RRB Nr. 122/2018
Anfrage Fabian Molina, Illnau-Effretikon, und Claudia Wyssen, Uster, betreffend Technische Anlagen im Zürcher Rathaus, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 331/2017
Sitzung vom 14. Februar 2018
122. Anfrage (Technische Anlagen im Zürcher Rathaus) Kantonsrat Fabian Molina, Illnau-Effretikon, und Kantonsrätin Claudia Wyssen, Uster, haben am 27. November 2017 folgende Anfrage eingereicht: Die technischen Anlagen im Rathaus geben immer wieder Anlass zu Diskussionen. Für einen effizienten Ratsbetrieb sind funktionierende technische Anlagen von zentraler Bedeutung. Oft funktioniert insbesondere das WLAN nicht oder nur schlecht. Aber auch Mikrofon-, Abstimmungsanlage und Drucker sind fehleranfällig. Es ist störend, wenn die Parlamente des Kantons und der Stadt Zürich nicht über funktionsfähige technische Anlagen und eine Internetverbindung, mit der sich arbeiten lässt, verfügen. Der Kanton Zürich rühmt sich regelmässig einer der wettbewerbsstärksten und innovativsten Kantone der Schweiz zu sein. Als Standortkanton von Digital Switzerland und dem Switzerland Innovation Park sollten die Zürcher Parlamente über eine adäquate technische Infrastruktur verfügen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche IT-Unternehmen wurden für die Installation von WLAN, Mikrofonanlagen und Druckerinfrastruktur beauftragt?
2. Wie wurden die IT-Unternehmen evaluiert? Wie verlief die Vergabe des Auftrages für den Betrieb des WLANs im Rathaus? Und was sind in einem solchen Fall die Voraussetzungen für die Vergabe?
3. Wem gehört die IT-Infrastruktur? Gibt es ordentliche Serviceverträge? Falls ja, bitte um detaillierte Angaben.
4. Weshalb betreibt der Kanton diese nicht selber? Verfügt er nicht über das nötige technische Know-how?
5. Welche Massnahmen ist der Regierungsrat bereit zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen, insbesondere des WLANs, zu verbessern?
6. Bis wann möchte der Regierungsrat die entsprechenden Massnahmen umsetzen? Bitte um detaillierte Angaben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Fabian Molina, Illnau-Effretikon, und Claudia Wyssen, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat den Auftrag für die Installation der WLAN-Infrastruktur im Rathaus an die C and E GmbH vergeben. Darüber hinaus verfügt der Kanton im Sitzungszimmer des Regierungsrates über eine WLAN-Installation, die zum LEUnet (Datennetzwerk des Kantons Zürich) gehört und durch die Swisscom betrieben wird. Die Mikrofonanlage und der Drucker im Ratssaal sind Bestandteile der Abstimmungsanlage. Das Hochbauamt des Kantons Zürich hatte die AVS Systeme AG mit der Installation beauftragt. Mit der Installation des Druckers im Sitzungszimmer des Regierungsrates ist die Abteilung Organisation und Informatik des Generalsekretariates der Baudirektion beauftragt worden. Zu Frage 2: Die gesetzlichen Grundlagen für die Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen bilden das Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (vom 15. September 2003; LS 720.1) und die Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (LS 720.11). Die Vergabe des Auftrages für das WLAN des Gemeinderates der Stadt Zürich erfolgte freihändig, da der Auftragswert den massgebenden Schwellenwert für ein Einladungsverfahren nicht erreichte. Zu Frage 3: Die IT-Infrastruktur im Rathaus setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Die Eigentumsverhältnisse an diesen Komponenten sind unterschiedlich. Die WLAN-Apparate und -Installationen sowie einzelne PC-Arbeitsplätze stehen im Eigentum des Gemeinderates der Stadt Zürich. Die Serviceleistungen werden zwischen dem Gemeinderat der Stadt Zürich und der C and E GmbH direkt vereinbart. Die Telefonanlage und -apparate und der grösste Teil der PC-Arbeitsplätze befinden sich im Eigentum des Kantons Zürich. Die kantonseigene IT-Infrastruktur wird durch die Abteilung Organisation und Informatik des Generalsekretariates der Baudirektion betrieben und unterhalten.
Zu Frage 4: Der Gemeinderat der Stadt Zürich konnte die Räumlichkeiten des Rathauses Zürich in der Vergangenheit unentgeltlich nutzen. Aus dieser Konstellation heraus hatte der Gemeinderat der Stadt Zürich damals, nach Zustimmung der zuständigen Stelle der Baudirektion des Kantons Zürich, die betriebliche Infrastruktur (WLAN) im Rathaus installieren lassen und die Nutzung dieser Infrastruktur sämtlichen übrigen Nutzerinnen und Nutzern des Rathauses zugänglich gemacht. Zu Frage 5: Das Immobilienamt hat eine Ausgabe für die Erneuerung der gesamten IT-Infrastruktur im Rathaus und somit die Ablösung der bisherigen Infrastruktur bewilligt. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit und die Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur kann dadurch verbessert werden und ist entsprechend gut. Die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer sollten dadurch vollumfänglich abgedeckt werden können. Zu Frage 6: Die Ausgabenbewilligung wurde im Dezember 2017 verfügt. Die Vergabe für den Auftrag erfolgt durch das Hochbauamt als Baufachorgan des Kantons freihändig unter Konkurrenz und sollte Ende Februar 2018 abgeschlossen sein. Die Umsetzung kann nur während der Ratsferien erfolgen. Es sind hierfür zwei Etappen (1. Etappe Frühlingsferien / April 2018, 2. Etappe Sommerferien / Juli bis August 2018) vorgesehen. Im Falle einer Verzögerung sind die Herbstferien im Oktober 2018 für die abschliessende Umsetzung eingeplant.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli