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Anfrage Hans-Peter Portmann, Thalwil, Beat Walti, Zollikon, und Thomas Vogel, IllnauEffretikon, betreffend Zürich als Marktplatz für die chinesische Währung Yuan (Renminbi) sowie für den Handel von chinesischen Wertpapieren, Beantwortung

RRB Nr. 1218/2013 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 30. Okt. 2013

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1218-2013/de/anfrage-hans-peter-portmann-thalwil-beat-walti-zollikon-und-thomas-vogel-illnaueffretikon-betreffend-zurich-als-marktplatz-fur-die-chinesische-wahrung-yuan-renminbi-sowie-fur-den-handel-von-chinesischen-wertpapieren-beantwortung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1218/2013

Anfrage Hans-Peter Portmann, Thalwil, Beat Walti, Zollikon, und Thomas Vogel, IllnauEffretikon, betreffend Zürich als Marktplatz für die chinesische Währung Yuan (Renminbi) sowie für den Handel von chinesischen Wertpapieren, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 229/2013

Sitzung vom 30. Oktober 2013

1218. Anfrage (Zürich als Marktplatz für die chinesische Währung Yuan [Renminbi] sowie für den Handel von chinesischen Wertpapieren) Die Kantonsräte Hans-Peter Portmann, Thalwil, Beat Walti, Zollikon, und Thomas Vogel, Illnau-Effretikon, haben am 8. Juli 2013 folgende Anfrage eingereicht: Verschiedenste Studien legen die volkswirtschaftliche Bedeutung des Finanzplatzes Zürich dar. Mit dem prognostizierten Rückgang der Leistungsfähigkeit des Finanzplatzes steht auch rund ein Viertel des Zürcher BIP auf dem Spiel. Wirtschaftsexperten und die Finanzwissenschaft sind sich einig, dass schon längst ein proaktives Handeln der politischen Instanzen für die Ansiedelung von neuen Geschäftsfeldern auf unserem Finanzplatz überfällig ist. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unser Postulat vom 24. September 2012 «Entwicklungsmassnahmen für den Ausbau des Finanzplatzes Zürich». Ein neues Finanzplatzangebot mit positivem Entwicklungsimpact für die gesamte Zürcher Volkswirtschaft wäre das internationale Clearing der chinesischen Währung Yuan (Renminbi) sowie der Handel von chinesischen Wertpapieren unter schweizerischen Regulierungs-Standards. Das wirtschaftliche Wachstum im asiatischen Raum und insbesondere in China ist im Hinblick auf die kommenden Generationen unbestritten. Dazu braucht diese Region ausländische Investoren und ausländisches Know-how. Dass dies nur Hand in Hand mit der Öffnung der eigenen Märkte und künftig auch insbesondere mit einem grenzüberschreitenden Kapitalmarkt funktioniert, ist den asiatischen Akteuren bewusst. Bereits heute betreibt die Bank of China in Hongkong den grenzüberschreitenden RMB-Handel mit einem jährlichen Volumen von über 2000 Milliarden. An den Börsen in Shanghai und in Hongkong werden jährlich chinesische Wertpapiere mit einem Volumen von über 6000 Milliarden US Dollar umgesetzt. Drei Hauptgründe sprechen für die Bewerbung als internationaler Börsen- und Clearingstandort für den chinesischen Wertpapierhandel und die chinesische Währung zum heutigen Zeitpunkt. Erstens sind nach dem erfolgreichen Abschluss eines Freihandelsabkommens Schweiz-China die Kontakte zwischen dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und den chinesischen Behörden ausgesprochen gut. Zweitens bietet sich die Schweiz mit ihrer Stabilität und ihrem Ruf von hohen Qualitätsstandards als idealer Partner an.

Und drittens spricht auch die Zeitzonen-Lage sowie die Unabhängigkeit von Weltwirtschaftsmächten für die Schweiz als Handelsdrehscheibe zwischen Ost und West. Wir stellen deshalb folgende Fragen an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Ansiedelung eines neuen Geschäftsmodelles mit dem Clearing von ausländischen Währungen und dem Handel von ausländischen Wertpapieren in deren Domizilwährungen für den Standort Zürich?

2. Ist der Regierungsrat bereit, den Standort Zürich als internationalen Handelsplatz für die chinesische Währung und für chinesische Wertpapiere anzubieten und beim eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement um Unterstützung für das Einholen der dazu notwendigen chinesischen Bewilligungen anzufragen?

3. Ist der Regierungsrat bereit, mit Unterstützung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes bei der chinesischen Zentralbank (People’s Bank of China) die Bereitschaft zur Sicherstellung der notwendigen Liquidität des Renminbi auszuloten?

4. Ist der Regierungsrat bereit, unter Leitung der Standortförderung mit allfälligem Einbezug der Greater Zurich Area AG (GZA) eine Arbeitsgruppe einzuberufen, welche im Verbund mit den dazu notwendigen Institutionen das Projekt eines Handelsstandortes für die chinesische Währung und für chinesische Wertpapiere auszuarbeiten und voranzutreiben?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans-Peter Portmann, Thalwil, Beat Walti, Zollikon, und Thomas Vogel, Illnau-Effretikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Ansiedlung eines neuen Geschäftsmodelles mit dem Clearing von ausländischen Währungen und dem Handel von ausländischen Wertpapieren in deren Domizilwährungen ist im Sinne der Weiterentwicklung und Erschliessung neuer Geschäftsfelder auf dem Finanzplatz Zürich/Schweiz grundsätzlich zu begrüssen. Sie könnte einen Beitrag leisten, um den mit der Neuausrichtung des Finanzplatzes Schweiz verbundenen Rückgang von Arbeitsstellen sowie der Wertschöpfung abzufedern. Allerdings gilt es, die mit dem Vorhaben verbundenen Risiken sorgfältig zu analysieren und mögliche negative Konsequenzen in ihrer Tragweite abzuschätzen. Es wird erwartet, dass die Wirtschaftsvertreter und die entsprechenden Verbände eine solche Analyse zur Verfügung stellen bzw. finanzieren. Diesbezüglich sind Synergien zu nutzen: Auf Bundesebene besteht bereits eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), die sich mit der Thematik «Schweiz als Renminbi Hub» beschäftigt. An der Arbeitsgruppe nehmen auch Mitglieder von SwissBanking (SBVg) teil. Es ist davon auszugehen, dass der Zürcher Bankenverband diesbezüglich im engen Austausch mit der SBVg steht. Zu Frage 2: Der Regierungsrat ist grundsätzlich bereit, den Standort Zürich als internationalen Handelsplatz für die chinesische Währung und für chinesische Wertpapiere anzubieten und beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) um Unterstützung für das Einholen der dazu notwendigen chinesischen Bewilligungen anzufragen. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass die in der Beantwortung der Frage 1 angesprochene Risikobeurteilung positiv verläuft. Zu Fragen 3 und 4: Die Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit nimmt eine Auslegeordnung vor, mit der unter anderem die Schnittstellen und allfällige Überschneidungen mit der Arbeitsgruppe auf Bundesebene geklärt werden und aufgezeigt wird, welchen Mehrwert eine kantonale Arbeitsgruppe bieten kann. Die Wirtschaftsvertretungen haben vorgeschlagen, dass der Lead der Arbeitsgruppe nach einem ersten Treffen

beim Zürcher Bankenverband liegen soll. Dies ist sinnvoll. Die Standortförderung wird als Vertretung des Kantons in der Arbeitsgruppe mitarbeiten. Ausgaben für Gutachten usw. sollen von der Wirtschaft getragen werden. Den Medien ist zu entnehmen, dass sich der Finanzplatz London durch neue Abkommen mit China als Renminbi-Hub aufstellen konnte, wobei das Clearing auf Renminbi-Basis ausgeschlossen bleibt. Trotz dieser Entwicklung hat die Schweiz nach wie vor Chancen, einen Handelsplatz für den Renminbi und für chinesische Wertschriften zu werden. Zum einen ist nicht davon auszugehen, dass es nur einen europäischen Renminbi-Hub geben wird, und zum andern sind die Finanzplätze von London und Zürich sehr unterschiedlich aufgestellt: Während London im Investment Banking stark ist, gilt der Schweizer Finanzplatz nach wie vor als führend im Bereich der Vermögensverwaltung.

Nach vertiefter Prüfung des Anliegens und entsprechend der Ergebnisse der Arbeitsgruppe, ist der Regierungsrat bereit, zusammen mit dem Vorsteher des WBF bei der chinesischen Zentralbank die Bereitschaft zur Sicherstellung der notwendigen Liquidität des Renminbi auszuloten.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi