RRB Nr. 1393/2021
Prävention und Behandlung von Spielsucht, Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, Finanzierung 2022-2023, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2021
1393. Prävention und Behandlung von Spielsucht (Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, Finanzierung 2022–2023)
Erwägungen
A. Ausgangslage Am 12. Januar 2011 genehmigte der Regierungsrat ein von der Sicherheitsdirektion in Auftrag gegebenes Konzept des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPM, heute: Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention [EBPI]) für den Aufbau und den Betrieb eines Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte (RRB Nr. 36/2011). Als Trägerin des Zentrums wurde die Schweizerische Gesundheitsstiftung Radix, Zürich (Radix), verpflichtet. Radix betreibt im Kanton Zürich eine kantonsweit tätige Fachstelle für Suchtprävention. Für den Betrieb des Zentrums wurden zwischen der Sicherheitsdirektion, dem ISPM und Radix befristete Leistungsvereinbarungen geschlossen. Der Regierungsrat beschloss 2013, 2016 und 2018 die Weiterführung des Zentrums (RRB Nrn. 731/2013, 152/2016 und 1181/2018). Sämtliche bewilligten Gelder (Februar 2011 – März 2013: Fr. 1 108 000, April 2013 – März 2016: Fr. 1 773 000; April 2016 – Dezember 2018: Fr. 1 874 000, Januar 2019 – Dezember 2021: 2 100 000) wurden dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht entnommen. Die Leistungsvereinbarungen laufen Ende Dezember 2021 innerhalb des bewilligten Kredites aus.
B. Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte Rund 3% der Menschen in der Schweiz weisen in Bezug auf die letzten zwölf Monate ein risikoreiches und pathologisches Glücksspielverhalten auf (Studie der Schweizer Instituts für Sucht- und Gesundheitsforschung «Glücksspiel: Verhalten und Problematik in der Schweiz im Jahr 2017», September 2019). Risikoreiches oder pathologisches Spielen tritt vor allem bei Männern sowie eher bei Personen mit höheren Depressivitätswerten, tieferem Bildungsniveau oder Migrationshintergrund auf. Grundsätzlich gehören jedoch Personen aus allen sozialen Schichten zu den Betroffenen. Die mit der Problematik verbundenen jährlichen gesellschaftlichen Kosten in der Schweiz belaufen sich auf rund 545 Mio. Franken (C. Jeanrenaud et al., Le coût social du jeu excessif en Suisse, 2012). Im
Kanton Zürich ist von 43 000 riskant Spielenden, von 3000 exzessiv Spielenden und somit von gesellschaftlichen Kosten von rund 94 Mio. Franken auszugehen. Aufgrund von erweiterten und neuen Angeboten der Onlinespielmöglichkeiten ist von einer weiteren Zunahme auszugehen. Das Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte führt eine Abteilung Prävention, die sich mit Sensibilisierungsarbeiten, Kampagnen, allgemeinen Anfragen zum Thema Spielsucht und Schulungen zu Prävention und Früherkennung befasst, sowie eine Abteilung Behandlung, die Betroffene behandelt und ihrem Umfeld beratend zur Seite steht. Die Inanspruchnahme von unterstützender Behandlung bewegt sich dank sensibilisierender Präventionsmassnahmen und auf die Zielgruppe ausgerichteten Behandlungsangeboten auf hohem Niveau, sodass die Mittel des Zentrums ausgeschöpft werden. Die Konzeption des Zentrums hat sich bewährt und andere Kantone interessieren sich für das Modell, mit welchem die Zielgruppen dank der Niederschwelligkeit gut erreicht werden. Entsprechend dem Konzept befasst sich das Zentrum mit Glücksspielsucht, insbesondere mit problematischem Lotteriespielen und Wetten. Mit der Swiss Casinos Zürich AG besteht eine Vereinbarung über die Koordination im Präventionsbereich sowie über die Durchführung von Beratungen und Spielentsperrungsabklärungen von problematisch Spielenden des Casinos in Zürich. Diese Beratungen und Abklärungen werden durch die Swiss Casinos Zürich AG finanziert. Unterlagen des Zentrums liegen im Casino auf und werden durch Casinomitarbeitende nach Bedarf abgegeben. Die Arbeit des Zentrums soll in einer fünften Vertragsphase 2022–2023 wie folgt weitergeführt werden: – In der Prävention sollen, aufbauend auf den bisher bewährten Ansätzen, vier Schwerpunkte verfolgt werden: Prävention zu Geschicklichkeitsautomaten und Pokerturnieren, Mitwirkung an nationalen Präventionsmassnahmen, Redesign der Webseite des Zentrums mit Erweiterung der interaktiven Möglichkeiten, Förderung der Selbsthilfe mittels webbasierten Angebots (safergambling.ch) und Prävention bei spezifischen Risikogruppen. Die verschiedenen Dienstleistungen für problematisch Spielende und ihr Umfeld werden durch gezielte Kampagnen beworben. – Die Behandlungsangebote sollen aufgrund der positiven Erfahrungen der Vorperioden mit denselben Schwerpunkten weitergeführt werden,
wobei die Behandlungen vermehrt auch auf das Onlinespielen ausgerichtet werden sollen. Das umfasst Informationen, Beratungen und Behandlungen für Betroffene und Angehörige im Einzelsetting sowie ergänzt durch Gruppenangebote. Zudem werden andere Fachpersonen und Institutionen in der Begleitung und Behandlung von Spielenden mit problematischem Verhalten unterstützt.
C. Finanzierung 2022–2023 Grundlage für die Verwendung der Mittel aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht war bisher Art. 18 der Interkantonalen Vereinbarung vom 7. Januar 2005 über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (IVLW, LS 553.3), wonach die Kantone von den Lotteriegesellschaften eine Spielsuchtabgabe erhielten, die sie zur Prävention und Spielsuchtbekämpfung einzusetzen hatten. Die IVLW wurde am 1. Januar 2021 durch das Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK; Vorlage 5607) abgelöst. Neu erhalten die Kantone die von Lotteriegesellschaften geleistete Abgabe für die Finanzierung von Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel sowie für Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete und spielsüchtige Personen und deren Umfeld gestützt auf Art. 66 in Verbindung mit Art. 50 und 65 GSK. Der Fonds für die Bekämpfung der Spielsucht wies Ende 2020 einen Bestand von Fr. 1 773 241 auf. Es ist mit jährlichen, jeweils im Folgejahr zu verbuchenden Erträgen aus der Spielsuchtabgabe der Lotteriegesellschaft im Umfang von rund Fr. 645 000 zu rechnen. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte im Sinne des Konzepts (RRB Nr. 36/2011) ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen: 2022 2023 Total 2022–2023 Abteilung Prävention Personal/Sozialleistungen 201 000 201 000 Betriebskosten 53 000 53 000 Sach- und Projektkosten 20 000 20 000 Zwischentotal Abteilung Prävention 274 000 274 000 548 000 Abteilung Behandlung Personal/Sozialleistungen 321 000 321 000 Betriebskosten 84 000 84 000 Sach- und Projektkosten 8 000 8 000 Zwischentotal Abteilung Behandlung 413 000 413 000 826 000 Total Abteilungen 687 000 687 000 1 374 000 Prävention und Behandlung
Die Kosten des Zentrums betragen demnach für die zwei Jahre von Januar 2022 bis Ende 2023 Fr. 1 374 000. Es handelt sich um eine neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Das EBPI wird für Formulierung, Begleitung und Kontrolle des Leistungsauftrages des Zentrums für diesen Zeitraum insgesamt höchstens Fr. 26 000 in Rechnung stellen. Die Gesamtkosten zur Weiter- führung des Zentrums bis Ende 2023 betragen somit insgesamt Fr. 1 400 000. Die Mittel sind im Budgetentwurf 2022 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025, Planjahr 2023, enthalten und werden der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht, belastet.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte gemäss dem mit RRB Nr. 36/2011 genehmigten Konzept zur Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht, im Kanton Zürich vom 10. Juni 2010 wird zugestimmt.
II. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte bis Ende 2023 wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 400 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht, bewilligt.
III. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, mit dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention eine Leistungsvereinbarung betreffend Weiterführung des Zentrums abzuschliessen.
IV. Mitteilung an das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli