RRB Nr. 1279/2023
Strassen, Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und Bassersdorf, Veloschnellroute, Velohaupt- und -nebenverbindungen sowie Busspur, Planerleistungen, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. November 2023
1279. Strassen (Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und
Erwägungen
Bassersdorf, Veloschnellroute, Velohaupt- und -nebenverbindungen sowie Busspur, Planerleistungen, Vergabeerhöhung) Mit Beschluss vom 22. November 2021 (Vorlage 5650) bewilligte der Kantonsrat einen Objektkredit von Fr. 73 097 000 für die Veloverbindungen (Veloschnellroute, Velohaupt- und -nebenverbindungen) in den Gemeinden Wallisellen, Dietlikon sowie Wangen-Brüttisellen und die Busspur in der Gemeinde Bassersdorf, die alle im Zusammenhang mit dem Bau des Projekts MehrSpur Zürich–Winterthur, Bahnausbau via Brüttenertunnel, der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) stehen. Im Auftrag des Kantons erarbeiteten die SBB 2019 je ein Vorprojekt (SIA-Phase 31) für die verschiedenen Veloverbindungen und die Busspur. Mit Beschluss Nr. 735/2021 bewilligte der Regierungsrat eine Erhöhung der Vergabe an die SBB für die Planerleistungen der SIA-Phasen 32 und 33, Bau- und Auflageprojekte, auf insgesamt Fr. 3 893 000. Die SBB beantragt nun vom Kanton die Bewilligung der Mehraufwendungen in den SIA-Phasen 32 und 33 sowie die Phasenfreigabe für die nächste Projektstufe (SIA-Phase 41). In der nächsten Projektstufe (SIA- Phase 41) ist zwischen dem Kanton und den SBB die Erarbeitung und Finanzierung (Kostenteiler) der Ausschreibungsprojekte für die verschiedenen Projektbestandteile zu regeln, weshalb die Aufträge weiterhin an die SBB zu vergeben sind. Die Baudirektion ist zu ermächtigen, die entsprechenden Verträge mit den SBB abzuschliessen. Die Vertragssumme betreffend Veloschnellroute in der Gemeinde Wallisellen ist gemäss Kostenschätzung der SBB vom 22. und 24. Juli 2023 von Fr. 1 345 896 (RRB Nr. 735/2021) um Fr. 1 376 594 auf Fr. 2 722 490 zu erhöhen. Die Vertragssumme betreffend Velohaupt- und -nebenverbindungen in den Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen ist gemäss Kostenschätzung der SBB vom 14. und 23. Dezember 2022 von Fr. 2 019 703 (RRB Nr. 735/2021) um Fr. 936 726 auf Fr. 2 956 429 zu erhöhen. Die Vertragssumme betreffend die Busspur in der Gemeinde Bassersdorf ist gemäss Kostenschätzung der SBB vom 6. Juli 2023 von Fr. 82 014 (RRB Nr. 735/2021) um Fr. 91 372 auf Fr. 173 386 zu erhöhen. Insgesamt beläuft sich die Vertragssumme somit neu auf Fr. 5 852 305.
Vertragssumme bisher zusätzlich neu (in Franken) (SIA-Phasen 32 (Nachtrag, und 33) SIA-Phase 41) Wallisellen 1 345 896 1 376 594 2 722 490 Dietlikon, Wangen-Brüttisellen 2 019 703 936 726 2 956 429 Bassersdorf 82 014 91 372 173 386 Total 3 447 613 2 404 692 5 852 305 Für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes auf noch nicht ausgeführte Arbeiten von Fr. 2 366 000 kann sich dieser Betrag gestützt auf langjährige Erfahrung um rund 15% (Fr. 352 695) erhöhen. Die gesamte Vergabesumme beträgt somit neu Fr. 6 205 000. Die Kosten sind durch den mit Beschluss des Kantonsrates vom 22. November 2021 bewilligten Objektkredit gedeckt. Den gesamten Rechnungsverkehr haben die Objekte Nrn. 84D-50075, Gemeinde Wallisellen, Veloschnellroute, 84D-50083, Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, Velohaupt- und -nebenverbindungen, und 84D-50097, Gemeinde Bassersdorf, Busspur, anteilmässig aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), Infrastruktur, Zürich, gemäss RRB Nr. 735/2021 wird für zusätzliche Planerleistungen in den SIA-Phasen 32 und 33 sowie für die Planerleistungen der SIA-Phase 41 von Fr. 3 447 613 auf Fr. 5 852 305 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 6 205 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
III. Die Baudirektion, Tiefbauamt, wird ermächtigt, mit den SBB die Verträge betreffend die Erarbeitung und Finanzierung der Ausschreibungsprojekte abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli