RRB Nr. 140/2019
AJB Umsetzung Kinder- und Jugendheimgesetz, Stellenplan, zusätzlich gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Februar 2019
140. Amt für Jugend und Berufsberatung, Umsetzung Kinder- und Jugendheimgesetz (Stellenplan und zusätzliche Ausgabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge vom 1. April 1962 (Jugendheimgesetz; LS 852.2) wird durch das Kinder- und Jugendheimgesetz vom 27. November 2017 (KJG; Vorlage 5222) abgelöst werden. Das neue Gesetz hat zum Ziel, mit bedarfsgerechten und aufeinander abgestimmten Angeboten die Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Bewältigung schwieriger Lebenslagen sicherzustellen. Die Gestaltung der Angebote erfolgt auf der Grundlage einer kantonalen Gesamtplanung und trägt den Grundsätzen der Wirksamkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit Rechnung. Mit dem Inkrafttreten des KJG übernimmt der Kanton zusätzliche Aufgaben im Bereich der ergänzenden Hilfen zur Erziehung. Für die Umsetzung des KJG muss der Kanton im Bereich Informatik Massnahmen ergreifen, um die neuen Aufgaben zielführend abwickeln und die finanzielle Steuerung verbessern zu können. Zudem fallen umfangreiche Arbeiten an, um die Einführung der neuen Aufgaben im Hinblick auf das Inkrafttreten des KJG gewährleisten zu können. Mit RRB Nr. 713/2016 wurde eine gebundene Ausgabe für die Planungs- und Umsetzungsarbeiten der Totalrevision des Jugendheimgesetzes bewilligt und der Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB) befristet bis 30. Juni 2019 um eine Stelle erweitert. Die detaillierte Planung der Umsetzung und der Vorbereitung des Vollzugs des KJG in der Konzeptphase zeigt nun, dass weitere Ausgaben für Dienstleistungen Dritter und die Verlängerung der Stelle der Projektleitung notwendig sind.
2. Neue Aufgaben Das Gesetz sieht vor, dass die Bildungsdirektion eine kantonale Gesamtplanung für ein bedarfsgerechtes Angebot an ergänzenden Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche erstellt (§ 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 lit. b KJG).
Der Kanton tritt neu als Leistungsbesteller von ergänzenden Hilfen zur Erziehung auf. Er schliesst dazu jährlich ungefähr 200 Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringenden ab (§ 14 KJG). Das Kontraktmanagement umfasst neben der Auswahl der Leistungserbringenden und der Vereinbarung von bereitzustellenden Leistungen das Controlling und die Qualitätsüberprüfung der Leistungserbringung und die Abgeltung der Leistungen. Der Bezug von Leistungen wird bei Anbietenden mit Leistungsvereinbarung von Kanton und Gemeinden finanziert, wenn dafür eine Anordnung einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, eines Gerichts oder eine Kostenübernahmegarantie der Direktion vorliegt (§ 22 Abs. 1 KJG). Aufgrund derzeitiger Schätzungen ist von jährlich 6000 Kostenübernahmegarantien auszugehen. Das Gesetz ermöglicht weiter die Erhebung und Bearbeitung sämtlicher leistungs- und betriebsbezogenen Daten bei Leistungserbringenden melde- und bewilligungspflichtiger Tätigkeiten (§ 29 KJG). Damit kann zukünftig eine auf Individualdaten der platzierten und begleiteten Kinder und Jugendlichen beruhende zentrale Statistik entwickelt werden. Eine solche ist einerseits nötig als Grundlage für die Gesamtplanung, anderseits kann damit der Verlauf des individuellen Leistungsbezugs besser verfolgt und Fragen der Wirksamkeit sowie der Kostenentwicklung untersucht werden. Für die Übernahme der neuen Aufgaben und die Anpassung der bisherigen Aufgaben ist die Entwicklung einer neuen Geschäftsorganisation nötig. Sowohl der Aufbau als auch die Abläufe dieser neuen Geschäftsorganisation müssen nach der Konzeption in der anstehenden Umsetzungs- und Einführungsphase detailliert ausgestaltet und die notwendigen Hilfsmittel erarbeitet werden. Vom neuen KJG sind zudem zahlreiche Zusammenarbeitspartner (z. B. Leistungserbringende, zuweisende Stellen, Gemeinden, andere kantonale Amtsstellen) betroffen. Deren Einbezug und Information bis hin zu eigentlichen Schulungen zu den neuen Abläufen muss im Rahmen verschiedener Kommunikationsmassnahmen gewährleistet werden.
3. Erforderliche Mittel
3.1 Dienstleistungen Dritter In der Konzeptphase der Vorbereitung und Umsetzung des Vollzugs des KJG wurden neben fachlichen konzeptionellen Grundlagen auch die zukünftige Geschäftsorganisation und deren Einführung erarbeitet. Diese umfangreichen Planungsgrundlagen zeigen auf, dass zur Erfüllung der anstehenden Arbeiten in der gebotenen Qualität Bedarf an zusätzlichen Mitteln für Dienstleistungen Dritter besteht.
Zur Qualitätssicherung des Projekts wird externe Unterstützung auf den Ebenen der Projektsteuerung und -führung beansprucht. Weiter ist bei der Detailspezifikation der zukünftigen Ablauforganisation und der Erarbeitung der entsprechenden Hilfsmittel die Unterstützung durch externe Analystinnen und Analysten notwendig. Zudem werden einzelne inhaltliche Arbeiten aufgrund besonderer Fachkompetenz extern vergeben werden müssen.
3.2 Personelle Mittel Mit RRB Nr. 713/2016 wurde der Stellenplan des AJB für die Projektleitung der Planungs- und Umsetzungsarbeiten um 1,0 Stelle wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter in Lohnklasse 20 befristet bis Ende Juni 2019 erweitert. Die Stelle der Projektleitung wird aufgrund der noch anstehenden umfangreichen Tätigkeiten über diesen Zeitpunkt hinaus benötigt. Die befristete Erweiterung des Stellenplans soll daher bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf jährlich Fr. 170 000 bzw. auf Fr. 510 000 bis 2022. Sie sind im Budget 2019 und KEF 2019–2022 enthalten.
3.3 Kosten Mit RRB Nr. 713/2016 bewilligte der Regierungsrat für Dienstleistungen Dritter eine gebundene Ausgabe von Fr. 604 000 zulasten der Erfolgsrechnung und von Fr. 1 000 000 für Informatik-Software zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben zulasten der Investitionsrechnung fielen bisher nicht an, da die Mittel vorab in den Bereichen Prozessentwicklung und Spezifikation der Software-Anforderungen eingesetzt worden sind. Die aktualisierte Projektplanung zeigt, dass aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Vorhabens höhere Kosten für Dienstleistungen Dritter zu veranschlagen sind. Diese fallen insbesondere im Zusammenhang mit der Spezifikation der Software-Entwicklung, der Software-Evaluation ab 2019, dem Projektcontrolling sowie der Information, Kommunikation und Schulung aller Beteiligten an. Übersicht Gesamtkosten Projektkosten (in Franken) Vorjahre 2018 2019 2020 2021 Total Dienstleistungen Dritter 526 000 176 000 248 000 248 000 248 000 1 446 000 Informatik-Software – – 200 000 600 000 200 000 1 000 000 Gesamtkosten 2 446 000
Übersicht bewilligte Ausgaben / zusätzliche Ausgaben Projektkosten (in Franken) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Total Bewilligte Ausgabe 604 000 1 000 000 1 604 000 (RRB Nr. 713/2016) Zusätzliche Ausgaben 842 000 – 842 000 Gesamtkosten 1 446 000 1 000 000 2 446 000 Die Personalkosten gelten mit der Stellenschaffung als bewilligt, weshalb zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 713/2016 zusätzliche Ausgaben von Fr. 842 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, zu bewilligen sind. Die zu bewilligenden Ausgaben gelten gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebunden. Sie sind im Budget 2019 und im KEF 2019–2022 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die befristete Erweiterung des Stellenplans des Amtes für Jugend und Berufsberatung um 1,0 Stelle wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20, gemäss RRB Nr. 713/2016 wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
II. Für die Umsetzung des Kinder- und Jugendheimgesetzes wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 713/2016 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 842 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 446 000.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli