RRB Nr. 1235/2010
Psychiatriezentrum Rheinau, Sanierung Gebäude 80-82, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2010
1235. Psychiatriezentrum Rheinau (Sanierung Gebäude 80-82)
Erwägungen
Das Psychiatriezentrum Rheinau (PZR) erbringt Leistungen in den Bereichen «Forensische Psychiatrie» und «Psychiatrische Rehabilitation». Am Standort Rheinau befindet sich zudem ein Wohnheim des kantonalen Sozialamts für Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung. Die Klinik wurde zwischen 1901 und 1930 erbaut. In den 1970er-Jahren wurde die Anlage um zwei Gebäude erweitert. 2007 wurde der neu erstellte Sicherheitstrakt Forensik in Betrieb genommen. Die Anlage des PZR als Ganzes und die bis 1930 erstellten Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Das als Patientenpavillon konzipierte Gebäude 80-82 wurde 1919 in Betrieb genommen. Bis heute wurden mehrere kleinere Umbauten vorgenommen und die notwendigsten Unterhaltsmassnahmen durchgeführt. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes wird das Gebäude allerdings zurzeit nicht mehr genutzt. Das Gebäude 80-82 soll einer Gesamtsanierung unterzogen werden. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird das Gebäude für die Massnahmenstationen Forensik genutzt. Die vier Stationen sind heute im ebenfalls sanierungsbedürftigen Gebäude 86-88 untergebracht. Die beiden Gebäude 80-82 und 86-88 sind weitgehend identisch in ihren Grundrissen und ihrer Fassadengestaltung. Auch bezüglich der Bausubstanz sind beide Gebäude in einem ähnlichen Zustand, weshalb auch bei einem Verbleib der Massnahmenstationen im Gebäude 86-88 mit Kosten in der gleichen Grössenordnung zu rechnen wäre. Mit dem Umzug der Massnahmenstationen ins Gebäude 80-82 kann auf Provisorien verzichtet werden. Zudem wird damit das Konzept der Rahmenplanung 2001 umgesetzt. Dieses sieht vor, dass die Forensik zukünftig den Arealbereich westlich der zentralen Achse belegen wird, wo auch der neue Sicherheitstrakt 59A platziert ist. Die übrigen Zentrumsbereiche werden im östlichen Sektor konzentriert. Das Gebäude 86-88 soll in Zukunft als Rochadefläche für weitere Baumassnahmen des PZR dienen. Auf den vier Massnahmenstationen mit insgesamt 52 Betten werden gestützt auf die Art. 43 und 44 des Strafgesetzbuches gerichtlich angeordnete stationäre Massnahmen bei Straftätern durchgeführt, deren Delikt in einer schweren psychischen Erkrankung begründet ist. Der
Eintritt auf eine Massnahmenstation erfolgt in jedem Fall über den Sicherheitstrakt Forensik. Die Aufenthaltsdauer der Patientinnen und Patienten beträgt drei bis fünf Jahre. Das Gebäude 80-82 weist im Wesentlichen folgende Mängel auf: – Das Raumkonzept entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. – Der Sicherheitsstandard für geschlossene Stationen ist nicht gegeben. Unter anderem ist der Ausbruchschutz bei den Fenstern mangelhaft. – Die haustechnischen Anlagen sind völlig veraltet und haben ihr Lebensende erreicht. – Die Gebäudehülle, vor allem die Fenster und Dächer, sind sanierungsbedürftig und weisen ein grosses energetisches Optimierungspotenzial auf. Im Einzelnen sind folgende Massnahmen geplant: – Die vier Stationen werden im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss auf die beiden Gebäudeflügel verteilt. Die stationsübergreifenden Räume sind im Mittelteil und im Dachgeschoss untergebracht. Die zentralen Nasszellen werden neu angeordnet. – Im Erdgeschoss wird ein Spiel- und Trainingsraum angebaut. Darüber wird eine Terrasse für die Stationen im Obergeschoss geschaffen. – Der Gebäudeeingang erhält ein Vordach. – Das Treppenhaus wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. – Die gesamte Gebäudehülle wird nach denkmalpflegerischen Grundsätzen restauriert. Die Dächer werden saniert und mit einer Wärmedämmung versehen. Alle Fenster, Storen und Aussentüren müssen ersetzt werden. Die Fenster erhalten aussen einen Sicherheitsabschluss aus Spezialglas. – Sämtliche haustechnischen Anlagen werden erneuert. Der Lift wird ersetzt. – Die Innenwände müssen teilweise neu erstellt werden. Die Innentüren werden ersetzt. In sämtlichen Räumen werden neue Wandschränke und Gestelle eingebaut. – Die Boden-, Wand- und Deckenbeläge werden vollständig erneuert. – Sämtliche Räume werden neu möbliert. – Der Garten wird neu bepflanzt und mit einem Zaun eingefasst.
Das Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Liechti Graf Zumsteg, Brugg, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 12. Februar 2010 Fr. 19 710 000 (Kostenstand 1. April 2009, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 1 855 000 Gebäude 14 414 000 Umgebung 462 000 Ausstattung 917 000 Baunebenkosten 270 000 Reserve (rund 10%) 1 792 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 19 710 000
Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (3,0%) nach IPSAS/H+ % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 (Primäre Konstruktionselemente, Grundstruktur) 12% 2 447 000 37 000 3% 73 000 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 (Sekundäre Konstruktionselemente) 15% 2 940 000 44 000 3% 88 000 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 39% 7 630 000 114 000 3% 229 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 29% 5 776 000 87 000 5% 289 000 Konto 5069 0 00000 Anschaffung Mobilien 5% 917 000 14 000 10% 92 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 100% 19 710 000 296 000 771 000 Total 19 710 000 1 067 000 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit Beschluss Nr. 361/ 2008 vom Regierungsrat genehmigt. Für das Vorhaben ist gemäss § 39 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 4. November 1962 (GesG; LS 810.1) eine Ausgabe von Fr. 19 710 000 zu bewilligen. Die Ausgaben gehen mit Fr. 18 793 000 zu- lasten des Kontos 6440.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau, und mit Fr. 917 000 zulasten des Kontos 6440.5069, Übrige Immobilien, Mobiliar. Im Budget 2010 sind für das Vorhaben Fr. 1 500 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2010–2013 sind 2011 Fr. 5 000 000 und 2012 Fr. 8 000 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF für das Jahr 2013 enthalten. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611), da die Instandhaltung der Klinikgebäude eine zwingende Voraussetzung für die Erfüllung des kantonalen Leistungsauftrages in der psychiatrischen Versorgung ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Gebäude 80-82 des Psychiatriezentrums Rheinau wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 19 710 000 (Kostenstand 1. April 2009) bewilligt. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes.
II. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung.
III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi