RRB Nr. 1338/2023
Reglement für das Zoologische und Paläontologische Museum der Universität Zürich, Aufhebung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. November 2023
1338. Reglement für das Zoologische und Paläontologische Museum
Erwägungen
der Universität Zürich (Aufhebung) Der Universitätsrat hat am 14. Dezember 2022 das Naturhistorische Museum der Universität Zürich (NMZ) als neue Organisationseinheit der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät gegründet. Im NMZ werden vier bisherige Museen zusammengeführt, darunter das Zoologische Museum und das Paläontologische Museum. Die Universitätsleitung hat eine Geschäftsordnung für das NMZ erlassen, die auf der Webseite der Universität publiziert ist und sich auf die Zuständigkeitsregelung des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (UniG, LS 415.11) stützt. Sie ersetzt das vom Regierungsrat vor Inkrafttreten des UniG erlassene Reglement für das Zoologische und Paläontologische Museum der Universität Zürich vom 18. Februar 1960 (LS 415.467). Dieses Reglement ist demzufolge vom Regierungsrat aufzuheben.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Reglement für das Zoologische und Paläontologische Museum der Universität Zürich vom 18. Februar 1960 (LS 415.467) wird auf den 1. Februar 2024 aufgehoben. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Aufhebung erneut entschieden.
II. Gegen die Aufhebung des Reglements gemäss Dispositiv I kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli