RRB Nr. 1250/2014
Postulat Judith Bellaiche, Kilchberg, und Denise Wahlen, Zürich, betreffend Rettet die Bienen, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 218/2014
Sitzung vom 26. November 2014
1250. Postulat (Rettet die Bienen)
Erwägungen
Die Kantonsrätinnen Judith Bellaiche, Kilchberg, und Denise Wahlen, Zürich, haben am 8. September 2014 folgendes Postulat eingereicht: Wir ersuchen den Kanton, für die Bewirtschaftung resp. Verpachtung von kantonseigenem Kulturland die Auflage vorzusehen, dass keine bienenschädigenden Pestizide (wie Neonicotinoide, Cypermethrin, Deltamethrin und Chlorpyrifos usw.) eingesetzt werden dürfen. Begründung: Das Bienensterben ist auch für den Regierungsrat ein notorisches Problem, das er gemäss eigener Aussage in diversen Stellungnahmen ernst nimmt. Nebst dem verbreiteten Befall der Bienenvölker durch die Varroa-Milbe, haben gewisse Pflanzenschutzmittel extrem schädigende Wirkung auf die Bienen. Ein allgemeines Verbot dieser Pestizide scheint in naher Zukunft nicht durchsetzbar, zumal sich die Hersteller dieser Pestizide sowie viele Bauern dagegen wehren. Es entspricht somit dem Gebot der Eigenverantwortung, dass sich die Eigentümer von Kulturland für einen sorgsamen Umgang mit den Bienen einsetzen, zumal es für die Blütenbestäubung nach wie vor keine Alternative zu den Bienen gibt. Der Kanton steht als Verpächter von Kulturland in der Pflicht, vorbildlich und nachhaltig zu handeln und auf kantonseigenem Land die Bienen zu schützen oder sie zumindest nicht zu schädigen. Der Einsatz von bienenschädigenden Pestiziden ist somit umgehend einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Judith Bellaiche, Kilchberg, und Denise Wahlen, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Wie in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 18/2013 betreffend Kantonseigenes Landwirtschaftsland, welches zur Produktion von Lebensmitteln genutzt wird, und Flächen, welche ökologisch genutzt werden. festgehalten, verfügt der Kanton über rund 2150 ha Kulturland. 585 ha zählen zum Verwaltungsvermögen, aufgeteilt auf verschiedene Verwaltungseinheiten (Strickhof, verschiedene Strafvollzugsanstalten oder Parzellen entlang von Strassen, die vom Tiefbauamt unterhalten werden). Rund 1565 ha sind an Landwirtinnen und Landwirte verpachtet oder in Gebrauchsleihe abgegeben. Davon liegen rund 700 ha innerhalb geschützter Naturschutzgebiete, in denen ohnehin keine Pestizide eingesetzt werden dürfen. Dies steht einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rund 73 560 ha gegenüber. Die Wirkung der beantragten Einschränkung wäre also sehr gering. In den letzten Jahren sind fallweise, regional unterschiedlich und meist als Winterverluste eine erhebliche Anzahl Bienenvölker in der Schweiz eingegangen. Diese Verluste sind unbestritten auch durch den Befall mit Varroamilben (Varroa destructor) verursacht, wobei jedoch Haltungs- und Hygienemanagement, der Befall mit weiteren Infektionskrankheiten und Mangelernährung zusätzliche Einflussfaktoren sein dürften. Die Frage nach den Ursachen für das Völkersterben wird in weiten Teilen der Praxis kontrovers diskutiert und vermutlich sind oft Wechselwirkungen zwischen mehreren Faktoren vorhanden. Diese möglichen Ursachen sind aber noch weitgehend unerforscht und auch Gegenstand von länderübergreifenden Untersuchungen, an denen auch das Zentrum für Bienenforschung (Agroscope Bern) mitbeteiligt ist. Auch Pestizide werden wie andere Umwelteinflüsse als direkte Ursachen und als Stressfaktoren diskutiert. Ungeachtet dieser Unsicherheiten gilt es zu berücksichtigen, dass das Bundesamt für Landwirtschaft 2013 in Anlehnung an die EU vorsorglich die Bewilligung des Einsatzes einzelner Pestizide (mitunter die im Postulat aufgeführten Neonicotinoide) für bestimmte Kulturen, die für Bienen attraktiv sind, eingeschränkt hat. Pflanzenschutzmittel durchlaufen zudem in der Schweiz ein Bewilligungsverfahren, in das die Bundesämter für Landwirtschaft, für Gesundheit und für Umwelt sowie
das Staatssekretariat für Wirtschaft einbezogen werden. Mittel, die dabei als bienentoxisch eingestuft werden, versieht man mit entsprechenden Auflagen, die bei einer Anwendung einzuhalten sind. Beispielsweise dürfen solche Mittel nicht auf blühende Kulturen oder Unkräuter ausgebracht werden. Es sind zum Zeitpunkt der Anwendung also gar keine Bienen im Bestand. Unabhängig von der Produktionsform kann in den meisten Kulturen auf Pflanzenschutz nicht verzichtet werden, um wirtschaftliche Erträge, d. h. die Ertragssicherheit sowie Qualität zu gewährleisten. Es gibt Auftreten von Schadorganismen in der Schweiz angebauten Kulturen, die ohne den Einsatz der erwähnten Pestizide zu wirtschaftlichem Schaden führen würden. Der Einsatz erfolgt aber gemäss der Integrierten Produktion nur bei Vorhandensein und Erreichen von Schadschwellen sowie unter Beachtung der entsprechenden Auflagen der Pestizide.
Mit der Fachstelle Pflanzenschutz unterhält der Kanton Zürich gemäss Landwirtschaftsgesetz (LS 910.1) einen unabhängigen Beratungsdienst, der die Zürcher Landwirtinnen und Landwirte im Sinne der Integrierten Produktion berät. Dabei sind indirekte Massnahmen wie beispielsweise Fruchtfolge und Saatzeitpunkt ebenso wichtig wie die Beratung über eine fachgerechte Anwendung von Pestiziden. Zur Förderung der Bienengesundheit würde ein Verbot der bienentoxischen Pestizide für kantonale Betriebe nach neuesten fachlichen Studien keinesfalls beitragen. Die kantonalen Betriebe sollen zweifelsohne eine Vorbildfunktion für die Zürcher Landwirtinnen und Landwirte einnehmen. Diese soll im Sinne einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Produktion erfolgen. Auch im Hinblick auf mögliche Resistenzen ist es äusserst wichtig, dass bei allen Produktionsrichtungen (Biolandbau, Integrierte Produktion oder konventionelle Landwirtschaft) eine ausreichende Anzahl verschiedener Wirkungsmechanismen zur Verfügung stehen. Unter diesen Gesichtspunkten ist es demzufolge wichtig, dass die kantonalen Betriebe auch Erfahrungen in der fachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – unter anderem auch Pestiziden – haben. Ein vollständiger Verzicht auf die im Postulatstext erwähnten Pestizide kann fallweise mit erheblichen Einkommensausfällen verbunden sein. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 218/2014 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi