RRB Nr. 135/2024
Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Ersatz Wachtlokal, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2024
135. Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Ersatz Wachtlokal (zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal in Birmensdorf sind die Infanterie Durchdienerschulen 14 sowie die Militärakademie der ETH Zürich fest stationiert. Die Infrastruktur wird auch für Wiederholungskurse genutzt. Sie umfasst in zehn grösseren Gebäuden Unterkünfte für rund 700 Personen, vielfältige Schulungsräume, Sportanlagen, Bürogebäude und verschiedene Logistikinfrastrukturen. Das gesamte Areal mit verschiedenen weiteren Bauten erstreckt sich über rund 300 ha. Einige Anlagen werden nicht nur militärisch, sondern auch für zivile Anlässe genutzt (z. B. Sportanlässe). Das vorhandene Wachtlokal entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards und muss ersetzt werden. Mit RRB Nr. 758/2022 wurde dafür eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 220 000 bewilligt. Gemäss Waffenplatzfinanzvertrag nutzt der Bund die Anlagen, die sich im Eigentum des Kantons Zürich befinden. Im Gegenzug wird der Kanton jährlich entschädigt. Dies gilt namentlich für zusätzliche Investitionen im Rahmen der Bewilligung durch das Bundesamt für Rüstung (armasuisse). Dadurch sind solche Investitionen für den Kanton langfristig meist kostenneutral.
B. Aussergewöhnlicher Verlauf der Ausschreibungsphase und Projektentwicklung
Marktsituation In der Zwischenzeit wurde ein grosser Teil der Ausführungsplanung einschliesslich der Mehrheit der Ausschreibungen und eines Teils der Vergaben vorgenommen. Die Ausschreibung erfolgte zu einem Zeitpunkt mit starker Bau- und Materialpreissteigerung sowie stark gestiegenen Energie- und Transportkosten (u. a. Coronapandemie, Ukrainekrise). Zudem hat eine hohe Auslastung des Baugewerbes in Kombination mit dem derzeitigen Fachkräftemangel dazu geführt, dass nur wenige Offerten eingegangen sind, was zu einer ungünstigen Konkurrenzsituation geführt hat. Das Zusammentreffen dieser Faktoren hat zu einem unvorhersehbaren Verlauf der Ausschreibung mit deutlich höheren Kosten geführt. Dies konnte in den letzten Monaten auch bei verschiedenen anderen kantonalen Vorhaben festgestellt werden.
Projektanpassung Die Projektentwicklung hat zudem gezeigt, dass die Ergänzung des Projektes mit einer Überdachung und zeitgemässen Schranken- und Vereinzelungsanlagen zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer Erhöhung der Sicherheit des Wachtpersonals beitragen können. Diese Projektanpassung im Umfang von rund Fr. 583 000 führt zu einem betrieblich wertvollen Mehrnutzen und kann im Rahmen des vorliegenden Bauvorhabens umgesetzt werden, was gegenüber einer nachgelagerten Umsetzung Vorteile mit sich bringt und dem Grundsatz der Einheit gemäss § 40 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) Rechnung trägt. Die Summe aller Mehrkosten der vorgenannten Bereiche beläuft sich auf Fr. 1 038 000.
C. Finanzierung Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 12. Juli 2023 neu auf Fr. 2 258 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP Arbeitsgattung Ursprüngliche Kosten Zusätzliche Kosten Total Kosten in Franken in Franken in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 65 000 –34 500 30 500 2 Gebäude 998 000 846 000 1 844 000 4 Umgebung 0 108 000 108 000 5 Baunebenkosten 27 000 12 500 39 500 6 Reserve 110 000 96 000 206 000 9 Ausstattung 20 000 10 000 30 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 220 000 1 038 000 2 258 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% auf (Kostenstand Zürcher Index der Wohnbaupreise: 1. April 2023, Basis 1939). Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden, teilweise behelfsmässigen Wachträume, die den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. Die Gewährleistung der Sicherheit am Eingang des Waffenplatzes einschliesslich sicherheitstechnischer Infrastruktur ist zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben gemäss § 37 Abs. 2 lit. a CRG zwingend erforderlich. Somit ist für das Projekt gemäss § 36 lit. b CRG eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 038 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Summe beläuft sich auf Fr. 2 258 000.
Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2024 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 keine Mittel eingestellt. Die Kosten verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Budgetjahre: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) Investitionen (in Franken) vor 2023 2023 2024 2025 Budget und KEF 0 0 0 Planung (Soll) 208 000 315 000 985 000 750 000 Differenz –315 000 –985 000 –750 000 Der fehlende Betrag von Fr. 1 735 000 kann innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden. Das Vorhaben löst keine betrieblichen und personellen Folgekosten aus. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 82 301, die sich aus Fr. 73 909 für Abschreibungen und Fr. 8392 für Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 896 395 39,7 80 11 205 3 361 14 566 Hochbauten Rohbau 2 359 636 15,9 40 8 991 1 349 10 340 Hochbauten Ausbau 403 532 17,9 30 13 451 1 513 14 964 Hochbauten Installationen 563 713 25,0 30 18 790 2 114 20 904 Kunst am Bau 20 000 0,9 1 20 000 0 20 000 Hochbauten Ausstattung 14 724 0,6 10 1 472 55 1 527 Total 2 258 000 100 73 909 8 392 82 301 Der Bund wird seine jährliche Entschädigung an den Kanton Zürich nach der Prüfung durch armasuisse voraussichtlich um 3% des Gebäudeversicherungswertes erhöhen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz des Wachtlokals des Waffenplatzes Zürich-Reppischtal in Birmensdorf wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 758/2022 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 038 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 258 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli