RRB Nr. 1234/2016
Interpellation Roger Liebi, Zürich, und René Truninger, Illnau-Effretikon, betreffend Perspektiven für Arbeitnehmer Ü50, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 347/2016
Sitzung vom 14. Dezember 2016
1234. Interpellation (Perspektiven für Arbeitnehmer Ü50) Die Kantonsräte Roger Liebi, Zürich, und René Truninger, Illnau-Effretikon, haben am 31. Oktober 2016 folgende Interpellation eingereicht: Mittlerweile ist es ein offenes Geheimnis, dass Arbeitnehmer, welche das 50. Altersjahr überschritten haben, a) zunehmend kaum Chancen haben, den Arbeitgeber zu wechseln und so quasi an ihren Arbeitsplatz gebunden sind oder b) falls arbeitslos kaum bzw. sehr erschwerte Chancen haben, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Dabei sind auch immer mehr bestens ausgebildete Personen aus dem mittleren Führungskader und Spezialisten betroffen. Aus einem kürzlich bekannt gewordenen, internen Bericht der Pensionskasse der Credit Suisse geht z. B. hervor, dass deren Mitarbeiteranteil bei den 45–54 jährigen Männern noch bei 30%, bei den 55–63 jährigen gerade mal bei 13% liegt. Das dürfte kein Einzelfall sein. Gemäss einer Studie von Lee Hecht Harrison aus dem Jahre 2013 betrafen damals 41% aller Kündigungen Arbeitnehmer über 50 Jahre. Während 23 Prozent aller Arbeitslosen über 50 Jahre alt sind, liegt der Anteil der Ü50 an Langzeitarbeitslosen bereits bei 41 Prozent. Dies wird mit billigeren jüngeren und vermehrt auch ausländischen Arbeitskräften begründet. Entsprechend werden teils von den Unternehmen Begründungen wie «hohe Sozialkostenabzüge für den Arbeitgeber», «zu hohe Lohnkosten», ausbildungsmässig nicht mehr «up to date», «zu wenig dynamisch», «passen nicht in die Karriereplanung des Unternehmens» etc. genannt. Folge davon sind wenig motivierte Mitarbeiter oder eben vermehrt solche, die via RAV oder, wenn ausgesteuert, über die Sozialhilfe staatliche Hilfe beantragen müssen. Beides führt zu einem volkswirtschaftlichen Verlust und gesellschaftlichen Problemstellungen, gerade auch unter dem Aspekt des massiven Bevölkerungszuwachses aus dem Ausland. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie hoch in % der über Arbeitsverträge beschäftigten Personen im Kanton Zürich ist der Anteil der a) 50–54 Jährigen unterteilt nach Männern und Frauen, und b) der 55–65- jährigen Männer bzw. 55–64-jährigen Frauen? Bitte auch unterteilen nach Schweizer und Ausländer.
2. Wie hoch ist die absolute Zahl und liegt der Anteil in % der bei den RAV’s im Kanton Zürich registrierten Arbeitssuchenden der unter 1a) und 1b) bezeichneten Personengruppen, gemessen am Total der bei den RAV’s gemeldeten Stellensuchenden? Bitte auch unterteilen nach Schweizern und Ausländern.
3. Wie hoch ist die absolute Zahl und liegt der Anteil in % der unter 1a) und 1b) genannten Personengruppen an der Gesamtzahl der Ausgesteuerten im Kanton Zürich? Bitte auch unterteilen nach Schweizern und Ausländern.
4. Wie beurteilt der Regierungsrat des Kantons Zürich die Situation der genannten Personengruppen jetzt und in der Zukunft? Besonders interessieren die Rückschlüsse auf die volkswirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Sozialkosten und die gesellschaftspolitischen Auswirkungen.
5. Wie beurteilt der Regierungsrat die entsprechende Situation a) in der engeren Verwaltung und b) in den staatlichen bzw. staatsnahen (z. B. ZKB, EKZ, etc.) Unternehmungen? Besonders interessieren auch die Regelungen betreffend vorzeitige Pensionierung und Überbrückungsleistungen des Staates oder der BVK bzw. der PK des jeweiligen Betriebes.
6. Wie beurteilt der Regierungsrat die entsprechende Situation bei den privatwirtschaftlichen Unternehmungen des Kantons?
7. Mit welchen Massnahmen steigert der Regierungsrat Bewusstsein und Verantwortung von Verwaltung, Staatsbetrieben und Privatwirtschaft zum Thema Arbeitnehmer Ü50?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Roger Liebi, Zürich, und René Truninger, Illnau- Effretikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ein statistischer Zusammenzug für unselbstständig Erwerbstätige mit der gewünschten Unterteilung nach Herkunft, Geschlecht, Altersklassen und Erwerbsstatuts im Kanton Zürich liegt nicht vor und müsste erst erarbeitet werden. Dagegen werden vom Bundesamt für Statistik (BFS) in regelmässigen Abständen, zuletzt per 1. Januar 2014, die Anzahl Erwerbspersonen erhoben und der Arbeitslosenquotenberechnung zugrunde gelegt (Strukturerhebung Pooling 2012–2014). Der nachfolgenden Auf- stellung werden deshalb nicht die ausschliesslich unselbstständig Erwerbstätigen, sondern die Erwerbspersonen zugrunde gelegt. Die Definition des angewandten Messkonzepts des BFS für die Erwerbspersonen ist unter www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/232763/master einsehbar. Der Begriff Erwerbspersonen umfasst demnach nicht nur unselbstständige, sondern auch selbstständige Erwerbspersonen und einen Anteil Erwerbsloser (gemäss Standards der Internationalen Arbeitsorganisation [ILO]). In den folgenden Tabellen wird die Verteilung der Erwerbspersonen auf verschiedene Altersklassen dargestellt, wobei die jeweiligen Anteile in Bezug auf das Total aller Erwerbspersonen im Kanton Zürich von 821 197 (= 100%) angegeben werden: Erwerbspersonen aller Altersklassen CH AL 593 134 228 063 72,2% 27,8% Männer Frauen Männer Frauen 309 502 283 632 132 121 95 942 37,7% 34,5% 16,1% 11,7% 50- bis 54-jährige Erwerbspersonen CH AL 72 782 19 599 8,9% 2,4% Männer Frauen Männer Frauen 38 034 34 748 11 788 7 811 4,6% 4,2% 1,4% 1,0% Über 55-jährige Erwerbspersonen CH AL 117 764 19 188 14,3% 2,3% Männer Frauen Männer Frauen 64 063 53 701 12 374 6 814 7,8% 6,5% 1,5% 0,8%
Zu Frage 2: Die folgenden Aufstellungen beziehen sich auf die Anzahl der bei den RAV im Kanton Zürich registrierten Stellensuchenden im Monatsdurchschnitt von November 2015 bis Oktober 2016. Der Monatsdurchschnitt aller Stellensuchenden beträgt 36 503 Personen (= 100%).
Stellensuchende aller Altersklassen CH AL 19 751 16 752 54,1% 45,9% Männer Frauen Männer Frauen 10 374 9 377 101 22 6 630 28,4% 25,7% 27,7% 18,2% Die Aufstellung zeigt, dass die ausländischen Stellensuchenden mit rund 46% gemessen an der ausländischen Erwerbsbevölkerung mit einem Anteil von rund 28% überproportional vertreten sind. Dabei stellen die ausländischen Männer einen beinahe gleich grossen Anteil an Stellensuchenden wie die Schweizer Männer, während die ausländischen Frauen rund 10% unter dem Anteil der Schweizer Frauen liegen. 50- bis 54-jährige Stellensuchende CH AL 2 419 1 515 6,6% 4,1% Männer Frauen Männer Frauen 1 267 1 152 1 022 493 3,5% 3,2% 2,8% 1,3% Über 55-jährige Stellensuchende CH AL 3 627 1 588 9,9% 4,4% Männer Frauen Männer Frauen 2 036 1 592 1 134 454 5,6% 4,4% 3,1% 1,2% Bei der Altersgruppe der 50- bis 54-Jährigen liegt der Anteil der ausländischen Stellensuchenden tiefer als bei den Schweizer Stellensuchenden. Dieser Unterschied verstärkt sich bei der Altersgruppe der über 55-Jährigen. Das bedeutet, dass der Anteil der ausländischen Stellensuchenden im Vergleich zu den Schweizer Stellensuchenden in den mittleren Altersklassen stärker konzentriert ist. Zu Frage 3: Die nachfolgenden Aufstellungen zeigen die im Monatsdurchschnitt ausgesteuerten Stellensuchenden im Kanton Zürich im Zeitraum von September 2015 bis August 2016. Der Monatsdurchschnitt aller Ausgesteuerten beträgt 552 Personen (= 100%).
Ausgesteuerte aller Altersklassen CH AL 293 259 53,1% 49,6% Männer Frauen Männer Frauen 155 137 160 99 28,1% 24,9% 28,9% 17,9 50- bis 54-jährige Ausgesteuerte CH AL 39 29 7,0% 5,3% Männer Frauen Männer Frauen 21 18 20 9 3,7% 3,3% 3,6% 1,6% Über 55-jährige Ausgesteuerte CH AL 57 31 10,3% 5,6% Männer Frauen Männer Frauen 34 23 22 9 6,2% 4,2% 4,0% 1,6% Die Auswertungen der monatlich ausgesteuerten Personen entsprechen im Wesentlichen denjenigen bei den Stellensuchenden. Zu Frage 4: Über 50-jährige Personen weisen im Kanton Zürich verglichen mit jüngeren Altersgruppen eine verhältnismässig geringe Arbeitslosigkeit auf. Die Schwierigkeiten älterer Arbeitnehmender widerspiegeln sich weniger in den Arbeitslosenquoten als vielmehr in einem Ausschluss oder Rückzug vom Arbeitsmarkt (längere Dauer der Stellensuche, höherer Anteil der Abmeldungen ohne Stelle bei den RAV und Aussteuerungen, tiefere Erwerbstätigenquoten insbesondere der über 60-Jährigen und höhere Invaliditätsquote). Entscheidend für die Arbeitsmarktsituation der Stellensuchenden sind die Ausbildung und der jeweilige Wirtschaftszweig. Geringqualifizierte Personen weisen eine deutlich höhere Arbeitslosenquote und eine tiefere Erwerbsquote auf als mittel- oder hochqualifizierte Personen, wobei sich dieser Zusammenhang mit dem Alter verstärkt. Statistische Auswertungen für die ganze Schweiz deuten ausserdem darauf hin, dass die Beschäftigung älterer Arbeitnehmender insbesondere im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, im Detailhandel und im verarbeitenden Gewerbe verhältnismässig schwach ist. Die Auswertungen deuten zudem darauf hin, dass ältere Arbeitnehmende vom starken Beschäftigungszuwachs im Gesundheitswesen und im Bereich Information und Kommunikation kaum profitieren. Das inländische Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen, ist eines der Legislaturziele des Regierungsrates. Dabei misst der Regierungsrat dem Anliegen, Personen über 50 Jahre in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hohe Priorität zu. Es ist entscheidend, dass diese Bevölkerungsgruppe auch angesichts der demografischen Entwicklung der Volkswirtschaft weiter zur Verfügung steht. Zu Frage 5: Aussagen können lediglich für die kantonale Zentralverwaltung (Direktionen und Staatskanzlei), Rechtspflege und Behörden, nicht jedoch für die staatlichen und staatsnahen Unternehmen gemacht werden. Die
nachfolgende Tabelle zeigt, dass die Altersstruktur der Beschäftigten auf keine besonderen Schwierigkeiten der Gruppe der über 50-Jährigen schliessen lässt. Mitarbeitende der engeren Verwaltung Mitarbeitende Frauen Männer Total CH 36,8% 20,2% 57,0% Ausland 3,8% 2,0% 5,9% < 50 Jahre 40,6% 22,2% 62,9% CH 7,9% 5,6% 13,4% Ausland 0,6% 0,4% 1,0% 50–54 Jahre 8,5% 5,9% 14,4% CH 12,1% 9,5% 21,7% Ausland 0,5% 0,5% 1,0% 55–65 Jahre 12,7% 10,1% 22,7% CH 56,8% 35,3% 92,1% Ausland 5,0% 2,9% 7,9% Total 61,8% 38,2% 100,0% Der Mitarbeiteranteil von 22,7% zeigt, dass die Altersgruppe der über 55-Jährigen mit einem Anteil an der Erwerbsbevölkerung in der Schweiz von rund 20% in der kantonalen Verwaltung gut vertreten ist. Auch bezüglich der Regelung betreffend vorzeitige Pensionierung und Überbrückungsleistungen können Aussagen ausschliesslich für die engere Verwaltung gemacht werden. Die vorzeitige Pensionierung und Überbrückungszuschüsse sind im kantonalen Personalgesetz und im Vorsorgereglement der BVK Versicherungskasse für das Staatspersonal geregelt und gelten für alle Arbeitnehmenden, die dem Personalgesetz unterstellt sind. Danach endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit der Vollendung des 65. Altersjahrs bzw. auf Ende Semester bzw. Schuljahr bei Lehrpersonen. Eine Weiterbeschäftigung kann ausnahmsweise vereinbart werden. Bei der Weiterbeschäftigung können die Mitarbeitenden wählen, ob sie zusätzlich eine Rente beziehen oder sich weiter bei der BVK versichern und Vorsorgekapital ansparen wollen. Kündigungen durch den Arbeitgeber, die nicht durch die Arbeitnehmenden verschuldet sind, erfolgen ab Vollendung des 58. Altersjahres in Form der Entlassung altershalber (§ 24b Personalgesetz, PG, LS 177.10). In diesem Fall werden durch den Arbeitgeber sämtliche bis zum Erreichen des 65. Altersjahres anfallenden Sparbeiträge (Arbeitsgeber- und Arbeitsnehmeranteil) ausfinanziert. Ab Erreichen des 60. Altersjahrs können Mitarbeitende den vorzeitigen Altersrücktritt erklären (§ 24a PG). Alle vorzeitig pensionierten Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger können bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters einen Überbrückungszuschuss beziehen (Art. 32 Vorsorgereglement BVK). Der Überbrückungszuschuss beträgt 75% der maximalen vollen Altersrente der AHV (Art. 33 Abs. 1 Vorsorgereglement BVK) und wird zu 60% vom Arbeitgeber finanziert (Art. 80 Abs. 2 Vorsorgereglement BVK).
Zu Frage 6: Diese Frage kann mangels erhobener Daten nicht beantwortet werden. Zu Frage 7: Die Anstellung von Personen über 50 Jahren stellt in der Verwaltung keine Seltenheit dar, da unter anderem oft hohe Anforderungen an die Erfahrung der Stellenbewerbenden gestellt werden. Den Personalverantwortlichen ist das Thema ältere Arbeitnehmende sehr bewusst und das Personalamt bietet den Mitarbeitenden ein umfangreiches Weiterbildungsangebot, darunter auch Kurse zum Thema Gesundheit und Pensionierung an (www.lernwelt.zh.ch). Von 2013 bis 2015 leitete der Kanton Zürich ein Projekt der Metropolitankonferenz Zürich. In diesem Projekt wurden mit sieben weiteren Kantonen «Best Practices» zur Förderung des inländischen Fachkräftepotenzials ermittelt und ihre Verbreitung gefördert. Mit Veröffentlichung der gemeinsam formulierten Handlungsempfehlungen durch die Anspruchsgruppen aus Privatwirtschaft, Bildungsinstitutionen und Kantonen fand das Projekt seinen Abschluss. Im Projekt waren die Massnahmen zur Förderung der Arbeitsintegration älterer Arbeitnehmender besonders im Blickpunkt. Die Ergebnisse dieses Projekts, Schlussbericht und Massnahmendatenbank, können online unter www.fachkraeftepotenzial.ch eingesehen werden.
Der Regierungsrat hat zur Umsetzung des Legislaturziels 8.1 zur besseren Ausschöpfung des inländischen Fachpersonals eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe beauftragt, entsprechende Massnahmen zu fördern und den weiteren Handlungsbedarf abzuklären. Dabei bildet das Anliegen der Arbeitsmarktintegration der älteren Arbeitnehmenden einen Schwerpunkt. Mit der Thematik Arbeitsmarktintegration älterer Arbeitnehmender befassen sich im Kanton Zürich folgende Stellen mit folgenden Massnahmen: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Bereich Arbeitsmarkt: – Konzept 50+ seit 2012, einschliesslich Argumentarium – Allgemeine und spezifische Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM – gemäss Arbeitslosenversicherung ALV) – Wiedereingliederung/Beratung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) – Mentoring-Projekt mit gezielter Vernetzung von hochqualifizierten Fachkräften und Personen im fortgeschrittenen Lebensalter – Zukunftsworkshops zum Thema 50+ zugunsten der Arbeitgebenden (vgl. z. B. www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/ – Veröffentlichung von Studien wie «50plus Chancen und Risiken auf dem Zürcher Arbeitsmarkt», «Arbeitsmarktfähigkeit arbeitsloser Informatiker 45plus» und Informationsbroschüre Monitoring Projekt Kanton Zürich «Mit dem richtigen Netzwerk zur Stelle». Amt für Jugend- und Berufsberatung: – Berufsberatung für ältere Arbeitnehmende, einschliesslich Validierungsverfahren bezüglich Erfahrungen und fachlicher Kompetenzen. Mittelschul- und Berufsbildungsamt: – Projekt Nach- und Höherqualifizierung zum Nachholen von Berufsabschlüssen. Hochschulamt: – Aufnahme an der Universität Zürich und an der Zürcher Fachhochschule mit Validierungsverfahren.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi