RRB Nr. 130/2015
Dringliches Postulat Markus Bischoff, Esther Guyer und Beat Bloch, Zürich, betreffend Auswirkungen des Entscheides der Schweizerischen Nationalbank, SNB, den Mindestumwandlungskurs aufzugeben auf die Volkswirtschaft im Kanton Zürich, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 17/2015
Sitzung vom 11. Februar 2015
130. Dringliches Postulat (Auswirkungen des Entscheides
Erwägungen
der Schweizerischen Nationalbank [SNB], den Mindestumwandlungskurs aufzugeben, auf die Volkswirtschaft im Kanton Zürich) Kantonsrat Markus Bischoff, Kantonsrätin Esther Guyer und Kantonsrat Beat Bloch, Zürich, haben am 19. Januar 2015 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, in einem Bericht darzulegen, welche Auswirkungen der Entscheid der SNB, den Mindestumwandlungskurs von 1.20 Franken zum Euro nicht mehr zu stützen, auf die Volkswirtschaft im Kanton Zürich und die Finanzen des Kantons Zürich hat. Im Bericht ist aufzuzeigen, welche Branchen im Kanton Zürich vom Entscheid der SNB besonders betroffen sind. Sodann ist aufzuzeigen, mit welchen Mehrausgaben und Mindereinnahmen er für den Staatshaushalt (Steuereinnahmen, Sanierung BVK etc.) rechnet. Der Regierungsrat hat im Bericht darzulegen, welche Massnahmen er im Rahmen seiner Kompetenzen gedenkt einzuleiten, um die allfälligen negativen Auswirkungen (Arbeitsplatzabbau in der Exportindustrie, Erhöhung der Arbeitslosenquote, erhöhte Gefahr einer Immobilienblase etc.) zu minimieren. Ebenso ist aufzuzeigen, welche Auswirkungen der Entscheid auf das Beschaffungswesen des Kantons hat und welche Massnahmen er gedenkt einzuleiten, um allfällige Nachteile der einheimischen Wirtschaft gegenüber ausländischen Mitbewerbenden auszugleichen. Begründung: Der Entscheid der SNB hat weitreichende Auswirkungen auf die Volkswirtschaft der Schweiz und insbesondere auf den Kanton Zürich. Bekanntlich ist der Kanton Zürich der wichtigste Wirtschaftsstandort der Schweiz. Auch wenn die Auswirkungen heute nicht voll absehbar sind, hat der Regierungsrat dazulegen, welche möglichen Szenarien eintreten können. Es besteht ein Interesse zu wissen, wie der Regierungsrat die Sachlage einschätzt, welche Risiken er sieht und welche Handlungsspielräume er nutzen will, um die Gefahren für die zürcherische Volkwirtschaft zu minimieren. Der Kantonsrat hat das Postulat am 26. Januar 2015 dringlich erklärt.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Markus Bischoff, Esther Guyer und Beat Bloch, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat am 15. Januar 2015 entschieden, den Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro aufzuheben und nach gut drei Jahren (seit 6. September 2011) zum System der freien Wechselkurse zurückzukehren. Die Fixierung des Wechselkurses war eine ausserordentliche Massnahme, die in einer Zeit der sehr starken Überbewertung des Frankens und grösster Verunsicherung an den Finanzmärkten eingeführt und von Beginn weg als vorübergehende Massnahme bezeichnet worden war. Mit dem fixierten Wechselkurs wurde der Franken faktisch an den Euro angebunden (Koppelung). Die SNB begründete die Rückkehr zum freien Wechselkurs damit, dass sich die Unterschiede in der geldpolitischen Ausrichtung der bedeutenden Währungsräume in letzter Zeit deutlich verstärkt hätten und sich noch weiter akzentuieren dürften. Der Euro habe sich gegenüber dem US-Dollar deutlich abgewertet, wodurch sich auch der Franken zum US-Dollar abgeschwächt habe. Vor diesem Hintergrund seien die Durchsetzung und die Aufrechterhaltung des Euro-Franken-Mindestkurses nicht mehr gerechtfertigt. Die Rückkehr zum flexiblen Wechselkurs kündigte die SNB bereits bei der Einführung des fixen Wechselkurses an. Dennoch kam der Entscheid vom 15. Januar 2015 überraschend. Aufgrund der grossen Bedeutung des Entscheides für die Zürcher Volkswirtschaft nahm der Regierungsrat bereits kurz danach Gespräche mit den Betroffenen auf. Die Fragestellung ist jedoch äusserst komplex (Entwicklung des Schweizer Frankens, Auswirkungen der Negativzinsen, Stabilität der Euro-Währungsunion, Entwicklungen der USA und des Dollars sowie die Entwicklungen in Asien usw.) und die konkreten Auswirkungen des SNB-Entscheides sind noch nicht absehbar. Der Regierungsrat wird die Entwicklung in den kommenden Monaten beobachten und mögliche Szenarien oder Vorgehensweisen erörtern. Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat bereit, das dringliche Postulat KR-Nr. 17/2015 entgegenzunehmen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi