RRB Nr. 1284/2023
Motion Stephan Weber, Wetzikon, Christian Müller, Steinmaur, und Sarah Fuchs, Meilen, betreffend Stopp mit Sistierungen nach der Vorprüfung im Baubewilligungsverfahren, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 228/2023
Sitzung vom 8. November 2023
1284. Motion (Stopp mit Sistierungen nach der Vorprüfung
Erwägungen
im Baubewilligungsverfahren) Die Kantonsräte Stephan Weber, Wetzikon, und Christian Müller, Steinmaur, sowie Kantonsrätin Sarah Fuchs, Meilen, haben am 12. Juni 2023 folgende Motion eingereicht:
Antrag Der Regierungsrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen im ordentlichen Baubewilligungsverfahren so anzupassen, dass nach der dreiwöchigen Vorprüfungsfrist, wegen der Einforderung von zusätzlichen Unterlagen, keine Sistierungen des Verfahrens und somit kein Unterbruch der Behandlungsfristen mehr möglich sind. Während der Vorprüfungsfrist sollen auch die kantonalen Behörden nur die absolut notwendigsten Aktenergänzungen nachfordern. Begründung Die zunehmende Regulierungsdichte im Baubewilligungsverfahren führt zu einem erhöhten Aufwand für alle Beteiligten im Baubewilligungsverfahren. Es werden detaillierte Unterlagen von den Behörden eingefordert, welche auch noch später vor der Baufreigabe erarbeitet werden könnten. Für die Gesuchsteller besteht ein grosses Risiko, wenn sie Detailplanungen bezahlen müssen, bevor sie eine Stammbewilligung erhalten haben. Es muss das Ziel sein, dass die Baugesuchssteller mit möglichst wenig Aufwand eine Stammbewilligung für ihr Bauprojekt erhalten und somit eine baurechtliche Sicherheit für ihre weiteren baulichen Investitionen. Zudem werden die Baubewilligungsverfahren teilweise sistiert und somit der Fristenlauf unterbrochen, weil kommunale und kantonale Behörden nach der Vorprüfungsfrist noch weitere Unterlagen einfordern. Denn Baubehörden muss explizit die Möglichkeit erteilt werden, in ihren Baubewilligungen und den kantonalen Verfügungen, zusätzliche detailliertere Unterlagen erst vor Baufreigabe einzufordern und bewilligen zu lassen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Stephan Weber, Wetzikon, Christian Müller, Steinmaur, und Sarah Fuchs, Meilen, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsart hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion KR- Nr. 349/2017 betreffend Kürzere Verfahrensfristen bei Projekten für die Nutzung erneuerbarer Energie dargelegt, weshalb er die Abschaffung der Sistierung im baurechtlichen Verfahren ablehnt. Die Sistierung ist ein Verfahrensinstrument, das auf den ersten Blick als verfahrensverzögernd wahrgenommen werden kann, letztlich aber im Interesse der Verfahrensbeschleunigung liegt. So ermöglicht etwa die vorübergehende Sistierung eines hängigen Verfahrens, dass unvollständig eingereichte Gesuchsunterlagen nachträglich ergänzt werden können. Ohne diese Unterlagen bliebe die Prüfung des Baugesuchs unvollständig und die Gefahr eines fehlerhaften Bewilligungsentscheids wäre erhöht. Zugleich würde damit auch das Risiko zeitraubender Rechtsmittelverfahren steigen. Die vorgeschlagene Beschränkung der Sistierung auf die Phase der Vorprüfung blendet aus, dass sich vielfach erst bei der vertieften Gesuchsprüfung weiterer Abklärungsbedarf ergibt, der eine Sistierung notwendig macht. Ohne die Möglichkeit der Sistierung bliebe den Behörden in solchen Fällen häufig nur noch die Bewilligungsverweigerung. Der Regierungsrat teilt das Anliegen der Motionärin und der Motionäre, wonach Baubewilligungsverfahren weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen sind. Zurzeit prüft die Baudirektion im Rahmen der vom Kantonsrat überwiesenen Motionen KR-Nrn. 181/2021 betreffend Zonenkonforme Nutzungsänderungen im Anzeigeverfahren und 182/2021 betreffend Verkürzte Fristen im Baubewilligungsverfahren sowie des zur Entgegennahme beantragten Postulats KR-Nr. 226/2023 betreffend Mehr Tempo bei Baubewilligungen entsprechende Massnahmen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 228/2023 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli