RRB Nr. 1224/2009
Meliorationen, Marthalen, Flurgenossenschaft Marthalen, Statuten, Neuerlass, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. August 2009
1224. Meliorationen (Flurgenossenschaft Marthalen,
Erwägungen
Statuten, Neuerlass) Die Flurgenossenschaft Marthalen hat am 16. April 2009 neue Statuten beschlossen, welche die Statuten vom 2. Juli 1996 ersetzen. Die Änderungen führen im Wesentlichen die durch den Wechsel des Amtes für Landschaft und Natur zur Baudirektion bedingten neuen Unterstellungen nach und enthalten neu den Hinweis auf die Gemeinnützigkeit der Genossenschaft. Die Statuten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten vom 16. April 2009 der Flurgenossenschaft Marthalen werden genehmigt.
II. Die Genossenschaft wird eingeladen, die Statuten zu vervielfältigen und wie folgt zuzustellen: an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilungen Landwirtschaft und Wald, je zwei Exemplare, an das Grundbuchamt Feuerthalen fünf Exemplare. Die Originalstatuten bleiben bei der Genossenschaft.
III. Mitteilung an die Flurgenossenschaft Marthalen (Präsident: Ernst Wipf, Im Nägeli 2, 8460 Marthalen), den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, das Grundbuchamt Feuerthalen, Postfach 5, 8245 Feuerthalen, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi