RRB Nr. 1391/2022
Postulat Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, und Tobias Langenegger, Zürich, betreffend Kaufkraft-Paket II: Runder Tisch Kanton mit Gemeinden zu „Unterstützungsmassnahmen“, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 365/2022
Sitzung vom 26. Oktober 2022
1391. Postulat (Kaufkraft-Paket II: Runder Tisch Kanton mit
Erwägungen
Gemeinden zu «Unterstützungsmassnahmen») Kantonsrätin Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, und Kantonsrat Tobias Langenegger, Zürich, haben am 3. Oktober 2022 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, mit den Gemeinden im Kanton Zürich zeitnah einen runden Tisch zum Thema «Unterstützungsmassnahmen für Betroffene von gestiegenen Energiepreisen» durchzuführen. Dabei zeigt er auf, wie er die Gemeinden bei Unterstützungsmassnahmen unterstützen kann und setzt Minimalstandards, damit alle Gemeinden besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen unterstützen. Begründung: Die Energiepreise steigen in einigen Gemeinden und Städten im Kanton Zürich massiv. Erschwerend kommen die allgemeine Teuerung sowie die stark steigenden Krankenkassenprämien im Jahr 2023 hinzu. Diese Preissteigerungen belasten tiefere Einkommen und den Mittelstand happig. Bei vulnerablen Gruppen kann dies zu sehr belastenden Situationen führen. Entsprechend müssen sie unterstützt werden. Der Bund verweist bezüglich sozialpolitischer Massnahmen auf die Kantone und Gemeinden. Da Unterstützungsmassnahmen meist in der Hoheit der Gemeinden sind, sind verschiedene Gemeinden im Kanton Zürich löblicherweise auch schon an der Vorbereitung von solchen Massnahmen. Viele Gemeinden sehen jedoch keinen Handlungsbedarf. Diese Gemeindelotterie ist stossend. Deshalb soll sich der Kanton mit den Gemeinden zusammenzusetzen und diese unterstützen, damit alle den vulnerablen Bevölkerungsgruppen im Falle von stark gestiegenen Energiepreisen helfen. Einerseits soll der Kanton den Gemeinden helfen, Kriterien für die Unterstützung zu definieren und Mindestbeträge festzulegen. Zusätzlich soll er ihnen die benötigten Daten für eine rasche Unterstützung unbürokratisch zukommen lassen (beispielsweise IPV-Bezügerinnen und -bezüger etc.). Damit ist sichergestellt, dass die Gemeinden entsprechende Massnahmen in ihren Budgets für das Jahr 2023 berücksichtigen können. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der Aktualität der oben genannten Krisen ist es angezeigt, dass der Runde Tisch so bald wie möglich einberufen wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, und Tobias Langenegger, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat ist sich der Auswirkungen der Teuerung, der steigenden Energiepreise sowie auch der höheren Krankenkassenprämien insbesondere auf Haushalte und Personen mit tiefen Einkommen bewusst und nimmt die Lage ernst. Es ist vorgesehen, in der Sozialhilfe die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Teuerung vorzeitig auf 2023 vorzunehmen. Für die gemeinsame Bewältigung von gegenwärtigen Herausforderungen mit den Gemeinden stehen bereits verschiedene Gremien zur Verfügung. So besteht ein regelmässiger Austausch und eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, der Sozialkonferenz Kanton Zürich und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich. Mit und von diesen kann jederzeit das Gespräch aufgenommen werden, weshalb für die Schaffung eines weiteren Gremiums kein Bedarf besteht. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 365/2022 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli