RRB Nr. 1380/2010
UNESCO Welterbe-Kandidatur "PalafittesPrähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen, Initiative zur Kandidatur
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2010
1380. UNESCO-Welterbe-Kandidatur
Erwägungen
«Palafittes – Prähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen» Ausgangslage Im Dezember 2004 hatte der Bundesrat eine «Liste Indicative» mit mehreren Schweizerischen Kandidaturen zuhanden der UNESCO gutgeheissen, darunter auch als mögliches Weltkulturerbe die sogenannten Pfahlbauten, d. h. die prähistorischen Seeufer- und Moorsiedlungen rund um die Alpen. Im Vorfeld hatten sich alle beteiligten Kantone positiv gegenüber einer Weiterbearbeitung des Pfahlbauten-Dossiers 2003 geäussert (für den Kanton Zürich: Schreiben der Baudirektion an das Bundesamt für Kultur [BAK] vom 16. August 2004). Die Arbeiten für die Aufnahme der Pfahlbauten in das UNESCO-Weltkulturerbe sind inzwischen weit fortgeschritten. Mit Unterstützung durch das BAK konnte der für das Projekt gegründete federführende Verein Palafittes mit Sitz in Hauterive NE die Koordination unter den verschiedenen Partnern verbessern und sämtliche benötigten Unterlagen bei allen Kantonen und den Nachbarländern zusammentragen. Die verantwortlichen Ministerien und Regierungen der Partnerstaaten wurden in den Prozess einbezogen. Mit Schreiben vom 9. Juni 2009 informierte das BAK die Kantone über den Stand der Kandidatur und das weitere Vorgehen. Am 6. Juli 2009 hatte das BAK zusammen mit dem Verein Palafittes und dem Vertreter der Zürcher Kantonsarchäologie in Bern die Kandidatur der Öffentlichkeit vorgestellt. Das unterdessen vervollständigte Dossier wurde am 26. Januar 2010 durch den Direktor des Bundesamtes für Kultur, Jean-Frédéric Jauslin, in Paris bei der UNESCO deponiert. Mit Schreiben vom 1. März 2010 hat die zuständige Stelle der UNESCO den Empfang und die Vollständigkeit des Dossiers bestätigt. Das Welterbe- Kommitee der UNESCO hat zur Prüfung der Kandidatur eine Expertin benannt. Die Prüfung findet im September 2010 statt. Gestützt auf das mehrstufige Prüfungsverfahren mit Besuchen an den Originalfundplätzen wird die UNESCO voraussichtlich im Sommer 2011 über die endgültige Einschreibung in die Welterbe-Liste entscheiden. Die Chancen für eine Aufnahme in die Welterbe-Liste werden vom BAK unverändert als gut angesehen. Gegenüber dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ist nun die Unterstützung der endgültigen Kandidatur mit elf Objekten im Kanton Zürich zu bekräftigen.
Inhalt der Kandidatur Vor Einreichung des Bewerbungsdossiers hatte ein Vorprüfungsverfahren bei der UNESCO Klarheit darüber geschaffen, dass nur eine Auswahl von Fundstellen für eine Aufnahme in die Welterbe-Liste infrage kommt. Eine national zusammengesetzte Arbeitsgruppe (Geschäftsstelle Palafittes, Vertretungen von Kantonsarchäologien) hat zusammen mit dem BAK diejenigen Schweizer Objekte bezeichnet, für die eine Kandidatur bei der UNESCO eingereicht werden soll. Alle übrigen derzeit bekannten Fundstellen verbleiben zwar ebenfalls im Dossier, werden dort aber lediglich ergänzend als sogenannte «assoziierte Mitglieder» aufgelistet sein. Gesamthaft, d. h. in den sechs beteiligten Alpenländern Schweiz, Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich und Slowenien, sind in der Welterbe-Liste rund 150 Fundstellen zusammengefasst. Das Kandidaturdossier beschreibt die Pfahlbauten als einmaliges Kulturgut an den Seen und Mooren in allen ihren Aspekten. Es fasst die lange Forschungsgeschichte zusammen, charakterisiert die regionalen Eigenheiten, hebt die einmalige Bedeutung als ausserordentliche Quelle für einen frühen und entscheidenden Abschnitt der europäischen Kulturgeschichte und Entwicklung der Menschheit hervor, stellt alle Fundstellen im Detail vor und erläutert die bestehenden Schutz- und Erhaltungsmassnahmen sowie das künftige Monitoring. Etwa die Hälfte aller Pfahlbaufundstellen rund um die Alpen, die aus wissenschaftlichen und planerischen Gründen für eine Aufnahme in eine Kandidatur für das Weltkulturerbe Pfahlbauten in Betracht kommen, befindet sich in und an den schweizerischen Seen und Mooren (also etwa 80 Objekte). Davon liegen elf Fundplätze im Kanton Zürich. Eine zwölfte Stelle in der Feldbacher Bucht am oberen Zürichsee wird in der Auflistung zum benachbarten Kanton St. Gallen geschlagen, weil sich hier die ausgedehnte Siedlungskammer weit über die Kantonsgrenze hinaus erstreckt. Die künftige fachgerechte Betreuung der Fundstellen in Zusammenhang mit der Kandidatur verursacht keine Mehrkosten und wird durch die Baudirektion (Archäologie und Denkmalpflege) wahrgenommen. Die konkrete Umsetzung des Monitorings wird über den Vertrag mit der Stadt Zürich, Hochbaudepartement (Amt für Städtebau) erfolgen, der die Formulierung jährlicher Leistungsaufträge vorsieht. In diesen Leistungsaufträgen werden die zu erbringenden unterwasserarchäologischen
Arbeiten im Detail aufgelistet (Vereinbarung zur Zusammenarbeit in der Unterwasserarchäologie zwischen Kanton Zürich und Stadt Zürich; StRB Nr. 861/2009, RRB Nr. 1727/2009).
Es sind beim heutigen Projektstand folgende Fundstellen für die Kandidatur vorgesehen: Zürichsee: Zürich/Enge-Alpenquai, Zürich/grosse Altstadt-Kleiner Hafner, Zürich/Riesbach-Siedlungskammer, Erlenbach- Winkel, Meilen-Feldmeilen Vorderfeld, Meilen-Rorenhaab, Wädenswil-Vorder Au, Horgen-Scheller. Beim Kanton St. Gallen aufgelistet ist Hombrechtikon-Feldbach West. Greifensee: Maur-Weierwis, Greifensee-Storen/Wildberg. Pfäffikersee: Wetzikon-Robenhausen. Die etwa 70 weiteren Fundstellen, die als assoziierte Mitglieder aufgelistet sind, liegen in den folgenden Zürcher Gemeinden: Zürichsee: Zürich, Küsnacht, Erlenbach, Meilen, Uetikon, Männedorf, Stäfa, Hombrechtikon, Kilchberg, Rüschlikon, Oberrieden, Horgen, Wädenswil, Richterswil. Greifensee: Fällanden, Maur, Uster, Greifensee, Schwerzenbach. Pfäffikersee: Wetzikon, Pfäffikon. Türlersee: Hausen a. A., Aeugst a. A. Chatzensee: Regensdorf. Husemersee: Ossingen. Bedeutung des UNESCO-Welterbe-Labels Das UNESCO-Welterbe-Label wird den Pfahlbauten zu weltweiter Bekanntheit verhelfen. Im touristischen Bereich kann das Projekt, sofern nachhaltig angelegt und umsichtig gesteuert, zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Eine geeignete Information der Öffentlichkeit ist besonders wichtig, da die prähistorischen Seeufer- und Moorsiedlungen nur in Ausnahmefällen an Ort und Stelle zu sehen und zu besuchen sind. Besonders geeignet sind Ausstellungen in Museen wie auch andere Formen der Präsentation und Vermittlung. Die Aufnahme eines Objektes auf die Liste des Welterbes der UNESCO dient jedoch in erster Linie dem Schutz und der Erhaltung von Kulturgütern von aussergewöhnlichem und universellem Wert. Für die entsprechenden archäologischen Fundstellen im Kanton Zürich sind verschiedene gesetzliche Grundlagen auf Ebene Bund und Kanton massgebend (vorab Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz [NHG, SR 451] und Planungs- und Baugesetz [PBG, LS 700.1], §§ 203 ff.). In Planungs- und Bewilligungsverfahren wird der Schutzgedanke im Rahmen der nötigen Interessenabwägungen aufgrund des Welterbe-Status stärker zu gewichten sein. Die Aufnahme in die Welterbe-Liste wird aber für sich keinen zusätzlichen rechtlichen Schutz zur Folge haben, da ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung kommt
Die Baudirektion ist im Weiteren zu beauftragen, die Gemeinden mit Fundstellen (Kandidaten und assoziierte Mitglieder), die vom Vorhaben betroffenen kantonalen Amtsstellen, die Museen mit grösseren Pfahlbau-Fundbeständen, die Kursschifffahrts-Gesellschaften und weitere Betroffene in geeigneter Weise periodisch über den Projektstand zu informieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), Inselgasse 1, 3003 Bern: Mit Schreiben vom 9. Juni 2009 orientierte das Bundesamt für Kultur (BAK) die Kantonsregierungen über die laufende UNESCO-Welterbe- Kandidatur «Palafittes». Die Baudirektion des Kantons Zürich begrüsste bereits mit Schreiben vom 16. August 2004 die Initiative zur Kandidatur. Gerne teilen wir Ihnen unsere Haltung und das weitere Vorgehen des Kantons Zürich mit. Wir unterstützen die Aufnahme von elf Zürcher Fundstellen prähistorischer Seeufersiedlungen in acht Zürcher Gemeinden in das schweizerische Kandidaturdossier «Pfahlbauten» für das UNESCO-Weltkulturerbe. Wir begrüssen auch die Auflistung aller übrigen Fundstellen prähistorischer Seeufersiedlungen an den verschiedenen Gewässern im Kanton Zürich als sogenannte «assoziierte Mitglieder». Der Kanton Zürich, vertreten durch die Baudirektion, Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV), Abteilung Archäologie und Denkmalpflege, ist bis zur Erfüllung des Vereinszwecks Mitglied von «Palafittes», dem Förderverein zur Unterstützung der UNESCO-Welterbe-Kandidatur «Pfahlbauten in Seen und Mooren rund um die Alpen». Nach der Auflösung des Vereins «Palafittes» wird der Kanton jedenfalls in einer noch zu bestimmenden überkantonalen Stelle vertreten sein, die gegenüber der UNESCO künftig periodisch Rechenschaft über das Monitoring ablegen wird. Information Die Baudirektion wurde beauftragt, die Gemeinden mit Fundstellen (Kandidaten und assoziierte Mitglieder), die vom Vorhaben betroffenen kantonalen Amtsstellen, die Museen mit grösseren Pfahlbau-Fundbeständen, die Kursschifffahrts-Gesellschaften sowie allfällig weitere Betroffene in geeigneter Weise periodisch über den Projektstand zu informieren.
II. Die Baudirektion wird beauftragt, die Gemeinden mit Fundstellen (Kandidaten und assoziierte Mitglieder), die vom Vorhaben betroffenen kantonalen Amtsstellen, die Museen mit grösseren Pfahlbau-Fundbeständen, die Kursschifffahrts-Gesellschaften und weitere Betroffene in geeigneter Weise periodisch über den Projektstand zu informieren.
III. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi