RRB Nr. 1242/2022
Anfrage Nicola Yuste, Zürich, und Andreas Daurù, Winterthur, betreffend Kantonale Strategie zur Wohnungsversorgung und Obdachlosigkeit, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 300/2022
Sitzung vom 21. September 2022
1242. Anfrage (Kantonale Strategie zur Wohnungsversorgung und
Erwägungen
Obdachlosigkeit) Kantonsrätin Nicola Yuste, Zürich, und Kantonsrat Andreas Daurù, Winterthur, haben am 29. August 2022 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss einer Studie vom Februar 2022 der Hochschule für Soziale Arbeit Nordwestschweiz (FHNW) im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) sind in der Schweiz schätzungsweise 2200 Personen obdachlos und 8000 von Wohnungsverlust bedroht. Obdachlosigkeit findet sich vor allem in Grossstädten und grösseren Agglomerationen statt, von denen es im Kanton Zürich im Vergleich zu anderen Kantonen überdurchschnittlich viele gibt. Die Studie zeigt, dass Verständnis und Strategien der Kantone im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit sehr unterschiedlich sind. Zwar anerkennen die an der Studie beteiligten Kantone und Gemeinden grundsätzlich die staatliche Verantwortung bei der Bekämpfung und Verhinderung von Obdachlosigkeit. Die wenigsten Kantone haben aber ein Gesamthilfesystem oder Leistungsfeld «Obdachlosigkeit» abgeleitet, was dazu führt, dass das Ausmass sowie die Struktur von Obdachlosigkeit und ihren Vorstufen nur unscharf bekannt ist. Vielerortsstehen die Massnahmen im Zusammenhang mit der der Sozial- und Nothilfe, was voraussetzt, dass die betroffenen Personen bei der Sozialhilfe gemeldet sind. Die Gemeinden sehen ihre Grenzen bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit und drohendem Wohnungsverlust: Der überwiegende Teil der Gemeinden verfügt über keine eigenen Unterbringungsmöglichkeiten; Kooperationen sind rar und die Unterstützung vonseiten der Kantone und des Bundes ist nicht gesichert. Zugleich formulieren die Kommunen Zugangskriterien zu ihren Hilfen und verursachen so selbst Ausschluss- und Wanderungsprozesse. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Kennt der Kanton die aktuellen Zahlen seiner obdachlosen und von Wohnungsverlust bedrohten Einwohnerinnen und Einwohner und wie hoch sind diese? 2) Wie haben sich diese Zahlen in den letzten Jahren verändert? 3) Gibt es im Kanton Zürich Potenzial, die Datenlage und das Monitoring zur Wohnraumversorgung verbessern? Bestehen hierzu Pläne?
4) Welches Amt ist beim Kanton Zürich für die Bekämpfung und Verhinderung von Obdachlosigkeit zuständig? Ist die Bekämpfung/Verhinderung von Obdachlosigkeit als eigenes Leistungsfeld definiert? 5) Wird Obdachlosigkeit auch jenseits der Strukturen der Sozial- und Notfallhilfe bekämpft, sodass auch Menschen, die die Zulassungskriterien der Sozialhilfe nicht erfüllen oder sich nicht melden, nicht durch die Maschen fallen? 6) Besteht im Kanton ein Gesamthilfesystem, das auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene die einzelnen Politikfelder verknüpft? Wenn nein, sieht der Regierungsrat hier Handlungsbedarf? 7) Besteht eine kantonale Strategie der Wohnraumversorgung mit Massnahmen zur Unterstützung des Zugangs zu Wohnraum für Menschen, die von Ausschlussprozessen auf dem Wohnungsmarkt betroffen sind? 8) Wie ist die Zuständigkeit des Kantons Zürich im Bereich Obdachlosigkeit in Abgrenzung zu Gemeinden und Bund definiert? Gibt es eine explizite gesetzliche Grundlage hierfür oder würde eine solche helfen, die Rollen und Kompetenzen der staatlichen Ebenen zu klären?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nicola Yuste, Zürich, und Andreas Daurù, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Es sind keine Zahlen zu den Obdachlosen und den von Wohnungsverlust bedrohten Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Zürich bekannt. Möglichkeiten zur Erfassung der Daten bestünden theoretisch auf kommunaler Stufe bzw. mit einer Änderung der Vorgaben für die Einwohnerregister. In der Praxis dürfte die Erfassung mangels Durchsetzung einer Meldepflicht aber schwierig sein. Zu Fragen 4–8: Im Kanton Zürich gibt es keine spezifische gesetzliche Grundlage im Bereich Obdachlosigkeit. Es besteht aber ein differenziertes Angebot an Hilfen. In erster Linie sind die Gemeinden dafür zuständig. Die Gemeinden sorgen gemäss Sozialhilfegesetz (LS 851.1) für die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Menschen, welche die Zulassungskriterien für Sozialhilfe nicht erfüllen, haben bei Bedarf Anspruch auf Notfallhilfe. Für deren Ausrichtung sind die Gemeinden zuständig. Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei dieser Aufgabe, indem er beispielsweise Beiträge an private soziale Einrichtungen ausrichtet. Folgende Institutionen, die sich für Obdachlose einsetzen, erhalten vom Kantonalen Sozialamt Betriebsbeiträge: Caritas-
Hospiz des Vereins Katholisches Obdachlosenheim, Heilsarmee Wohnen und Begleiten Zürich, Wohnheim Heilsarmee für Frauen und Männer Winterthur, Männerhaus Reblaube der Stiftung Kirchlicher Sozialdienst Zürich, Suneboge Wohn- und Arbeitsgemeinschaft des Vereins Wohn- und Arbeitsgemeinschaft Suneboge, Randständigensiedlungen der Stiftung Sozialwerk Pfarrer Ernst Sieber. Zur Bewältigung der Coronapandemie baute das Kantonale Sozialamt die Unterstützung sozialer Einrichtungen auch für Obdachlose aus und arbeitete eng mit gemeinnützigen Organisationen zusammen. Der Kanton Zürich fördert die Bereitstellung von preisgünstigen Mietwohnungen für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen, soweit ein Mangel besteht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung [LS 841]). Zu diesem Zweck unterstützt die kantonale Wohnbauförderung der Volkswirtschaftsdirektion gemeinnützige Bauträger mit zinslosen Darlehen, um die ohnehin schon vergleichsweise günstigen Mieten dieser Wohnbauten, besonders für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen, weiter zu vergünstigen. Dank der günstigen Wohnkosten sind finanzschwache Personen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Sozialleistungen angewiesen. Dies kann ein Abrutschen in die Obdachlosigkeit verhindern oder zumindest verzögern. Die kantonale Wohnbauförderung betreibt kein Monitoring zur Obdachlosigkeit. Die Stiftung Domicil, Zürich, hilft Menschen, die von Ausschlussprozessen auf dem Wohnungsmarkt betroffen sind, eine Wohnung zu finden. Die kantonale Wohnbauförderung unterstützt die Stiftung dabei, indem sie Domicil in der Regel das Mieten von subventionierten Wohnungen bewilligt, damit Domicil diese an die von ihr betreuten Personen weitergeben kann. Auch präventive Massnahmen und niederschwellig zugängliche, kostenlose Beratung tragen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bei. Daher werden auch die Schuldenberatung Kanton Zürich und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht vom Kanton finanziell unterstützt. Auf kantonaler Ebene besteht kein weitergehender Handlungsbedarf.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli