RRB Nr. 1357/2014
Strassen, Uetikon a.S., 716 Bergstrasse, Rundihalde bis Schützenhausstrasse, Bauarbeiten, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2014
1357. Strassen (Uetikon a. S., 716 Bergstrasse, Rundihalde
Erwägungen
bis Schützenhausstrasse, Vergabeerhöhung) Für die Verbreiterung der Fahrbahn auf durchgehend mindestens 7 m, die Erneuerung des Oberbaus einschliesslich Abschlüsse und Kanalisation, die Erstellung eines neuen Gehwegs mit einer Breite von 2 m, den Einbau von zwei Fussgängerschutzinseln sowie die Erneuerung der Beleuchtung an der Bergstrasse in Uetikon a. S. bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 64/2012 eine Ausgabe von Fr. 5 000 000. Die Baudirektion vergab mit Verfügung Nr. 1956 vom 31. Juli 2012 die Bauarbeiten für Fr. 2 619 434.25 an die Hagedorn AG, Meilen. Bei der Ausführung sind folgende, nicht vorhersehbare Mehraufwendungen erforderlich geworden: Aufgrund von geänderten Bedingungen mussten die Bauarbeiten aus Sicherheitsgründen in mehr Etappen als ursprünglich angenommen ausgeführt werden. Dies verlängert die Bauzeit, was zu Mehrkosten beim Installationsanteil führt. Aus demselben Grund musste für die provisorische Verkehrsführung der Strassenkoffer grossflächiger angepasst werden. Dies erforderte im Nachgang einen Ausgleich der Fundationsschicht (Abkratzen auf das neue Niveau). Die Hangsicherung mit Quadersteinmauern erforderte aus statischen und geologischen Gründen mehr Beton für das Fundament als ursprünglich in der Ausschreibung angenommen. Aus demselben Grund musste auch für die Hinterfüllung der Quadersteinmauer entsprechend mehr Material verwendet werden. Aufgrund der Etappenänderung konnte nicht, wie ursprünglich geplant, der Hauptunternehmer parallel zum Nebenunternehmer arbeiten, was zu einem Arbeitsunterbruch von zwei Wochen führte. Diese Etappenänderung hatte auch mehr Etappen beim Belagseinbau zur Folge. Für die Entwässerung ergaben sich wegen des vorhandenen Baugrunds Mehrausmasse. Dafür konnte die Spriessung grösstenteils weggelassen werden. Mehrleistungen für Felsabbau und Altlasten: Der Fels kam im Bereich der Strassenverbreiterung viel höher und massiver zum Vorschein, als die Voruntersuchungen es vermuten liessen. Im Weitern wurden für das Aushubmaterial nicht eingerechnete Gebühren fällig, da dieses belastet war und besonders entsorgt werden musste.
Projekterweiterungen: Um die unterhalb der Bergstrasse liegenden Liegenschaften und die Strickgasse wieder gleichwertig an die verbreiterte Strasse anzuschliessen, mussten grössere Anpassungen als im Bauprojekt vorgesehen ausgeführt werden. Ohne diese Massnahmen hätten diese beiden Liegenschaften und die Strickgasse keinen dem ursprünglichen Zustand gleichwertigen Anschluss an die Bergstrasse erhalten. Die Kanalisation des Bergheims musste infolge der Strassenverbreiterung abschnittsweise verlegt und neu erstellt werden. In Absprache mit dem Eigentümer des Bergheims wurde ein Kostenteiler festgelegt. Der Anteil des Kantons wurde in der ursprünglichen Vergabe fälschlicherweise nicht berücksichtigt, was hiermit nachgeholt werden muss. Die Vergabesumme für Bauarbeiten ist gemäss Kostenschätzung von Fr. 2 619 434.25 um Fr. 557 500 auf Fr. 3 176 934.25 zu erhöhen. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 301 000 erhöhen. Der Betrag liegt innerhalb der mit RRB Nr. 64/2012 bewilligten Ausgabe von Fr. 5 000 000.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an die Hagedorn AG, Meilen, gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 1956/2012 wird für zusätzliche Massnahmen an der Bergstrasse in Uetikon a. S. von Fr. 2 619 434.25 auf Fr. 3 176 934.25 erhöht. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 301 000 erhöhen.
II. Dieser Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi