RRB Nr. 1314/2024
Strassen, Erlenbach, 17 Seestrasse, Kirche bis Zollerstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2024
1314. Strassen (Erlenbach, 17 Seestrasse, Kirche bis Zollerstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Seestrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Erlenbach zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 17 geführt. Im Abschnitt Kirche bis Zollerstrasse ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Sodann sind verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrende vorgesehen. Unabhängig vom vorliegenden Instandsetzungsprojekt wird auf der Seestrasse in der Gemeinde Erlenbach durch die Kantonspolizei neu eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h signalisiert. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Erlenbach sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Fahrbahn (mit Einbau eines lärmarmen Deckbelags, beidseitig Anordnung durchgehender Radstreifen von 1,8 m Breite bzw. 1,5 m bei der Einmündung Erlengutstrasse, wo ein Mehrzweckstreifen erstellt wird, Anpassung der Fahrspurbreiten) und der Gehwege, einschliesslich Ersatz der Randabschlüsse; – Neugestaltung des Knotens See-/Zollerstrasse, dabei Rückbau der Personenunterführung Zoller, Neubau einer Querungsstelle für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende westlich des Knotens (Fussgängerstreifen, Mittelschutzinsel mit Velofurt), Erneuerung der markierten Fussgängerquerung mit Mittelschutzinsel auf der Zollerstrasse, Anordnung von Grünflächen mit Neupflanzung von Bäumen; – Erneuerung der markierten Fussgängerquerung mit Mittelschutzinsel im Bereich Friedhof Erlenbach; – Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung (Neubau einer kantonseigenen Sammelleitung sowie Erstellung von Stapelkanälen zur Retention des Strassenabwassers vor der Einleitung in die Mischwasserkanalisation, Ersatz sämtlicher Schlammsammler); – Erneuerung und Anpassung der öffentlichen Beleuchtung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter.
Infolge des Verkehrs auf der Seestrasse werden bei zahlreichen Gebäuden die Immissionsgrenzwerte (IGW) gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) überschritten, weshalb im Rahmen des Projekts Lärmschutzmassnahmen zu prüfen waren. Mit dem Einbau eines lärmarmen Deckbelags sowie der durch die Kantonspolizei festgelegten Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit können die Belastungen deutlich verringert und die IGW bei einigen Gebäuden eingehalten werden. Bei mehreren Gebäuden bleiben die IGW trotz der geplanten Massnahmen an der Quelle überschritten. Zusätzliche Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) sind im fraglichen Strassenabschnitt nicht möglich. Infolge der veränderten Lärmbelastung sind die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 1104/2012 im Rahmen der Erstsanierung im Sinne von Art. 14 LSV gewährten Erleichterungen aufzuheben bzw. gemäss den Erleichterungsanträgen im Auflagebericht Strassenlärm anzupassen. Auch im Übrigen sind die umwelt- und die raumplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Für das Projekt ist kein Landerwerb erforderlich. Die im Auflageprojekt zunächst vorgesehenen inhaltlich zusammenhängenden Landabtretungen und -antretungen sind mangels Interesse der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, Landflächen zu erwerben, entfallen. Die Gemeinde Erlenbach hat sich mit Schreiben vom 9. Juli 2024 im Sinne von § 12 StrG zum Projekt geäussert. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine öffentliche Planauflage nach § 13 StrG, Mitwirkung der Bevölkerung/Einwendungsverfahren, verzichtet werden konnte. Gleichzeitig mit der Strasseninstandsetzung sieht die Gemeinde Erlenbach einen Teilersatz der öffentlichen Abwasserleitungen und Schachtabdeckungen vor. Die Werke am Zürichsee AG beabsichtigt sodann einen Ersatz der Wasserleitungen und Schieberkappen sowie des Stromversorgungstrassees, wobei hierzu noch keine konkreten Projekte vorliegen.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 9. August bis 8. September 2024. Innerhalb der Auflagefrist wurde eine Einsprache eingereicht, die von fünf Einsprechenden unterzeichnet war und projektbezogene Begehren enthielt. Mit den Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Einsprechenden haben ihre Einsprache in der Folge zurückgezogen. Sie ist daher als erledigt abgeschrieben worden.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 6. August 2024 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 3 820 000 Nebenarbeiten 195 000 Technische Arbeiten 235 000 Total 4 250 000 Fr. 72 000 gehen zulasten der Gemeinde in Zusammenhang mit der Instandsetzung der Einlenker Zollerstrasse, Im Spitzli sowie Erlengutstrasse. Die Kosten für die betreffenden Arbeiten werden der Gemeinde Erlenbach direkt in Rechnung gestellt. Die Gemeinde hat mit E-Mail vom 15. Oktober 2024 eine entsprechende Kostenbeteiligung bestätigt. Die kommunale Ausgabenbewilligung ist noch ausstehend. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Erlenbach Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 4 178 000 72 000 4 250 000 Total 4 178 000 72 000 4 250 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 178 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Betrag von Fr. 4 178 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 100% 4 178 000 4 178 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 100% 4 178 000 4 178 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1890/2022 bewilligte Ausgabe von Fr. 200 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84U-40322, Erlenbach, 17 Seestrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025– 2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 17 Seestrasse in der Gemeinde Erlenbach wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 1104/2012 im Sinne von Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung gewährten Erleichterungen werden gemäss den im Auflagebericht Strassenlärm vom 18. März 2024 formulierten Erleichterungsanträgen angepasst.
III. Für die Bauausführung wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 178 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
IV. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)
V. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1890/2022 wird aufgehoben.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Gemeinderat Erlenbach, Seestrasse 59, 8703 Erlenbach (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli