RRB Nr. 1221/2016
Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, und Daniel Wäfler, Gossau, betreffend Finanzierung der Berufsschulen ab 1. Januar 2017, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 314/2016
Sitzung vom 14. Dezember 2016
1221. Anfrage (Finanzierung der Berufsschulen ab 1. Januar 2017) Die Kantonsräte Dieter Kläy, Winterthur, und Daniel Wäfler, Gossau, haben 26. September 2016 folgende Anfrage eingereicht: Der Beschluss des Regierungsrates vom 16. März 2016 beauftragt die Bildungsdirektion mit der Einführung eines einheitlichen Finanzierungmodells mit Lernendenpauschalen einzuführen. 2017 bis 2019 soll dies jährlich zu einer Entlastung des Haushalts um 2,8 Mio. Franken führen. Bislang schloss die Bildungsdirektion mit den Schulen jeweils eine Leistungsvereinbarung ab. Darin wurden alle Bildungsangebote und Leistungen der Schulen sowie die dafür notwendigen finanziellen Abgeltungen festgelegt. Gemäss RRB soll ab 1. Januar 2017 die Berufsbildung durch Kopfpauschalen finanziert werden. Wir ersuchen den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Derzeit läuft eine Überprüfung der Zuteilung der Berufe auf die Berufsfachschulen (Projekt Kompetenzzentren der Schulkommissionspräsidenten). Weshalb werden vor der Umstellung des Finanzierungmodus die Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Arbeiten nicht abgewartet?
2. Welche finanziellen Auswirkungen hat das neue System auf die Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen?
3. Die Finanzierung beruht auf dem Schulniveauindex. Je grösser der Anteil Lernender mit Sekundarschulabschluss A ist, desto höher ist die Klassengrösse. In welcher Form werden die Heterogenität (z. B. Anzahl Berufe) und die Austritts- / Abbruchquote (z. B. Promotionswesen der BMS) im neuen Finanzierungsmodell aufgefangen?
4. Führt das neue System zu Umverteilungen zwischen den Schulen und zu vereinzelten Verwerfungen bzw. Unter- oder Überfinanzierung? Wenn ja, in welchem Rahmen?
5. Falls ja, welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu treffen, damit Unter- bzw. Überfinanzierungen ausgeglichen werden können?
6. Sind andere Finanzierungsmodelle (z. B. Klassenfinanzierung) geprüft worden? Wenn ja, aus welchen Gründen wurden sie verworfen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, und Daniel Wäfler, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG; LS 413.31) ist der Bildungsrat für die Zuteilung der Berufe an die Berufsfachschulen zuständig. Mit Beschluss vom 27. Mai 2013 erliess der Bildungsrat die Richtlinien zur Berufszuteilung an Berufsfachschulen (BRB Nr. 21/2013). Dabei hielt er fest, dass zur Verringerung der Komplexität die Zuteilung der Berufe auf Kompetenzzentren erfolgen soll. Im Rahmen ihrer Koordinationsfunktion ist die Präsidialkonferenz (§ 22 Verordnung zum EG BBG vom 8. Juli 2009 [VEG BBG; LS 413.311]) in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt daran, die historisch gewachsene Zuteilung der Berufe zu überprüfen, um dem Bildungsrat eine Verbesserung vorzuschlagen. Eine verbesserte Berufszuteilung hätte auch finanzielle Auswirkungen, da die Schulen die Klassenbestände besser steuern und insbesondere das Führen von kleinen Klassen verringern könnten. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten bestünden in der berufsübergreifenden Organisation von Fächern oder dem Führen von jahrgangsübergreifenden Klassen. Das unabhängig von der Überprüfung der Berufszuteilung einzuführende, neue Finanzierungsmodell gemäss der Massnahme 11.2 der Leistungsüberprüfung 2016 (RRB Nr. 236/2016) hat zum Ziel, den staatlichen Berufsfachschulen die finanziellen Mittel möglichst leistungsbezogen zuzuteilen. Dabei soll ein direkter Zusammenhang zwischen finanziellen Mitteln und Lernenden- bzw. Lektionenanzahl hergestellt werden. In Anbetracht der knappen finanziellen Mittel müssen alle Möglichkeiten für Einsparungen ausgeschöpft werden. Aus diesem Grund kann eine neue Zuteilung der Berufe auf die Berufsfachschulen durch den Bildungsrat nicht abgewartet werden. Zu Frage 2: Neben der möglichst leistungsbezogenen Zuteilung der finanziellen Mittel sollen mit dem neuen Finanzierungsmodell jährlich 2,8 Mio. Franken eingespart werden.
Zu Frage 3: Die Heterogenität einer Schule wie beispielsweise die Anzahl Berufe soll im neuen Finanzierungsmodell indirekt über die Anzahl Lernende berücksichtigt werden. Ein finanzieller Engpass kann sich ergeben, wenn ein Beruf über zu wenig Lernende verfügt, sodass keine ausreichend grossen Klassen gebildet werden können. Bei Angeboten mit wenig Lernenden soll deshalb eine Zusatzfinanzierung gewährt werden, sofern der Beruf an einem einzigen Standort im Kanton Zürich angeboten wird. Die Austritts- bzw. Abbruchquote soll im neuen Finanzierungsmodell dahingehend berücksichtigt werden, dass bei der Berechnung der Lernendenpauschale für den Unterricht von einer durchschnittlichen Klassengrösse ausgegangen wird. Sollten sich aufgrund einer erhöhten Austritts- bzw. Abbruchquote finanzielle Engpässe ergeben, müssten die Schulen Massnahmen wie beispielsweise grössere Klassen bei Ausbildungsbeginn oder Klassenzusammenlegungen während der Ausbildung prüfen. Zudem soll die Anzahl Lernende an einem Stichtag erhoben werden, sodass später austretende Lernende nicht berücksichtigt werden. Zu Fragen 4 und 5: Das bisherige, aufwandorientierte Finanzierungsmodell beruht auf historisch gewachsenen Strukturen. Es berücksichtigt die Entwicklung bei der Zahl der Lernenden und den Strukturwandel der Wirtschaft zu wenig. Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells erfolgt in enger Absprache mit der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen. Um die Umstellung zu erleichtern, soll eine Übergangsfinanzierung angewendet werden. Zu Frage 6: Bei den staatlichen Mittelschulen wird seit rund 20 Jahren ein leistungsbezogenes Finanzierungsmodell angewandt, das sich bewährt hat. Die Erfahrungen aus dem Mittelschulbereich wurden bei der Erarbeitung des Finanzierungsmodells der staatlichen Berufsfachschulen berücksichtigt. Der Unterricht an Berufsfachschulen findet heute teilweise nicht mehr in der Form von traditionellen Klassen statt, sondern beispielsweise klassen- bzw. jahrgangsübergreifend. Ferner werden Lernziele auch ausserhalb des Klassenzimmers erreicht, z. B. mittels selbstständigen Arbeitens. Ein anderes Finanzierungsmodell, wie die Finanzierung von Klassen, würde dieser Situation zu wenig Rechnung tragen. Zur Sicherstellung eines effizienten Mitteleinsatzes bei einer Klassenfinanzierung müssten zudem
Effizienzkriterien zur Klassenbildung festgelegt und aufwendig überprüft werden. Die Verantwortung für die Klassenbildung und Organisation des Unterrichts soll deshalb weiterhin bei den Schulen liegen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi