RRB Nr. 1258/2022
KdK Plenarversammlung vom 23. September 2022, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2022
1258. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel viermal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 23. September 2022. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organisationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.
Organisationsgeschäfte
Erwägungen
3. Wahl Präsidium Der Plenarversammlung vom 23. September 2022 wird die Wahl von Regierungsrat Markus Dieth (AG) zum neuen KdK-Präsidenten mit Amtsantritt per 1. Januar 2023 beantragt. Haltung des Kantons Zürich: Zustimmung Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (4, 5 und 6) sowie Genehmigungsgeschäfte (2), die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.
Blockgeschäfte 10. … …
14. Mehrjahresbericht Föderalismusmonitoring 2017–2021 Die regelmässigen Föderalismusberichte der ch Stiftung beruhen auf Umfragen bei den Direktorenkonferenzen, den Regionalen Regierungskonferenzen und den Kantonen, die gebeten werden, zur Entwicklung des Föderalismus Stellung zu nehmen und die Respektierung der föderalistischen Prinzipien zu beurteilen. Darüber hinaus findet auch die Sicht der Wissenschaft (Institut für Föderalismus der Universität Freiburg) ihren Ausdruck in den Berichten. Die Berichte sollen aufzeigen, in welche Richtung sich der schweizerische Föderalismus entwickelt und mit welchen Massnahmen er gestärkt werden kann. Zudem soll sichergestellt werden, dass allfällige Probleme im Zusammenhang mit dem Föderalismus rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls geeignete Massnahmen ergriffen werden können. Basierend auf dem aktuellen Monitoringbericht 2017–2021 wurde ausserdem ein politisches Synthesepapier erstellt mit Massnahmen, die im Rahmen von verschiedenen Projekten weiterverfolgt werden sollen (Beilage 14a). Das politische Synthesepapier wurde den Kantonsregierungen vorgängig zur Konsultation unterbreitet und soll nun von der Plenarversammlung vom 23. September 2022 verabschiedet werden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1039/2022 im Rahmen der Konsultation zum politischen Synthesebericht Stellung genommen. Die entsprechenden inhaltlichen Bemerkungen wurden mehrheitlich berücksichtigt. Der Kanton Zürich hat indessen wiederholt den grossen Aufwand für die Kantone zur Beantwortung des entsprechenden Fragebogens kritisiert. Es soll angeregt werden, im Hinblick auf die Erarbeitung des nächsten Mehrjahresberichts das Aufwand-Nutzen-Verhältnis der «Föderalismusberichte» zu verbessern. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel (7–9, 11–13) handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme, die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.
Einzelgeschäfte 17.2 … …
18. EUSALP Die Makroregionale Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum (EUSALP) hat zum Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Alpenländern zu stärken und gemeinsame Ziele zu definieren. Die EUSALP vereinigt 48 Regionen aus sieben Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich, Schweiz und Slowenien). Nachdem die KdK-Plenarversammlung vom 24. Juni 2022 der Übernahme des Vorsitzes zusammen mit dem Bund (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Bundesamt für Raumentwicklung, und Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Staatssekretariat, Abteilung Europa) zugestimmt hat, müssen die Modalitäten der finanziellen Beiträge der Kantone (Fr. 200 000) für die Durchführung der Aktivitäten des Vorsitzes festgelegt werden. Eine Möglichkeit wäre aus Sicht des KdK-Sekretariates eine Finanzierung mittels Beiträgen der Kantone, die sich am gewohnten Verteilschlüssel gemäss Wohnbevölkerung orientieren würden (für den Kanton Zürich Fr. 35 833). Der Leitende Ausschuss der KdK hat sich jedoch für eine Finanzierung über den Kostenteiler (=Reserve) der KdK ausgesprochen. Als mögliche Gastkantone wurden die Kantone Freiburg (Themenschwerpunkt Kreislaufwirtschaft), St. Gallen (Themenschwerpunkt Energieeffizienz), Graubünden (Themenschwerpunkt Made in the Alps «regionale Wertschöpfung: klimabewusst und zukunftsweisend») und Tessin (Themenschwerpunkt Verkehr/Mobilität: alpine Visionen für 2050) angeschrieben. Haltung des Kantons Zürich Nachdem mit den Budgeterhöhungen der KdK und der ch Stiftung für 2023 bereits massive Mehrkosten auf die Kantone zukommen, sollte die Finanzierung wie vom Leitenden Ausschuss vorgeschlagen über den Kostenteiler (=Reserve) laufen, um die Jahresbudgets der Kantone für die interkantonalen Regierungskonferenzen nicht noch mehr zu belasten.
20. Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID): Verabschiedung Stellungnahme Am 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (VE-BGEID) eröffnet. Der Gesetzesvorentwurf schafft die Grundlagen für die Einführung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Der Bund überprüft die Identität einer Person und stellt ihr eine E-ID aus, die auf den Grundsätzen des Schutzes der Privatsphäre durch das System selber (privacy by design), der Datensparsamkeit und der dezentralen Speicherung von Daten beruht. Die E-ID und andere elektronische Nachweise werden über eine vom Bund zur Verfügung gestellte staatliche Vertrauensinfrastruktur herausgegeben. Der Gesetzesvorentwurf regelt die Anforderungen an diese Infrastruktur, die sowohl öffentlichen als auch privaten Akteurinnen zur Verfügung stehen wird. An der Plenarversammlung vom 23. September 2022 soll eine gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen zum VE-BGEID verabschiedet werden. Die Kantone wurden im Vorfeld eingeladen, zu einer Musterstellungnahme der KdK Stellung zu nehmen und allfällige Änderungs- und Ergänzungswünsche anzubringen. Der Plenarversammlung vom 23. September 2022 wird beantragt, die eingegangenen Änderungsanträge (Beilage 20c) zu diskutieren und die gemeinsame Stellungnahme zu verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1227/2022 im Rahmen der Konsultation zum Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Kan- tonsregierungen ausführlich Stellung genommen und verschiedene Änderungsanträge eingebracht. Die Änderungsanträge des Kantons Zürich werden vom KdK-Sekretariat mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Bei den wenigen Änderungsanträgen, die vom KdK-Sekretariat zur Ablehnung empfohlen werden, sind die entsprechenden Begründungen gut vertretbar. An ihnen muss deshalb nicht zwingend festgehalten werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass für den gesamten Gesundheitsbereich zentral ist, dass die Bundes-E-ID die Ausbreitung des elektronischen Patientendossiers unterstützt und keine neuen Hürden entstehen lässt. Der Regierungsrat wird ausserdem auch direkt gegenüber dem Bund im Rahmen der Vernehmlassung Stellung nehmen.
22. Aufgabenteilung / Monitoring Kostenentwicklung Bund – Kantone: Stand der Arbeiten, weiteres Vorgehen Das Anfang 2020 lancierte Projekt «Aufgabenteilung II» wurde bereits nach wenigen Monaten einerseits aufgrund der Covid-19-Pandemie, anderseits aufgrund sektoralpolitisch gegenläufiger Entwicklungen sistiert. Es wurde jedoch vereinbart, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die KdK eine Wiederaufnahme des Projekts prüfen werden. Inzwischen steht bei den weiteren Arbeiten das ursprüngliche Teilprojekt «Monitoring der Kostenentwicklungen» im Vordergrund. Ein solches Monitoring in Aufgabenbereichen mit hoher Kostendynamik soll längerfristig zu neuen Erkenntnissen führen und die Grundlage schaffen, um die Frage der Aufgabenteilung später wieder aufzugreifen. Der Plenarversammlung vom 23. September 2022 wird der Stand der Arbeiten zur Kenntnis sowie das weitere Vorgehen zur Zustimmung unterbreitet. Methodisch steht für das Monitoring der Kostenentwicklung Bund–Kantone ein deskriptiver Ansatz auf der Grundlage der Finanzstatistik im Vordergrund. An seiner Sitzung vom 31. Oktober 2022 soll dem politischen Steuerungsorgan Finanzausgleich ein Vorgehensvorschlag für die konzeptionelle Erarbeitung des Monitorings unterbreitet werden. Gestützt auf die Ergebnisse des Monitorings sollen das EFD und die KdK bis Juni 2023 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen in Sachen Aufgabenteilung / Monitoring Kostenentwicklung erarbeiten. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zum Monitoringbericht Föderalismus 2017–2021 (RRB Nr. 1039/2022) festgehalten, dass ein Monitoring der Kostenentwicklungen auf der Grundlage der funktionalen Gliederung nicht umsetzbar bzw. nicht aussagekräftig ist. Dies, weil in den einzelnen Funktionen nicht abgrenzbar ist, welcher Aufwand durch Bundesvorgaben ausgelöst wird (mangelnde Kongruenz zwischen den Aufgaben gemäss funktionaler Gliederung und Verbund- aufgaben). Diese Problematik wird im Antragspapier erwähnt («begrenzter Detaillierungsgrad der Zahlen»). Jedoch wird dazu keine Lösung aufgezeigt. Im Vorgehensvorschlag zuhanden des politischen Steuerungsorgans oder spätestens im Rahmen der vorgesehenen Arbeitsgruppe ist die Erweiterung der Codierung der funktionalen Gliederung zu prüfen, damit die Messung der Verbundaufgaben zukünftig möglich
ist. Entscheidend ist des Weiteren, dass in einem zweiten Schritt über die Wiederaufnahme eines Entflechtungsprojekts diskutiert wird.
23.1 Ausländerintegration: Konsultation Grundlagenpapier KIP 3 Die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) bilden die Grundlage für den Abschluss der Programmvereinbarungen, mit denen Bund und Kantone seit 2014 die Zusammenarbeit im Bereich der spezifischen Integrationsförderung regeln. Sie dauern üblicherweise vier Jahre. Gegenwärtig läuft die Umsetzung einer zweijährigen Übergangsphase 2022– 2023 (KIP 2bis), die dazu dienen soll, die Erfahrungen mit der Einführung der Integrationsagenda Schweiz auszuwerten, bevor die neue KIP- Phase (KIP 3) startet. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung der KIP 2 (2018–2021) haben das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie das KdK-Sekretariat mit Einbezug kantonaler Integrationsfachleute die Grundlagen für die 3. KIP-Generation (2024– 2027) vorbereitet. Das entsprechende Grundlagenpapier wurde bei den Kantonsregierungen in Konsultation gegeben. Die KdK-Plenarversammlung vom 24. Juni 2022 diskutierte die entsprechenden Rückmeldungen der Kantone und wünschte in 17 Punkten Anpassungen oder Präzisierungen am Grundlagenpapier. Das KdK-Sekretariat hat diese 17 Anträge am 8. August 2022 mit der Vizedirektorin des SEM besprochen. Viele Anliegen der Kantone stiessen beim SEM auf Zustimmung und das Grundlagenpapier wurde entsprechend angepasst (siehe Beilage 23.1b). Keinen Handlungsspielraum signalisierte die SEM-Vizedirektorin hingegen in Sachen Erhöhung des Integrationsförderkredits. Dies wird zum jetzigen Zeitpunkt als politisch unrealistisch beurteilt. Der KdK-Plenarversammlung vom 23. September 2022 wird beantragt, das Grundlagenpapier KIP 3 in der vorliegenden Form zu genehmigen. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 763/2022 im Rahmen der Konsultation der KdK sowie mit Beschluss Nr. 912/2022 in Zusammenhang mit der Diskussion an der Plenarversammlung vom 24. Juni 2022 zum Grundlagenpapier geäussert. Die finanziellen Mittel werden für die Erreichung der im vorliegenden Grundlagenpapier formulierten Ziele grundsätzlich als nicht ausreichend erachtet. Im Sinne einer raschen Planungssicherheit kann der Verabschiedung des Grundlagenpapiers jedoch zugestimmt werden.
24. Legislaturplanung des Bundes 2023–2027 Die nächste Legislaturplanung des Bundes umfasst die Zeitspanne von 2023–2027, wobei die Kantonsregierungen wie in früheren Jahren die Gelegenheit haben, sich über die KdK in deren Erarbeitung einzubringen. Am 24. Juni 2022 hat die KdK-Plenarversammlung entschieden, dabei den Schwerpunkt auf die strategische Ebene zu legen. Die Kantone werden somit vom Bund bei der Erarbeitung der Leitlinien und Ziele miteinbezogen. Im Gegensatz zu früheren Legislaturplanungen verzichtet die KdK hingegen darauf, sich im weiteren Prozess auch zu einzelnen Geschäften und gesetzgeberischen Massnahmen zu äussern. Der Plenarversammlung vom 23. September 2022 wird ein Papier bezüglich prioritärer Handlungsfelder zur Kenntnis unterbreitet, das auf Eingaben der Generalsekretariate der Direktorenkonferenzen sowie der KdK besteht (siehe Beilage 24a). Das Dokument dient der Delegation des Leitenden Ausschusses der KdK als Grundlage für die entsprechende Diskussion mit dem Bundesrat im Rahmen des föderalistischen Dialogs vom 11. November 2022. Haltung des Kantons Zürich Das Papier, das verschiedene Politikbereiche umfasst, kann wie beantragt zur Kenntnis genommen werden. Für eine genauere inhaltliche Prüfung wurde es hingegen zu kurzfristig zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund der bereits geäusserten Bedenken zum Verhältnis von Aufwand und Nutzen bezüglich des Einbezugs der Kantone in die Legislaturplanung des Bundes wäre es zusätzlich zur bereits erfolgten Vereinfachung zu begrüssen gewesen, wenn sich die Stellungnahme der Kantone auf wenige zentrale gemeinsame Anliegen der Kantone beschränkt hätte (siehe RRB Nrn. 912/2022, 849/2019 und 889/2015).
26. Nationales Impulsprogramm «Gewalt im Alter verhindern» Gemäss Vorschlag des Bundesamtes für Sozialversicherungen ist in Absprache mit den Vertretungen der Direktorenkonferenzen ein gemeinsames nationales Impulsprogramm «Gewalt im Alter verhindern» über eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren vorgesehen (2024–2028). Dabei soll der Bund die Leitung sowie die Sach- und Personalkosten übernehmen. Die Kantone – zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Direktorenkonferenzen sowie Expertinnen und Experten aus den Kantonen – sollen sich aktiv in den Programmgremien, bei der Umsetzung von Aktivitäten und an der Erarbeitung von Empfehlungen beteiligen. In einem ersten Schritt soll eine Gesamtübersicht über die bestehenden Massnahmen erarbeitet werden. Aufgrund dieser Gesamtsicht sollen die in einzelnen Bereichen unternommenen Anstrengungen durch bessere Steuerung, koordiniertes Vorgehen und Nutzung von Synergien verstärkt und allenfalls neuer Handlungsbedarf eruiert werden.
Ein möglicher Fokus liegt bei der Betreuung, ein zweiter könnte ergänzende, gezielte und niederschwellige Massnahmen beinhalten. Die Stossrichtung des Programms soll 2023 weiter konkretisiert werden. Die Vorstände der Sozialdirektorenkonferenz, Gesundheitsdirektorenkonferenz, Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz sowie der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz begrüssen die Lancierung eines Impulsprogramms. Sie wünschen jedoch einen Grundsatzentscheid der KdK, weil ein Impulsprogramm «Gewalt im Alter verhindern» einen Querschnittcharakter aufweist und verschiedene Sektoren betrifft. Der Bundesrat würde bis Ende 2022 über die Lancierung eines Programms «Gewalt im Alter verhindern» entscheiden und allenfalls die nötigen Finanzmittel einstellen. Haltung des Kantons Zürich Ein nationales Impulsprogramm «Gewalt im Alter verhindern» wird begrüsst. Die Bedeutung der Thematik ist im Kanton Zürich erkannt. Auf kantonaler Ebene befasst sich insbesondere die Fachstelle Seniorenschutz unter Leitung der Kantonspolizei Zürich mit dem Thema der seniorenzentrierten Kriminalität. Dazu besteht ein interdisziplinäres Netzwerk. Die Kantonspolizei führt im Rahmen der gegenwärtigen Regierungsschwerpunkte zur Kriminalitätsbekämpfung ausserdem bereits eine Massnahme zur Bekämpfung der seniorenzentrierten Kriminalität (RRZ 1a: Seniorinnen, Senioren und Hilfsbedürftige gegen Gewalt- und Vermögensstraftaten schützen). In einem allfälligen nationalen Impulsprogramm ist eine Mitwirkung der kantonalen Fachstelle Seniorenschutz anzustreben, wobei der Einbezug bereits in der Initialisierungsphase erfolgen sollte, um den zu erwartenden Aufwand mitsteuern zu können. Weiter wäre darauf zu achten, dass die Arbeiten auf den laufenden Massnahmen der Kantone aufbauen und Doppelspurigkeit vermieden werden. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte, zur Kenntnisnahme (15, 17.1, 17.3, 21, 23.2 und 27) zur allgemeinen Diskussion (16) oder Genehmigung (25) sowie Ausführungen zum weiteren Vorgehen (19), die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.
Öffentlichkeit dieses Beschlusses Die KdK hat die Geschäfte 10 und 17.2 oder Teile davon als vertraulich eingestuft. Die Ausführungen dazu sind deshalb gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht zu veröffentlichen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 23. September 2022 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 23. September 2022 nicht öffentlich. Die Erwägungen zu den Traktanden 10 und 17.2 sind auch danach nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (öffentliche Fassung, nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), den Finanzdirektor, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli