RRB Nr. 1234/2014
Anfrage Daniel Heierli, Zürich, betreffend Vogeltod durch Natodraht, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 226/2014
Sitzung vom 26. November 2014
1234. Anfrage (Vogeltod durch Natodraht) Kantonsrat Daniel Heierli, Zürich, hat am 8. September 2014 folgende Anfrage eingereicht: Das Flugplatzareal Dübendorf hat ein hohes Potenzial für Brutvögel, welche grossflächige Magerrasen bewohnen. Die Magerwiesenfläche zählt zu den grössten des schweizerischen Mittellandes. Brutvögel dieser extensiven Flächen sind die stark bedrohten Wiesenbrüter wie Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Feldlerche oder Grauammer. Diese Vogelarten sind nach Montage des Natodrahtes am Zaun des Flugplatzes Dübendorf vollständig verschwunden. Lokal engagierte Vogelschützer haben nach der Montage des Natodrahtes am Zaun regelmässig Vögel mit verkrüppelten Zehen gefunden. Der Zusammenhang mit dem lokalen Aussterben dieser Vogelarten ist also offensichtlich. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat das Potenzial der extensiven Wiesenfläche im südlichen Teil des Flugplatzes Dübendorf für bedrohte Wiesenbrüterarten?
2. Ist der Regierungsrat bereit sich dafür einzusetzen, dass der Natodraht am Zaun des Flugplatzes Dübendorf ersetzt wird durch eine mit der Vogelwelt verträgliche Einzäunung wie Stacheldraht?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Daniel Heierli, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Es ist vorgesehen, auf dem vom Bund zur Verfügung gestellten Bereich im Norden des Flugplatzareals einen nationalen Innovationspark zu entwickeln. Zu diesem Zweck werden derzeit mit einer Teilrevision des kantonalen Richtplans sowie der Erarbeitung eines kantonalen Gestaltungsplans bis Sommer 2015 die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen. Mitte 2015 wird der Bund voraussichtlich einen definitiven Entscheid über die Standorte des nationalen Innovationsparks fällen.
Der Flugplatz Dübendorf stellt im Agglomerationsgebiet Zürich- Glattal auch einen bedeutenden Grünraum dar. Es dürfte sich dabei um eine der grössten zusammenhängenden Extensivwiesenlandschaft im Schweizer Mittelland handeln. Ein Teil davon sind hochwertige Trockenwiesen. Zu Frage 1: Die extensiven Wiesenflächen im südlichen Teil des Flughafens weisen grundsätzlich ein hohes Potenzial für bedrohte Wiesenbrüterarten auf. Vor zwei Jahren brütete der Kiebitz (Art der Roten Liste und national prioritäre Art) auf einem Flachdach im angrenzenden Gelände. Die Wiesenflächen eignen sich für ihn offenbar als Nahrungsgebiet und kommen bei angepasster Nutzung auch als Brutgebiet infrage. Ausserdem werden regelmässig Wachteln festgestellt. Bei entsprechender Bewirtschaftung sind auch andere Arten der Roten Liste zu erwarten, zum Beispiel Schwarzkehlchen, Grauammer, Feldlerche oder Schafstelze. Wichtig sind die Flächen zudem für Turmfalken, Waldohreulen, Schleiereulen, Wacholderdrosseln und Dohlen, die hier ihre Nahrung suchen. Alle diese Arten sind förderungsbedürftig oder stehen sogar auf der Roten Liste. Zu Frage 2: Gemäss Auskunft des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ist die Umzäunung des Flugplatzgeländes Dübendorf auf das gegenwärtige Betriebskonzept abgestimmt. NATO-Draht wird nur an exponierten Stellen verwendet, weil er für den Schutz als wirkungsvoller beurteilt wird als konventioneller Stacheldraht. Die Vogelwarte Sempach verfügt über keine statistisch gesicherten Zahlen zu Unfällen von Vögeln an verschiedenen Arten von Stacheldraht. Dennoch soll aus Naturschutzgründen NATO-Draht nur dort verwendet werden, wo dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Beim Zaun am Flughafen Kloten wird auf die Verwendung von NATO-Draht verzichtet. Es ist vorgesehen, für den Fall des Flugplatzareals Dübendorf mit dem VBS das Gespräch zu diesem Thema zu suchen. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass sich mit dem Auszug der Armee aus den Bestandesgebäuden (vorgesehen für 2022) die Einzäunung ohnehin auf die sicherheitssensitiven Bereiche des Areals beschränken wird.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi