RRB Nr. 126/2023
Motion Tobias Langenegger, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Äufnung des kantonalen Mehrwertausgleichsfonds, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 449/2022
Sitzung vom 1. Februar 2023
126. Motion (Äufnung des kantonalen Mehrwertausgleichsfonds)
Erwägungen
Kantonsrat Tobias Langenegger, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 28. November 2022 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Kreditvorlage zur Überbrückung der Äufnung des kantonalen Mehrwertausgleichsfonds aus Kantonsmitteln vorzulegen. Begründung: Der Mehrwertausgleichsfonds soll aus Erträgen des kantonalen Mehrwertausgleichs gefüllt werden. Bisher sind noch keine Einzonungen erfolgt, weshalb der Fondsbestand praktisch bei null liegt. Da es unklar ist, ob in naher Zukunft Einzonungen vollzogen werden, wird der Fonds voraussichtlich auch noch länger kaum Einnahmen generieren. Laut KEF 2022 – 2025 sollen 2024 erstmals Erträge aus Mehrwertabgaben für Einzonungen resultieren. Die für dann prognostizierten Beträge sind jedoch klein. Auf der anderen Seite gibt es bei den Gemeinden Potenzial für Auszonungen. Dies ist raumplanerisch gewünscht und auch ein wesentliches Ziel des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Siedlungsentwicklung nach innen, §1 Ziff. 2 abis.). Damit dieses Auszonungspotenzial auch effektiv genutzt wird, muss der Fonds zeitnah geäufnet werden. Denn nur dann kann der Regierungsrat bei der Raumplanung vorwärts machen. Auszonungen sollten nicht wegen fehlenden Fondsvermögens sistiert werden. Mit einer einmaligen Äufnung wird der kantonale Mehrwertausgleichsfonds sofort handlungsfähig. Auch die aktuelle Diskussion über den Umgang mit Weilerzonen ist zu berücksichtigen. Sofern es in diesem Bereich ebenfalls zu Entschädigungen kommen sollte und diese aus dem kantonalen Mehrwertausgleichsfonds erfolgen, ist das bei der einmaligen Äufnung zu berücksichtigen und die Höhe entsprechend anzupassen. Die Äufnung des Fonds soll als temporärer Kredit gewährt werden. Dieser soll 10 Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage aus den Fondsmitteln zurückbezahlt werden. Kann der Fonds dieser Verpflichtung nicht in vollem Masse nachkommen, ist eine einmalige Fristverlängerung durch den Kantonsrat zu genehmigen. Entscheidend ist, dass der Regierungsrat in der Begründung der Kreditvorlage aufzeigt, wo ausreichende Ein- nahmen aufgrund von Einzonungen im Rahmen der Verdichtung innerhalb der 10-jährigen Frist zu erwarten sind. Diese müssen gemäss kantonalem Richtplan zu 80% in Stadtlandschaften und urbanen Wohnlandschaften erfolgen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Tobias Langenegger, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Anliegen der Motion. Der Mehrwertausgleichsfonds verfügt derzeit nicht über Mittel, um raumplanerisch erwünschte Auszonungen oder andere raumplanerische Massnahmen zu finanzieren. Die Ursache liegt nicht nur darin, dass erst wenige Einzonungen seit Inkrafttreten des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG, LS 700.9) erfolgt sind. Nach der Festsetzung einer Planungsmassnahme sind erst dann Einnahmen zu erwarten, wenn es zur Fälligkeit gemäss § 10 MAG kommt. Das erklärt auch, wieso im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan die Einnahmen erst verzögert eingestellt sind. Um Auszonungen oder andere raumplanerische Massnahmen bereits vorher zu finanzieren, müssen daher entsprechende Lösungen erarbeitet werden. Das Verfahren mittels Motion ist dafür nur bedingt geeignet, weil es mehrere Jahre dauern kann, der Handlungsbedarf jedoch bereits kurz- und mittelfristig besteht. Der Regierungsrat sucht nach Alternativen und prüft eine entsprechende Vorlage. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 449/2022 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli