RRB Nr. 1367/2009
Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010, Schreiben an die KKJPD
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2009
1367. Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen
Erwägungen
gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Inkraftsetzung, Mitteilung an das Generalsekretariat der KKJPD) Der Kantonsrat hat am 18. Mai 2009 das Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beschlossen (ABl 2009, 753). Mit Beschluss Nr. 1205/2009 stellte der Regierungsrat die Rechtskraft des Kantonsratsbeschlusses fest (ABl 2009, 1683). Das Konkordat tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Zur Hauptsache übernimmt es präventive Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, die im Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) geregelt und bis Ende 2009 befristet sind. Bei diesen präventiven Massnahmen handelt es sich um das Rayonverbot, die Meldeauflage und den Polizeigewahrsam. Das vorliegende Gesetz regelt gemäss seiner Bezeichnung in § 1 den Beitritt zum Konkordat. Zudem wird in den §§ 2 und 3 der Rechtsmittelweg gegen verfügte Massnahmen festgelegt. Dieser Rechtsmittelweg führt wie bisher über die Haftrichterin oder den Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich an das Verwaltungsgericht. Dem Konkordat sind gemäss Auskunft des Generalsekretariats der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) mittlerweile 17 Kantone beigetreten. Um die präventiven Massnahmen im Verbund mit anderen Kantonen im Jahr 2010 nahtlos fortführen zu können, ist das Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Gemäss Art. 17 des Konkordats informieren die Kantone das Generalsekretariat der KKJPD über den Beitritt. Diese Information soll mit Schreiben des Regierungsrates erfolgen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wird auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
III. Schreiben an das Generalsekretariat der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD): Gemäss Art. 17 des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen informieren wir Sie, dass der Regierungsrat das Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt hat. § 1 dieses Gesetzes regelt den Beitritt zum Konkordat. Der Kanton Zürich tritt dem Konkordat somit auf den 1. Januar 2010 bei.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi