RRB Nr. 1340/2011
Anfrage Eva Gutmann, Zürich, betreffend Lehrmittelbeschaffung im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 232/2011
Sitzung vom 9. November 2011
1340. Anfrage (Lehrmittelbeschaffung im Kanton Zürich) Kantonsrätin Eva Gutmann, Zürich, hat am 29. August 2011 folgende Anfrage eingereicht: Im Zwischenbericht «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» vom 15.2.2010 wurden die Ziele der Zürcher Lehrmittelpolitik definiert und daraus eine Reihe von Teilprojekten formuliert. Bei den formulierten Leitsätzen fehlen wichtige Aspekte bzw. werden absichtlich ausgeblendet. So wird beispielsweise in Leitsatz 1 als feste Rahmenbedingung postuliert, dass die aktuelle Rechtsform des Lehrmittelverlages beibehalten werden muss. Dies wird in Leitsatz 4 nochmals bekräftigt mit der widersprüchlichen Aussage, dass der kantonale Lehrmittelverlag über einen ausreichenden unternehmerischen Spielraum verfügen soll bei gleichzeitig starker Anbindung an den Kanton. Aus dieser Fixierung auf einen Staatsbetrieb resultieren teure planwirtschaftliche Steuerungsstrukturen und teure Qualitätssicherungssysteme, die den fehlenden marktwirtschaftlichen Wettbewerb ersetzen müssen. Die im Leitsatz erwähnte wichtige Lehrermitwirkung wird vor allem durch ehemalige Lehrpersonen wahrgenommen und die Lehrpersonen «an der Front» werden nicht mehr um ihre Meinung gefragt. Das hat zur Folge, dass mit Druck der Bildungsdirektion zahlreiche Schulbücher zwangsweise angeschafft werden, die dann in den Regalen verstauben, währendem für einen sinnvollen Unterricht aus dem Schulbudget zusätzliche Lehrmaterialien beschafft werden müssen. Wegen der skizzierten Unklarheiten bitten wir die Regierung, folgende Fragen zu klären:
Erwägungen
1. Wie weit sind die im Bericht erwähnten Teilprojekte unterdessen gediehen?
2. Besteht bei Bildungsdirektion und/oder Lehrmittelverlag eine Strategie, wie das Zürcher Lehrmittelwesen mit der Herausforderung der neuen Medienformen (Stichworte: Blended Learning, iPad, E-Books etc.) umgehen soll?
3. Wurde die Möglichkeit, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, Aufträge für die Lehrmittelproduktion im freien Markt zu vergeben, nicht geprüft? Wenn nein, warum nicht? Hat sich diese Möglichkeit in anderen Kantonen nicht bewährt oder wäre der
Zürcher Lehrmittelverlag als freier Anbieter auf einem freien Markt gar nicht konkurrenzfähig? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Resultaten?
4. Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass Qualität und kostengünstige Beschaffungen eher in einer vom Wettbewerb geprägten Umgebung von Privatanbietern möglich sind als durch die Beschaffung bei einem geschützten Staatsbetrieb, dass also § 10 des Bildungsgesetzes einer guten Versorgung mit Schulbüchern eher hinderlich als förderlich ist? Werden bei der Berechnung der Kosten eines Lehrmittels des Lehrmittelverlages auch die «Quersubventionierung» durch Personalressourcen der PH und der Bildungsverwaltung (Konzeption, Projektmanagement etc.) einberechnet?
5. Warum wurden Alternativen zu den heutigen Entscheidungsstrukturen nur so zurückhaltend angedacht? Was hält die Regierung von der Möglichkeit, die Entscheidung über die Lehrmittelbeschaffung näher an die Basis (Kreisschulpflege oder sogar Schulleitung) zu verlegen, anstatt komplizierte, institutionalisierte neue Strukturen aufzubauen, um die Meinung der Lehrpersonen besser abholen zu können als bisher?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Eva Gutmann, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Bildungsrat erteilte im Februar 2009 den Auftrag für das Projekt «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich». Teil der Projektorganisation ist eine breit abgestützte Begleitkommission, in der unter anderem die Lehrerorganisationen, der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Verband der Zürcher Schulpräsidien vertreten sind. Im Februar 2010 wurde dem Bildungsrat der Zwischenbericht «Teilprojekt 1: Leitlinien zur Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» vorgestellt, nachdem dieser vorgängig durch die Begleitkommission beraten worden war. Der Zwischenbericht beschreibt die Ergebnisse der Analyse des kantonalen Lehrmittelwesens und verdeutlicht dessen Weiterentwicklung. Der Bildungsrat bestätigte die im Zwischenbericht vorgeschlagene Ausrichtung der kantonalen Lehrmittelpolitik. Im Januar 2011 wurde dem Bildungsrat der Bericht «Teilprojekt 1, Auftrag 1.2: Neues Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule» vorgestellt. Darin wird – in Übereinstimmung mit der Begleitkommission – vorgeschlagen, am Lehrmittelobligatorium festzuhalten, dieses jedoch auf die «Kernfächer» Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik sowie Fächer mit besonderer bildungspolitischer Bedeutung (z. B. Religion und Kultur) zu beschränken. In den übrigen Fächern sollen Schulen bzw. Schulgemeinden die Lehrmittel selber bestimmen können. Der Bildungsrat unterstützte dieses neue Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl als Grundlage für die Weiterarbeit im Projekt «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich». Zurzeit wird im Rahmen des Projektes die Organisation des Lehrmittelwesens bearbeitet. Es ist vorgesehen, die Lehrerschaft früher und gezielter in den Prozess der Beschaffung oder Entwicklung von obligatorischen Lehrmitteln einzubeziehen. Zudem sollen die strategischen und operativen Prozesse im Rahmen der Lehrmittelschaffung klarer getrennt werden. Die konkreten Verbesserungsmassnahmen sollen im Frühjahr 2012 den zuständigen Gremien zur Beratung und zum Entscheid vorgelegt werden. Zu Frage 2: Die im Volksschulamt angesiedelte Fachstelle «Bildung und ICT (Information and Communication Technology)» befasst sich mit Medienbildung, Informatik sowie mit digitalen Möglichkeiten der Kommunikation und Zusammenarbeit an der Volksschule. Der Bildungsrat
beauftragte im März 2011 die Fachstelle, ein «Stufenübergreifendes Medien- und ICT-Konzept für die Zürcher Volksschule» zu entwickeln. Der Lehrmittelverlag Zürich entwickelt und vertreibt neben Schulbüchern schon seit rund 20 Jahren auch Lernsoftware und befasst sich laufend mit neuen Möglichkeiten der ICT und deren Nutzbarkeit für das Lehren und Lernen. Dutzende Lernsoftwareprodukte, mehrere Websites zu Lehrmitteln, die Austauschplattform «Lehrmittelclub» und Produkte wie die iOS App «Multidingsda» belegen dies. Die neueren Lehrmittel des Lehrmittelverlags bestehen in der Regel aus mehreren Komponenten im Medienverbund. Dabei wird für ein bestimmtes Lernangebot jeweils das geeignetste Medium eingesetzt. Interaktive Online- Inhalte sind integraler Bestandteil der aktuellen Produkte des Lehrmittelverlags Zürich. Zu Frage 3: Der Kanton Zürich ist Mitglied der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz. Die ilz koordiniert das Lehrmittelwesen in 18 Kantonen der Deutschschweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Grössere Lehrwerke werden oft unter Federführung der ilz interkantonal entwickelt und in interkantonaler Zusammenarbeit produziert. In diesem Zusammen- hang hat sich z. B. der Kanton an der Konzeption und Entwicklung des Französischlehrmittels «Envol» beteiligt. Das Lehrmittel wurde von den Lehrmittelverlagen Zürich und St. Gallen gemeinsam produziert. «Envol» wird in 16 Kantonen (ZH, LU, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, BS, BL, SH, AR, AI, SG, AG und TG) eingesetzt. Der Lehrmittelverlag Zürich gilt als einer der führenden Lehrmittelverlage der Schweiz. Die Qualität und das gute Preis-Leistungs-Verhältnis seiner Produkte führen dazu, dass er rund die Hälfte seines Umsatzes ausserhalb des Kantons Zürich erwirtschaftet. Dies spricht dafür, dass der Lehrmittelverlag als freier Anbieter im Lehrmittelmarkt bestehen kann. Zu Frage 4: Mit den obligatorischen Lehrmitteln können die Lehrplankonformität und die zu vermittelnden Bildungsinhalte an der Volksschule sichergestellt werden. Sie ermöglichen zudem reibungslose Stufenübertritte sowie einfache Klassen- bzw. Schulortwechsel. Indem der Kanton einen Lehrmittelverlag führt, kann er auf die Schaffung und Einführung von obligatorischen Lehrmitteln direkt Einfluss nehmen und die Mitwirkung der Lehrerschaft gewährleisten. Im Zentrum des Leistungsauftrages des Lehrmittelverlags Zürich
steht gemäss der Verordnung über den Lehrmittelverlag vom 19. August 1998 (LS 412.141) die Versorgung der Zürcher Volksschule mit lehrplankonformen, preiswerten obligatorischen Lehrmitteln und Unterrichtshilfen. Seine Leistungen erfüllt der Lehrmittelverlag nach unternehmerischen Grundsätzen. Er führt analog zu privaten Unternehmen eine Betriebs- und Finanzbuchhaltung. Der Lehrmittelverlag erwirtschaftet rund 50% seines Umsatzes mit der Kernleistung, d. h. mit der Produktion, dem Erwerb und dem Vertrieb von Lehrmitteln für die Zürcher Volksschule. Den Rest erwirtschaftet er im Markt ausserhalb der Zürcher Volksschule, d. h. mit der Produktion, dem Erwerb und dem Vertrieb von Lehrmitteln für andere Kantone oder andere Schulstufen. Der Ertrag in diesem Bereich trägt wesentlich dazu bei, die Kernleistung zu finanzieren. Der Lehrmittelverlag Zürich refinanziert die Kosten für die Entwicklung und Produktion von Lehrmitteln durch den Verkauf derselben innerhalb und ausserhalb des Kantons Zürich. Er erhält keine Subventionen, sondern erbringt seine Leistungen kostendeckend. Alle Leistungen, die der Lehrmittelverlag im Rahmen der Lehrmittelentwicklung und -produktion extern beauftragt, also auch Aufträge an die Pädagogische Hochschule Zürich, entschädigt er gemäss marktüblichen Ansätzen.
Die Produktionsaufträge vergibt der Lehrmittelverlag praktisch ausschliesslich an das inländische Gewerbe. Er liefert den Saldoüberschuss an die Staatskasse ab. Es handelte sich dabei in den letzten fünf Jahren um jährliche Beträge von 2,6 Mio. bis 3,7 Mio. Franken. Die Leistungen der Zentralverwaltung, von denen der Lehrmittelverlag Zürich als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt profitiert, insbesondere in den Bereichen Personal- und Rechnungswesen, werden damit bei Weitem abgegolten. Diese Leistungen, zu denen z. B. die Festlegung der Anforderungskriterien an ein neues Lehrmittel gehört, fallen unabhängig davon an, ob der Lehrmittelverlag Zürich oder ein anderer öffentlicher oder privater Verlag mit der Lehrmittelbeschaffung oder -entwicklung betraut würde. Zu Frage 5: Das Projekt «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» wird zu einfacheren Entscheidungsstrukturen führen und die Mitwirkung der Lehrerschaft bei der Lehrmittelschaffung verbessern. Der Bildungsrat hat sich zudem im Grundsatz dafür ausgesprochen, das Lehrmittelobligatorium künftig auf fünf Fächer des obligatorischen Unterrichts zu verringern und die Lehrmittelwahl in den übrigen Fächern den Schulen bzw. Schulgemeinden zu übertragen (vgl. die Ausführungen zu Frage 1).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi