RRB Nr. 1362/2023
Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2023–2027, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse des zweiten Wahlgangs vom 19. November 2023
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. November 2023
1362. Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des
Erwägungen
Ständerates für die Amtsdauer 2023–2027, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse des zweiten Wahlgangs vom 19. November 2023 Am 19. November 2023 fand der zweite Wahlgang für die Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2023–2027 statt. Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungsergebnisse wurde am 24. November 2023 mit Rechtsmittelbelehrung im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2023-11-24). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von drei Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft des Wahlergebnisses festzustellen. Gleichzeitig ist dem Büro des Ständerates sowie dem Bundesrat schriftlich mitzuteilen, dass die Stimmberechtigten des Kantons Zürich am 19. November 2023 das zweite zürcherische Mitglied des Ständerates für die Amtsdauer 2023– 2027 gewählt haben.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass das im Amtsblatt vom 24. November 2023 (ABl 2023-11-24) veröffentlichte Ergebnis des zweiten Wahlgangs der Erneuerungswahl der zürcherischen Mitglieder des Ständerates für die Amtsdauer 2023–2027 vom 19. November 2023 rechtskräftig ist.
II. Veröffentlichung von Dispositiv I und II im Amtsblatt (ABl 2023- 12-01).
III. Schreiben an das Büro des Ständerates und an den Bundesrat: Wir haben die Ehre, Ihnen mitzuteilen, dass die Stimmberechtigten des Kantons Zürich am 19. November 2023 im zweiten Wahlgang Frau Tiana Angelina Moser, Zürich, als Mitglied des Ständerates für die Amtsdauer 2023–2027 gewählt haben. Der Regierungsrat hat mit heutigem Datum die Rechtskraft des Wahlergebnisses festgestellt. Nachdem Herr Prof. Dr. Daniel Jositsch im ersten Wahlgang vom 22. Oktober 2023 wiedergewählt wurde, ist die zürcherische Vertretung im Ständerat mit der Wahl von Frau Tiana Angelina Moser für die neue Amtsdauer 2023– 2027 vollständig.
Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf § 109 Abs. 2 des zürcherischen Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR, LS 161) hin, wonach neu Gewählte erst dann Einsitz im Ständerat nehmen, wenn beide Mitglieder rechtskräftig gewählt sind. Deren Amtsdauer beginnt mit ihrer Vereidigung (§ 109 Abs. 3 GPR), und die Amtsdauer der bisherigen Mitglieder endet zu diesem Zeitpunkt (§ 32 Abs. 3 GPR). Diese Voraussetzung ist mit der Feststellung der Rechtskraft der Wahl von Frau Tiana Angelina Moser erfüllt.
IV. Mitteilung (vorab per E-Mail und anschliessend per Post) an Tiana Angelina Moser, Zürich, Prof. Dr. Daniel Jositsch, Stäfa, Ruedi Noser, Zürich, Parlamentsdienste, Parlamentsgebäude, 3003 Bern, Bundesrat, c/o Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern, das Statistische Amt als kantonales Wahlbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli