RRB Nr. 1389/2011
Dringliches Postulat Rosmarie Joss, Dietikon, Regula Kaeser-Stöckli, Kloten, und Peter Ritschard, Zürich, betreffend Keine Massenentlassungen beim Reinigungspersonal, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 282/2011
Sitzung vom 16. November 2011
1389. Dringliches Postulat (Keine Massenentlassungen
Erwägungen
beim Reinigungspersonal) Die Kantonsrätinnen Rosmarie Joss, Dietikon, und Regula Kaeser- Stöckli, Kloten, sowie Kantonsrat Peter Ritschard, Zürich, haben am 3. Oktober 2011 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Massnahme Nr. 810002 des Massnahmenplans Haushaltsgleichgewicht 2006 (MH06) keine Entlassungen bei den Reinigungsmitarbeitenden vorzunehmen. Begründung: Im MH06 beschloss der Regierungsrat als Sanierungsmassnahme den Reinigungs- und Hausdienst zu privatisieren. Der Regierungsrat hat im März 2007 entschieden, dass er diese Massnahme ohne Entlassungen und via die natürliche Fluktuation umsetzen will. Da das kantonale Reinigungspersonal über eine viel höhere Betriebstreue verfügt, als der Regierungsrat annahm, sind heute immer noch ca. 90 Personen intern im Reinigungsdienst angestellt. Die betroffenen langjährigen Angestellten, welche heute im Durchschnitt 55 Jahre alt sind, werden aufgrund ihres Alters schwer eine andere Stelle finden. Selbst wenn sie von einem Nachfolgereinigungsinstitut angestellt würden, müssten sie Lohneinbussen von über einem Viertel ihres jetzigen Lohnes hinnehmen. Es ist deshalb unverständlich, weshalb dieses Personal entlassen werden sollte. Die kurzfristig mögliche Einsparung, welche aber auch die negativen Konsequenzen einer externen Reinigungsfirma mit sich bringt, steht in keinerlei Verhältnis zu den Folgen für die Betroffenen. Da insbesondere das langfristige Sparpotenzial dieser Massnahme stark umstritten ist, muss im Sinne einer Güterabwägung zu Gunsten des Personals auf Entlassungen verzichtet werden. Der Kantonsrat hat das Postulat am 24. Oktober 2011 dringlich erklärt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Rosmarie Joss, Dietikon, Regula Kaeser- Stöckli, Kloten, und Peter Ritschard, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Es trifft zu, dass gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 14. März 2007 betreffend den Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht (MH06) die Absicht bestand, die Sanierungsmassnahme bis etwa Ende 2012 möglichst ohne Kündigungen umzusetzen. Dabei ging der Regierungsrat einerseits von der damaligen Fluktuationsrate von durchschnittlich 8% aus, und nahm anderseits an, weitere von der Sanierungsmassnahme betroffene Mitarbeitende an kantonale Institutionen vermitteln zu können. Die Annahmen haben sich unterdessen nicht bestätigt, sodass das Ziel, möglichst keine Kündigungen auszusprechen, nicht erreicht werden kann. Der Bestand 2007 betrug 121 Mitarbeitende mit 30,94 Vollzeitstellen. Davon haben 93 Mitarbeitende Anspruch auf eine Abfindung gemäss dem mit Beschluss vom 17. August 2011 festgelegten Sozialplan. Zur Steigerung der Arbeitsmarktfähigkeit und Unterstützung des betroffenen Personals bei der Stellensuche wurden mit dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) verschiedene Massnahmen abgesprochen. Sie umfassen Bewerbungsschulung, Deutschkurse, Fachkurse Reinigung und Stellenvermittlung. Die Betroffenen wurden darüber detailliert informiert. Dennoch wurden die Angebote nicht von allen Mitarbeitenden gleichermassen genutzt. Auch verzichteten einige Mitarbeitende auf eine Unterstützung bei der Stellenvermittlung durch die Baudirektion. Diese umfassten neben der Mitteilung über offene Stellen bei öffentlichen und privaten Institutionen im Wohnkreis der Betroffenen das Erstellen des Lebenslaufs, das Schreiben und den Versand der Bewerbungen. Das Angebot zur Unterstützung bei der Stellenvermittlung hält die Baudirektion für die derzeit noch beschäftigten 76 Mitarbeitenden bis Ende 2012 aufrecht. Gemäss Auskunft des Verbandes Schweizerischer Reinigungsunternehmen (Allpura) stellt das Durchschnittsalter von 55 Jahren bei einer Anstellung von Reinigungspersonal kein wesentliches Hindernis dar. Überdies verbessert die bei allen Betroffenen ausgewiesene Praxiserfahrung in der Reinigung die Chance auf eine Anstellung. Sofern die verbliebenen Mitarbeitenden weiterhin in der Reinigung tätig sein möchten, sind ihre Chancen demnach gut, eine Anstellung zu finden.
Dass die Löhne der privaten Unternehmen in der Reinigungsbranche um rund einen Viertel tiefer sind als bei der Verwaltung, ist unbestritten. Diese Gegenüberstellung bezieht sich allerdings auf die Mindestsätze des Gesamtarbeitsvertrages für die Reinigungsbranche. Erfahrene Mitarbeitende können jedoch davon ausgehen, über diesem Mindestsatz angestellt zu werden. Das Einsparpotenzial von derzeit noch rund Fr. 485 000 jährlich ist keineswegs kurzfristig ausgelegt. Bereits nach rund 2,8 Jahren zahlt sich der Einmalaufwand für die Auslagerung der Reinigung aus. Dabei beruhen die diesbezüglichen Berechnungen nicht auf aussergewöhnlich günstigen Angeboten von Reinigungsunternehmen, sondern auf angemessenen Richtwerten, die ausser einer Entlöhnung über dem Mindestsatz des Gesamtarbeitsvertrages für die Reinigungsbranche eine für das Personal zumutbare Stundenleistung erlauben. Verzichtete der Regierungsrat auf die Entlassungen, wären diejenigen Mitarbeitenden benachteiligt, die sich bereits erfolgreich um eine neue Stelle bemüht haben. Ein Absehen von der Massnahme fällt schon deswegen nicht in Betracht. Im Weiteren könnte der nicht umgesetzte Teil der Sanierungsmassnahme kaum anderweitig kompensiert werden. Der Regierungsrat hat mit der Festlegung des Sozialplans seinen Willen zum Vollzug der Massnahme erneut bekundet. An der Umsetzung der Massnahme ist deshalb festzuhalten. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 282/2011 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi