RRB Nr. 1388/2011
Strassen, Glattfelden, A50 Umfahrungsstrasse, Lättenbrücke, Objekt Nr. 058-004, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. November 2011
1388. Strassen (Glattfelden, A 50 Umfahrungsstrasse,
Erwägungen
Objekt Nr. 058-004, Lättenbrücke) Die Lättenbrücke, Objekt Nr. 058-004, in der Umfahrungsstrasse A 50, Gemeinde Glattfelden, wurde 1978 erstellt. Die Zustandsuntersuchung hat gezeigt, dass die filigrane Brücke instand gesetzt und über den Stützen teilweise verstärkt werden muss. Die vorgesehenen Instandsetzungsarbeiten umfassen den Abtrag des gerissenen und ausgefahrenen Belags. Die Randleitmauern, die nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard entsprechen, müssen teilweise abgebrochen und nach den geltenden Vorschriften erstellt werden. Darauf wird eine neue Leitschranke montiert. Das Betonmittelbankett wird abgebrochen und durch eine Leitschranke ersetzt. Der mit Chlorid verseuchte Konstruktionsbeton auf der Fahrbahnplatte wird entfernt und mit einem frosttausalzbeständigen Beton ersetzt. Anschliessend wird die Betonplatte mit einer Abdichtung und einem Gussasphaltbelag versehen. Im Hohlkasten müssen örtlich Betoninstandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. Die undichte Polyvinylchlorid-Entwässerungsleitung wird durch eine neue Hart-Polyethylen-Leitung ersetzt. Die Seitenwände im Hohlkasten im Bereich der Stützen 5, 6 und 7 müssen aus statischen Gründen mit einer verdübelten Vormauerung verstärkt werden. Gemäss Kostenvoranschlag vom 30. September 2011 belaufen sich die Kosten für die erwähnten Arbeiten auf Fr. 12 200 000. in Franken Erwerb von Grund und Rechten 0 Bauarbeiten 11 800 000 Nebenarbeiten 180 000 Technische Arbeiten 220 000 Total 12 200 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 12 200 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141080050, Objektkonto Nr. 84B-11002, zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2012 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 7 000 000 enthalten und im KEF 2012–2015 für das Jahr 2013 mit Fr. 4 700 000 und für das Jahr 2014 mit Fr. 500 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des in der Umfahrungsstrasse A 50 gelegenen Objekts Nr. 058-004, Lättenbrücke, Gemeinde Glattfelden, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 12 200 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 30. September 2011)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi