RRB Nr. 138/2012
Standesinitiative für den Bau des Brüttenertunnels, Schreiben an die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2012
138. Standesinitiative für den Bau des Brüttenertunnels
Erwägungen
Am 21. November 2011 beschloss der Kantonsrat mit 157 Ja- zu 8 Nein- Stimmen, bei einer Enthaltung, der parlamentarischen Initiative KR- Nr. 125a/2010 zuzustimmen und folgende Standesinitiative einzureichen: «Der Bund wird aufgefordert, den Brüttenertunnel ‹Variante Kurz› (Bassersdorf / Dietlikon–Winterthur) bis 2025 zu realisieren. Ebenfalls muss der Bund die Finanzierung für den Bau des Brüttenertunnels sicherstellen.» Die Standesinitiative ist somit einzureichen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat am 21. November 2011 beschlossen, bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative im Sinne von Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung einzureichen. Die Standesinitiative hat folgenden Wortlaut: «Der Bund wird aufgefordert, den Brüttenertunnel ‹Variante Kurz› (Bassersdorf / Dietlikon–Winterthur) bis 2025 zu realisieren. Ebenfalls muss der Bund die Finanzierung für den Bau des Brüttenertunnels sicherstellen.» Gestützt auf den nach Art. 59 Abs. 1 lit. b der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 ergangenen Kantonsratsbeschluss reichen wir hiermit diese Standesinitiative ein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Geschäftsleitung des Kantonsrates und an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi