RRB Nr. 1367/2013
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Kinderstation Brüschhalde, Erweiterungsneubau, Projektierung, Weiterführung einschliesslich teilweise vorgezogene Ausführungsplanung, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2013
1367. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Kinderstation Brüschhalde (Erweiterungsneubau, Projektierung, Weiterführung einschliesslich teilweise vorgezogene Ausführungsplanung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Kinderstation Brüschhalde des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) in Männedorf hat einen Leistungsauftrag für die stationäre Behandlung von psychisch kranken Kindern im Alter von 5 bis 13 Jahren. Zu diesem Zweck stehen drei Stationen mit 21 regulären Betten zur Verfügung. Zudem werden im teilstationären Bereich drei Kindergartenplätze angeboten. Im stationären Bereich werden pro Jahr rund 60 Kinder in einem durchschnittlich drei- bis viermonatigen Aufenthalt abgeklärt, behandelt und intern beschult. Das gegenwärtige Angebot reicht nicht aus, um den Bedarf des Kantons Zürich zu decken. Erkrankte Kinder müssen teilweise ausserhalb des Kantons untergebracht werden. Zudem können keine psychiatrischen Kindernotfälle aufgenommen werden. Diese müssen stattdessen in den Jugendlichenstationen im Zentrum in der Stadt Zürich untergebracht werden. Dieser Zustand stellt jedoch nur eine Notlösung dar und kann über einen längeren Zeitraum nicht hingenommen werden. Die Kinderstation Brüschhalde geht auf ein 1913 errichtetes Waisenhaus zurück, das heutige Haupthaus, das der Kanton 1943 erwarb und in den folgenden Jahrzehnten schrittweise um weitere Gebäude erweitert wurde. 1958 kamen das Schulhaus und die Drachenburg hinzu, 1986 wurde die Mehrzweckhalle erstellt und 1993 wurde mit dem Pavillon ein Containerprovisorium errichtet, das heute noch seinen Dienst versieht. Die Gebäude werden heute wie folgt genutzt: – Haupthaus: zwei Stationen, Ärzte- und Therapeutenbüros, Verwaltung, Küche – Schulhaus: zwei Schulzimmer, Lehrerzimmer, Werkraum – Drachenburg: eine Station, Schulzimmer, Spezialtherapie – Mehrzweckgebäude: Turnhalle, Konferenzraum, Kindergarten, Schulzimmer – Pavillon: Gruppentherapieräume, Spezialtherapie
Das Haupthaus und das Mehrzweckgebäude sind hinsichtlich ihrer Bausubstanz grundsätzlich in einem guten Zustand, das Schulhaus und die Drachenburg haben hingegen starken Sanierungsbedarf und der Pavillon ist am Ende seiner Lebensdauer angelangt. Das Raumangebot und die Raumstrukturen entsprechen für alle Klinikbauten nicht mehr den medizinischen Bedürfnissen und betrieblichen Anforderungen. Das Schulhaus und der Pavillon werden daher in einem ersten Schritt rückgebaut und an ihrer Stelle ein Erweiterungsneubau mit 28 stationären und acht tagesklinischen Behandlungsplätzen erstellt. Nach dessen Fertigstellung erfolgt der Abbruch der Drachenburg. In einem weiteren Schritt wird das Haupthaus umgebaut. Der Neubau und das Haupthaus werden künftig wie folgt genutzt: Neubau – Sockelgeschoss: Küche, Lingerie, Musiktherapie, Haustechnische Räume – Erdgeschoss: Tagesklinik, Schul- und Therapieräume, Büros, Besprechungszimmer, Personalgarderoben und -esssaal – 1. und 2. OG: je zwei Stationen mit 14 Betten und zwei Überbetten, Aufenthalts- und Nebenräumen Hauptgebäude – Sockelgeschoss: Räume für Handarbeit und Werken, Haustechnische Räume – Erdgeschoss: Empfang, Büros, Besprechungszimmer – 1. Obergeschoss: Schulräume und Nebenräume – 2. Obergeschoss: Büro- und Therapieräume Im Mai 2010 ging das Architekturbüro Philipp Riesen (heute Osterhage Riesen Architekten GmbH), Zürich, als Sieger aus einem zweistufigen Projektwettbewerb hervor. Ihr Projekt Aarhus sieht einen langgestreckten dreigeschossigen Baukörper vor. Im Dezember 2010 bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1760/2010 einen Projektierungskredit von Fr. 1 420 000 für die Weiterentwicklung dieses Projektes zum Bauprojekt. Dieser Projektierungskredit umfasst auch die Projektierung der nachfolgenden Sanierung des Haupthauses.
B. Zusätzliche Projektierungskosten für Bauprojekt Vom Projektierungskredit entfallen Fr. 1 120 000 auf den Erweiterungsneubau und Fr. 300 000 auf die Sanierung des Hauptgebäudes. Der auf den Erweiterungsneubau entfallende Teil reicht nicht aus, um die anfallenden Projektierungskosten zu decken, da sich insbesondere die Sicherheitsmassnahmen und die Umgebungsplanung aufwendiger erwiesen als erwartet. Daraus ergeben sich Mehrkosten von Fr. 120 000. Darüber hinaus wird die SIA-Phase 33, Baubewilligungsverfahren, in die Projektierung einbezogen. Dies erfordert zusätzliche Planungskosten von Fr. 120 000 sowie Kosten für Muster, Modelle und Vervielfältigungen von Fr. 100 000. Der Projektierungskredit für den Erweiterungsneubau muss um Fr. 340 000 auf Fr. 1 460 000 erhöht werden. Damit erhöht sich der Projektierungskredit für das gesamte Erweiterungs- und Sanierungsprojekt auf Fr. 1 760 000.
C. Vorgezogener Teil der Ausführungsplanung Im Juni 2013 bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 703/2013 die Sanierung des Hauptgebäudes im Betrag von Fr. 7 090 000 als gebundene Ausgabe und überwies den Antrag für den Erweiterungsneubau im Betrag von Fr. 22 830 000 als neue Ausgabe an den Kantonsrat zur Beschlussfassung (Vorlage 4997). Während des mehrmonatigen Genehmigungsprozesses für den Erweiterungsneubau ruhen in der Regel die weiterführenden Planungsarbeiten. Daraus ergeben sich für das Projekt zwei schwerwiegende Nachteile: – Diese Unterbrechung verzögert nicht nur den Projektablauf, sondern birgt in sich auch die Gefahr des Auseinanderbrechens des Planungsteams und damit eines wertvollen Knowhow-Verlustes, der durch eine längere Anlaufphase bei der Wiederaufnahme der Planungsarbeiten ausgeglichen werden muss. – Die heute unzureichende Versorgungssituation für psychisch erkrankte Kinder mit ausserkantonalen Platzierungen oder Unterbringungen in ungeeigneten Einrichtungen wird um weitere Monate verlängert. Der Zeitverlust bei der Fertigstellung des Bauvorhabens bis zu zwölf Monaten ist angesichts der Versorgungsmängel nicht tragbar. Um dem entgegenzuwirken, sind Teile der Ausführungsplanung vorzuziehen. Sie umfassen Teilleistungen der Phase 41, Ausschreibung, mit Kosten von Fr. 540 000 und betreffen im Wesentlichen Honorare für die Architekten und Fachingenieure.
D. Gesamtkosten Für die SIA-Phasen 31, 32, 33 und 41 des Erweiterungsneubaus gemäss Kostenvoranschlag des Kantonalen Hochbauamtes vom 30. September 2013 belaufen sich die Gesamtkosten für die Projektierung Vorprojekt und Bauprojekt sowie das Baubewilligungsverfahren und die Ausschreibung als Teile der vorgezogenen Ausführungsplanung auf Fr. 2 300 000. Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Erweiterungsneubau Phase 31, Vorprojekt und Kostenschätzung 350 000 Phase 32, Bauprojekt und Kostenvoranschlag 890 000 Phase 33, Baubewilligungsverfahren 120 000 Phase 41, Ausschreibungspläne, Ausschreibung 540 000 Muster, Modelle, Vervielfältigungen 50 000 Reserve 50 000 Sanierung Hauptgebäude Phase 31 und Phase 32 300 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 2 300 000 Für die Weiterführung der Planung einschliesslich eines Teils der Ausführungsplanung (SIA-Phase 41) ist daher eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 880 000 im Sinne von § 37 Abs. 2 lit d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) zum Projektierungskredit von Fr. 1 420 000 zu bewilligen. Der Einbezug der SIA Phase 41 rechtfertigt sich angesichts der unter A. und C. dargelegten Dringlichkeit des Bauvorhabens. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6480.5040, Hochbau. Bis Ende September 2013 sind Planungskosten von Fr. 1 224 436 aufgelaufen. Im Budgetentwurf 2014 sind für den Erweiterungsneubau Fr. 500 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014– 2017 sind für die Jahre 2015 Fr. 7 000 000, 2016 Fr. 10 500 000 und 2017 Fr. 6 000 000 eingestellt. Der Restbetrag fällt im Jahr 2018 an.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung einschliesslich des vorgezogenen Teils der Ausführungsplanung (SIA-Phase 41) des Erweiterungsneubaus der Kinderstation Brüschhalde des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1760/2010 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 880 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung, bewilligt. Die gesamte für die Projektierung der Sanierung und Erweiterung der Kinderstation Brüschhalde zur Verfügung stehende Summe beträgt damit Fr. 2 300 000.
II. Dispositiv I wird auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Objektkredites für den Erweiterungsneubau aufgehoben.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi