RRB Nr. 127/2023
Axpo Holding AG, Wahl des Verwaltungsrates 2023-2025, Schreiben an den Verwaltungsrat der Axpo Holding AG
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2023
127. Axpo Holding AG, Verwaltungsrat
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 62/2017 hat der Regierungsrat gemeinsam mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) als Ergebnis eines umfassenden Auswahlverfahrens und unter Berücksichtigung der vom Entschädigungs- und Nominierungsausschuss des Verwaltungsrates der Axpo Holding AG (Axpo Holding) ausgearbeiteten Anforderungsprofile «Handel/Risikomanagement», «Neue Geschäftsfelder» und «Finanzielle Führung und Finanzstrategie» drei Fachpersonen als mandatierte Vertretung des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der Axpo Holding vorgeschlagen. Die Nominierten wurden in der Folge entsprechend den Vorschlägen gewählt. Tritt eine der mandatierten Personen aus dem Verwaltungsrat der Axpo Holding zurück oder ist aus anderen Gründen eine Neuwahl erforderlich, wird die Nachfolge gemäss RRB Nr. 62/2017 gemeinsam durch die EKZ und den Regierungsrat bestimmt. Ebenso bedarf die Wiederwahl der mandatierten Personen der vorgängigen Genehmigung durch die EKZ und den Regierungsrat. Die Amtsdauer der Verwaltungsräte der Axpo Holding geht mit der Generalversammlung vom 27. März 2023 zu Ende. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2022 ersuchte die Axpo Holding den Regierungsrat, bis am 8. Februar 2023 seine Vertretung im Verwaltungsrat für die Amtsdauer 2023–2025 vorzuschlagen. Der Kantonsrat hat am 31. Oktober 2022 das dringliche Postulat KR- Nr. 330/2022 betreffend Strategische Kontrolle über die AXPO stärken überwiesen, mit dem der Regierungsrat eingeladen wird, aufzuzeigen, wie er als kurzfristige Massnahme dafür sorgt, dass so schnell wie möglich wieder die Interessen des Kantons Zürich und der EKZ im Axpo- Verwaltungsrat durch politisch kontrollierte und fachlich ausgewiesene Vertretungen wahrgenommen werden. Der Regierungsrat wird dazu fristgemäss Bericht erstatten.
2. Beurteilung aus Sicht der Public Corporate Governance Mit Beschluss Nr. 122/2014 legte der Regierungsrat Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien) des Kantons fest und setzte sie auf den 1. April 2014 in Kraft. Gemäss diesen Richtlinien handelt es sich bei der Beteiligung des Kantons an der Axpo Holding um eine bedeutende Beteiligung. Der Regierungsrat führt bedeutende Beteiligungen mit einer Eigentümerstrategie.
3. Beteiligungscontrolling Die zuständige Fachdirektion erstellt jährlich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie (PCG-Richtlinie 7.4 und 7.5). Der Regierungsrat nahm die Berichterstattung der Baudirektion über die Umsetzung der Eigentümerstrategie der Axpo Holding jeweils zur Kenntnis. Grundlage für das Beteiligungscontrolling bildet der jährliche Geschäftsbericht mit Jahresrechnung der Axpo Holding. Weiter findet gemeinsam mit den EKZ und den drei mandatierten Vertretern im Verwaltungsrat ein regelmässiger Austausch statt. Zusätzlich treffen sich die Axpo Holding und alle Aktionäre mindestens zweimal jährlich. Damit wird sichergestellt, dass – obwohl die Aktionäre nicht mehr direkt im Verwaltungsrat vertreten sind – weiterhin ein institutionalisierter, regelmässiger Austausch mit dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung stattfindet. Für den Kanton nimmt jeweils eine Vertretung der Finanzdirektion und der Baudirektion an diesen Treffen teil.
4. Vertretung des Kantons Im Sinne einer unverbindlichen Zielgrösse wurde im Mandatsvertrag festgehalten, dass für die von den EKZ und vom Kanton Zürich nominierten Mitglieder des Verwaltungsrates der Axpo eine Amtsdauer von fünf bis sieben Jahren angestrebt wird. Die drei von EKZ und Kanton nominierten Mitglieder sind nun sechs Jahre im Amt. Im Sinne einer gestaffelten Ablösung beschlossen die EKZ und der Regierungsrat deshalb, für das Anforderungsprofil «Finanzielle Führung und Finanzstrategie» eine neue Vertretung zu suchen. Als Ergebnis eines unter Berücksichtigung des von der Axpo Holding aktualisierten Anforderungsprofiles durchgeführten, umfassenden Auswahlverfahrens soll Katja Pluto als mandatierte Vertreterin des Kantons Zürich und der EKZ im Verwaltungsrat der Axpo Holding vorgeschlagen werden. Mit ihr soll ein gleichlautender Mandatsvertrag wie mit den bisherigen Vertretungen abgeschlossen werden. Katja Pluto (geboren 1971) ist seit Mitte 2021 Mitglied des Prüfungsausschusses der Europäischen Investitionsbank. Von 2016 bis Ende 2022 war sie Chief Risk Officer Europa und Mittlerer Osten bei der Zürich Versicherung. Zuvor bekleidete sie verschiedene Managementfunktionen bei einer internationalen Bank und der Bankenaufsicht in Deutschland. Sie ist eine ausgewiesene Expertin für finanzielles Risikomanagement. Katja Pluto ist aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes und ihrer Lebenserfahrung sehr gut geeignet für das Mandat als Vertreterin des Kantons Zürich und der EKZ im Verwaltungsrat der Axpo Holding. Sie erfüllt das entsprechende Anforderungsprofil des Verwaltungsrates der Axpo Holding.
Die bisherigen Vertreter, Dr. rer. pol. Peter Kreuzberg als Fachmann für Handel und Risikomanagement und Roger Wüthrich-Hasenböhler mit grosser Erfahrung in der Entwicklung neuer Geschäftsfelder, sind ausgewiesene Fachleute in ihren jeweiligen Gebieten. Sie stellen sich für eine weitere Amtsdauer als Verwaltungsräte der Axpo Holding zur Verfügung. Sie sollen wiederum als mandatierte Vertretung des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der Axpo Holding vorgeschlagen werden. Die abgeschlossenen Mandatsverträge bleiben weiterhin bestehen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an den Verwaltungsrat der Axpo Holding AG, Parkstrasse 23, 5401 Baden (Kopie an die vorgeschlagenen Personen und den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich): In Beantwortung Ihres Schreibens vom 1. Dezember 2022 teilen wir Ihnen mit, dass wir gemeinsam mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich für die Wahl in den Verwaltungsrat der Axpo Holding AG für die Amtsdauer 2023−2025 die folgende Vertreterin und die folgenden Vertreter vorschlagen: – Dr. rer. pol. Peter Kreuzberg, geboren 1964 (bisher) – Roger Wüthrich-Hasenböhler, geboren 1961 (bisher) – Katja Pluto, geboren 1971 (neu)
II. Die Baudirektion wird ermächtigt, zusammen mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich vor der Generalversammlung vom 27. März 2023 der Axpo Holding mit Katja Pluto einen gleichlautenden Mandatsvertrag wie mit den bisherigen Vertretern abzuschliessen.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Generalversammlung der Axpo Holding AG vom 27. März 2023 nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli