen. Zusätzlich wird er auf der Internetseite des Amtes für Raumentwicklung (are.zh.ch) und der Planungsgruppe Zürcher Unterland (www.pgzu.ch) veröffentlicht.
III. Dispositiv I und II dieses Beschlusses sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung unter Beilage der erwähnten Anzahl Dossiers der Revisionsvorlage an – die Planungsgruppe Zürcher Unterland, c/o Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau (unter Beilage von einem Dossier) – die Gemeinde- und Stadträte der Gemeinden und Städte (ohne Dossier): – Bachenbülach, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach – Bachs, Gmeindhusweg 8, 8164 Bachs – Bülach, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach – Dielsdorf, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf
– Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau – Embrach, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach – Freienstein-Teufen, Dorfstrasse 7, 8427 Freienstein – Glattfelden, Dorfstrasse 74, 8192 Glattfelden – Hochfelden, Gemeindehausstrasse 4, 8182 Hochfelden – Höri, Wehntalerstrasse 46, 8181 Höri – Hüntwangen, Dorfstrasse 41, 8194 Hüntwangen – Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen – Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach – Niederglatt, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt – Niederhasli, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli – Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen – Oberembrach, Pfungenerstrasse 11, 8425 Oberembrach – Oberglatt, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt – Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen – Rafz, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz – Regensberg, Unterburg 54, 8158 Regensberg – Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas – Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon – Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf – Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel – Steinmaur, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur – Wasterkingen, Vorwiesenstrasse 172, 8195 Wasterkingen – Weiach, Stadlerstrasse 7, 8187 Weiach – Wil, Dorfstrasse 15a, 8196 Wil ZH – Winkel, Dorfstrasse 2, 8185 Winkel – das Verwaltungsgericht (unter Beilage von einem Dossier) – das Baurekursgericht (unter Beilage von zwei Dossiers) – die Baudirektion (unter Beilage von zwei Dossiers)
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli