RRB Nr. 138/2021
Kantonspolizei, elektronische Sichtung und Beweisführung, Betrieb 2021 bis 2025, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021
138. Kantonspolizei, elektronische Sichtung und Beweisführung (Betrieb 2021 bis 2025; zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Im Rahmen von Ermittlungsverfahren stellt die Kantonspolizei (Kapo) auf Anordnung der Staatsanwaltschaft (STA) u. a. Textdaten sicher (vgl. Art. 263 Strafprozessordnung; SR 312.0). Aufgabe der Kapo und der Staatsanwaltschaften ist es, aus den Daten gerichtlich verwertbare Dossiers zu erstellen. 2016 wurde eine Fachapplikation «elektronische Sichtung und Beweisführung» (ESB) im offenen Verfahren ausgeschrieben. Ziel ist es, gerichtlich verwertbare Daten in kürzeren Auswertungszeiten zur Verfügung zu stellen, indem die aufbereiteten Daten strukturiert und gleichzeitig durch die Kapo und die Staatsanwaltschaft durchsucht werden können. Als einzige Anbieterin hat die SwissFTS AG, Glattbrugg (nachfolgend SFTS), in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen kCura, Chicago/USA, ein Angebot eingereicht. Die seither bestehenden Verträge mit SFTS (Servicevertrag) und Relativity (ehemals kCura, Software Licence Agreement) laufen am 31. März 2021 aus. Die Fachapplikation hat sich bewährt und soll für vier weitere Jahre eingesetzt werden können, was eine zusätzliche Vergabe bzw. Ausgabe erfordert. Eine neue Ausschreibung im offenen Verfahren ist während dieser Zeit geplant.
B. Vergabe, zusätzliche Ausgabe und Finanzierung Für den weiteren vierjährigen Betrieb sind zusätzliche Vergaben gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c, f und g der Submissionsverordnung (LS 720.11) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 lit. c der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1) erforderlich, die gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. c FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion fallen.
Die zusätzlichen Ausgaben für den Betrieb des ESB über vier weitere Jahre setzen sich wie folgt zusammen: Kostenübersicht Erfolgsrechnung Total (in Franken, einschliesslich MWSt) (jährliche für Aufwendungen) 4 Jahre Relativity-Lizenzen (Relativity ODA LLC, Software License 103 133 412 532 Agreement vom 4. November 2020) Wartung und Support ESB 32 310 129 240 (SWISS FTS AG, Angebot vom 6. Oktober 2020) Betrieb Datacenter Plattform April 2021 bis März 2023 188 6181 (Abraxas Informatik AG, Angebot vom 12. November 2020) Betrieb Datacenter Plattform 94 309 April 2023 bis März 2025 188 6181 (neuer DC-Betreiber; Schätzung auf Grundlage Abraxas- Angebot) Datacenter Lizenzen 52 049 208 196 (SoftwareONE AG, Angebot vom 3. November 2020) Unvorhergesehenes/Rundungen 11 749 46 996 Zwischentotal 293 550 1 174 200 Rückvergütungen Staatsanwaltschaft –213 550 –854 200 Total Ausgaben 80 000 320 000 1 Total für je zwei Jahre Betrieb
Zur ursprünglichen Ausgabe von Fr. 1 599 000, die sich zusammensetzt aus Fr. 823 000 zulasten der Kantonspolizei sowie Fr. 776 000 zulasten der Staatsanwaltschaft, ist eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 1 174 200 zu bewilligen. Davon gehen Fr. 854 200 zulasten der Staatsanwaltschaft sowie Fr. 320 000 zulasten der Kantonspolizei. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 773 200. Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (u. a. aus Polizeiorganisationsgesetz [LS 551.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Betriebskosten betragen jährlich anteilmässig Fr. 80 000 bzw. für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren insgesamt Fr. 320 000 und gehen zulasten der Erfolgsrechnung. Die anteilmässigen Beträge sind im Budget 2021 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021– 2024 eingestellt. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den weiteren Betrieb der Fachapplikation «elektronische Sichtung und Beweisführung» über vier Jahre (April 2021 bis März 2025) wird eine zusätzliche gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 174 200. Davon gehen Fr. 854 200 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2204, Staatsanwaltschaft, und Fr. 320 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 773 200.
II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli