RRB Nr. 1296/2009
Amtliche Vermessung, Hüntwangen, Zweiterhebung Los 5A, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2009
1296. Grundbuchvermessung (Amtliche Vermessung)
Erwägungen
Die mit der Landumlegung «Kiesgebiet Hüntwangen» koordinierte Zweiterhebung Hüntwangen, Los 5A, ist abgeschlossen. Laut dem Protokoll des Gemeinderats Hüntwangen vom 8. Juni 2009 sind die anlässlich der öffentlichen Auflage des Vermessungswerks eingereichten Einsprachen abschliessend erledigt worden. Das Amt für Raumordnung und Vermessung hat diese Zweiterhebung geprüft und für richtig befunden. Gestützt auf § 23 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 ist die Zweiterhebung Hüntwangen, Los 5A, zu genehmigen. Anschliessend wird das Vermessungswerk dem Bundesamt für Landestopografie zur Anerkennung eingereicht.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Zweiterhebung Hüntwangen, Los 5A, wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Hüntwangen, 8194 Hüntwangen, das Bundesamt für Landestopografie, Eidgenössische Vermessungsdirektion, 3003 Bern, das Obergericht, Hirschengraben 13/15, Postfach, 8023 Zürich, das Notariatsinspektorat, Obere Zäune 12, 8023 Zürich, das Grundbuchamt Eglisau, Obergasse 3, Postfach 34, 8193 Eglisau, die Landolt AG, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Huebstrasse 18, 8193 Eglisau, die WS Ingenieure AG, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Schaffhauserstrasse 96, 8180 Bülach, Kuratli Calörtscher Hirner, Ingenieure Geometer Planer, Wasterkingerweg, 8193 Eglisau, die Holcim Kies und Beton AG, Hagenholzstrasse 83, 8050 Zürich, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi