RRB Nr. 1358/2013
Anfrage Markus Bischoff und Kaspar Bütikofer, Zürich, betreffend Einsatz von Tasern/ Destabilisierungsgeräten (DSG), Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 301/2013
Sitzung vom 4. Dezember 2013
1358. Anfrage (Einsatz von Tasern/Destabilisierungsgeräten [DSG]) Die Kantonsräte Markus Bischoff und Kaspar Bütikofer, sowie Kantonsrätin Judith Anna Stofer, Zürich, haben am 30. September 2013 folgende Anfrage eingereicht: Angesichts der bereits erfolgten Aufrüstung der Kantonspolizei mit Tasern (neu 95 statt 62 Geräte, die 430 statt 300 Polizistinnen und Polizisten bei einer Korpsgrösse von 2200 zur Verfügung stehen) und insbesondere der Ausweitung der DSG-Berechtigten von Sondereinheiten auf Regional-, Verkehrs- und Flughafenpolizisten stellt sich die Frage nach den bisherigen Einsätzen mit Tasern. Aufsehen erregte auch ein Einsatz mit dem Taser 2006 durch die Stadtpolizei Zürich («Tages-Anzeiger» vom 31. August 2013). Diese setzte den Taser gegen eine verwirrte 66-Jährige ein, welche aus ihrer Wohnung in eine psychiatrische Klinik überführt werden sollte und lediglich mit einem kleinen Rüstmesser und einem Hämmerchen zum Bilderaufhängen «bewaffnet» war. Der Einsatz des Destabilisierungsgerätes wurde mit der Eigengefährdung der Frau begründet. Wie einem Artikel des «Bundes» (12. Februar 2013) zu entnehmen ist, hatte «mehr als die Hälfte der Personen, gegen die im vergangenen Jahr ein Stromstoss abgegeben wurde, die Polizistinnen und Polizisten mit Messern und anderen Waffen bedroht». Bei 23 Einsätzen 2012 schweizweit würde dies bedeuten, dass in ca. 10 Fällen Menschen, die unbewaffnet waren, getasert wurden. Laut demselben Artikel wurde der Taser seit der Zulassung über 90 Mal eingesetzt (2007: 13, 2008: 7, 2009: 8, 2010: 15, 2011: 18, 2012: 23). Es lässt sich also eine kontinuierliche Steigerung der Einsätze ab 2008 beobachten. Das DSG gilt nicht als tödliche Waffe. Trotzdem sind in den USA laut Amnesty International bisher über 500 Menschen bei Taser-Einsätzen gestorben. Zu beachten ist, dass es beim Herzstillstand sehr schwierig ist, einen Kausalzusammenhang herzustellen, der andere Einflüsse ausschliesst. Natürlich können die amerikanischen Verhältnisse nicht unreflektiert auf die schweizerischen übertragen werden, dennoch besteht beim Taser-Einsatz das Risiko eines tödlichen Ausgangs. Es gibt bekannte Risikogruppen: Personen unter Drogeneinfluss (insbesondere
Kokain), stark erregte Personen (sog. «excited delirium»), Personen mit vorbestehenden Herzerkrankungen, bei denen aufgrund der erhöhten Kreislaufbelastung ein zusätzliches Risiko besteht. Im «Informationsblatt für nachbehandelnde Ärzte» wird weiter ein Abortrisiko beschrieben, wonach Schwangere ebenso zur Risikogruppe gezählt werden müssen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Laut der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) werden seit dem 1. Januar 2010 alle Einsätze von Feuerwaffen und DSG in einer nationalen Statistik erfasst. Beide bei der Kantonspolizei zurzeit eingesetzten Gerätetypen X26 und das neuere X2 besitzen Aufzeichnungsmöglichkeiten, die Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Stromstösse unlöschbar dokumentieren. Werden diese Daten im Kanton Zürich aktuell ausgelesen und ausgewertet? Wie sieht die Verteilung der Einsätze auf die verschiedenen Altersgruppen (Minderjährige, Alter 18 bis 25, Alter 25–65, über 65 Jahre) und auf die beiden Geschlechter aus? Wenn nein, weshalb erfolgt keine Aufzeichnung?
2. Wie häufig waren bei den bisher erfolgten DSG-Einsätzen der Kantonspolizei Zürich Fremdgefährdung, Selbstgefährdung und Fluchtgefahr Auslöser des DSG-Einsatzes?
3. Wie viele vom Tasereinsatz seit 2007 betroffene Personen waren unbewaffnet? Welche Waffen wurden von den anderen Personen benützt?
4. Welche Körperstellen sollen gemäss Schulungsunterlagen von den DSG-Berechtigten beim Gebrauch des DSG-Gerätes anvisiert werden?
5. In wie vielen Fällen wurde der Kontaktmodus (stunning mode) eingesetzt und was waren Ziele und Resultate der Einsätze?
6. Wie können die Polizistinnen und Polizisten im Einsatz erkennen, ob es sich beim Menschen, bei dem sie das DSG einsetzen, um jemanden aus den bekannten Risikogruppen handelt? Werden Personen, die offensichtlich erregt sind oder unter Drogeneinfluss stehen, ebenfalls getasert? Wie können schwere Verletzungen/Tod durch unkontrollierte Stürze verhindert werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Markus Bischoff, Kaspar Bütikofer und Judith Anna Stofer, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kantonspolizei wertet alle Einsätze von Destabilisierungsgeräten (DSG) aus, wobei jeweils auch der genaue Zeitpunkt des Einsatzes sowie Anzahl und Dauer der Stromstösse ausgelesen, abgespeichert und schriftlich dokumentiert werden. Ebenfalls festgehalten wird, ob die Kartusche des DSG aktiv ausgelöst oder ob das DSG direkt aufgesetzt wurde (Kontaktmodus). Zudem wird jeder Einsatz eines DSG der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission (SPTK) gemeldet, welche die nationale Statistik führt. Seit dem 1. Januar 2007 hat die Kantonspolizei 38 Mal ein DSG eingesetzt. Elf Einsätze erfolgten gegen Personen der Altersgruppe 18 bis 25 Jahre und 27 Einsätze gegen Personen der Altersgruppe 25 bis 65 Jahre. Bei zwei dieser Einsätze waren Frauen betroffen. Einsätze gegen Minderjährige und gegen Personen über 65 Jahre gab es keine. Zu Frage 2: Bei den 38 Einsätzen wurde ein DSG in 30 Fällen wegen Gefährdung von Polizeiangehörigen oder Dritten eingesetzt, in vier Fällen wegen Selbstgefährdung, in drei Fällen zur Verhinderung der Flucht sowie in einem Fall wegen Gefährdung Dritter und zur Verhinderung der Flucht. Zu Frage 3: Zehn Personen benutzten Waffen und gefährliche Gegenstände (Reizstoff [1], Stich-/Schneidewaffen [7], stumpfe Gegenstände [2]), die sie gegen Polizeiangehörige und Dritte oder gegen sich selbst richteten. 28 Personen waren unbewaffnet, wobei diese in der Regel massive körperliche Gewalt gegen Polizeiangehörige und Dritte ausübten. Zu Frage 4: Die von der SPTK empfohlenen Trefferzonen umfassen alle Körperbereiche mit Ausnahme von Kopf, Hals und oberem vorderem Brustbereich. Zu Frage 5: In den genannten Fällen kam es zu 19 Einsätzen im Kontaktmodus. Dieser wird gewählt, wenn die Einsatzdistanz für eine Schussauslösung unterschritten wird oder wenn die Gefahr besteht, dass Polizeikräfte ge- troffen werden. In allen Fällen konnten die betroffenen Personen festgenommen und den zuständigen Behörden zugeführt oder einer geeigneten Einrichtung zur fürsorgerischen Unterbringung übergeben werden. Zu Frage 6:
Die Aus- und Weiterbildung von Polizeiangehörigen, die zur Anwendung des DSG befugt sind, erfolgt gesamtschweizerisch nach den Richtlinien des Schweizerischen Polizei-Instituts. Teil der Schulung ist der Umgang namentlich mit Risikogruppen unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und Zustand der jeweiligen Person sowie der Umgang mit nach einem DSG-Einsatz unkontrolliert stürzenden Personen, um sie vor Verletzungen zu schützen. Der körperlichen Unversehrtheit der betroffenen Personen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Es entspricht sodann dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, dass ein DSG nur eingesetzt werden darf, wenn die milderen polizeilichen Mittel ausgeschöpft sind. Im Übrigen misst der Regierungsrat der persönlichen Sicherheit der Polizeiangehörigen eine grosse Bedeutung zu. Er ist nicht bereit, ihnen die dafür und für die Erfüllung des Auftrages notwendige Ausrüstung vorzuenthalten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi