RRB Nr. 1405/2013
Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung 2014–2015, Subvention, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Dezember 2013
1405. Institut für Sozial- und Präventivmedizin (Subvention für Prävention und Gesundheitsförderung 2014–2015) Gemäss § 46 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1) unterstützen der Kanton und die Gemeinden Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) und zur Verhütung, Früherkennung und Früherfassung von Krankheiten (Prävention); sie können dazu eigene Massnahmen treffen oder Massnahmen Dritter bis zu 100% subventionieren. Kanton und Gemeinden haben zudem den Suchtmittelmissbrauch zu bekämpfen. Die Gesundheitsdirektion überwacht den Gesundheitszustand der Bevölkerung, soweit damit nicht die Bundesbehörden betraut sind, und informiert die Öffentlichkeit regelmässig darüber (§ 47 GesG). Sie kann ebenfalls Dritte mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragen. Mit Beschluss Nr. 4050/1991 beauftragte der Regierungsrat das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPMZ) mit der Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung, soweit diese Aktivitäten dem Staat obliegen. Seit 2000 nimmt die Universität im Auftrag der Gesundheitsdirektion folgende Aufgaben wahr und stellt sie durch das ISPMZ sicher:
Erwägungen
1. Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsüberwachung – Kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes der Zürcher Bevölkerung und periodische Berichterstattung darüber – Unterstützung des Zürcher Krebsregisters – Evaluation von präventiven Massnahmen und gesundheitsbezogenen Lebensstilen
2. Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich – Gesamtkoordination der präventiven Massnahmen auf kantonaler Ebene – Öffentlichkeitsarbeit einschliesslich Präventionskampagnen – Nach Absprache Vertretung der Gesundheitsdirektion in nationalen Gremien – Festlegung und Überwachung von Leistungsaufträgen an Partner wie die Suchtpräventionsstellen RSPS und KFSP – Entwicklung neuer Methoden der präventiven und gesundheitsfördernden Intervention bei Einzelnen (Verhaltensänderung) und in sozialen Systemen (Settings).
Die Universitätsleitung legt unter Einbezug des ISPMZ und in Abstimmung mit der Gesundheitsdirektion die jährlichen Zielsetzungen fest. Die Berichterstattung des ISPMZ über den Stand der Geschäfte erfolgt halbjährlich. Seit 2000 erfolgt die finanzielle Abgeltung über eine jährliche Pauschale (RRB Nr. 1625/2000). 2001 hat das ISPMZ eine Dienstleistungsabteilung «Prävention und Gesundheitsförderung» für den Kanton Zürich eingerichtet und die Mittel für das Gesundheitsmonitoring und die praktische Präventionsarbeit dieser Abteilung zugewiesen. Geleitet wird die Dienstleistungsabteilung vom kantonalen Beauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung. Mit RRB Nr. 1432/2004 ist der Aufgabenbereich um die Umsetzung des kantonalen Konzeptes für Prävention und Gesundheitsförderung erweitert und die pauschale Entschädigung entsprechend angepasst worden. Dabei sind Prävention und Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe in allen Direktionen zu betreiben. Das ISPMZ kann im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrags projektbezogen Anliegen der Prävention und Gesundheitsförderung aller Direktionen wahrnehmen; deren Umsetzung ist dann von diesen abzugelten (RRB Nr. 1872/2010). Der Mitteleinsatz erfolgt gemäss dem im Auftrag der Gesundheitsdirektion 2004 publizierten Konzept für Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich (RRB Nr. 1432/2004). In diesem Konzept spielen Schwerpunktprogramme eine zentrale Rolle. Sie kombinieren Elemente der Öffentlichkeitsarbeit mit konkreten Massnahmen an Ort und Stelle, in Schulen, Betrieben und Gemeinden. Dabei liegen nicht nur die Verhütung übertragbarer Krankheiten, sondern auch die Prävention nicht übertragbarer Erkrankungen wie etwa die psychischen Störungen im Interesse der öffentlichen Gesundheit. Im Bericht und Antrag zum Postulat KR-Nr. 20/2008 betreffend Suizidprävention stellte der Regierungsrat ein Schwerpunktprogramm zur Suizidprävention in Aussicht (Vorlage 4858). Grundlage bildet ein Expertenbericht des Forums für Suizidforschung und Suizidprävention (FSSZ) zur Situation im Kanton Zürich. Die im Auftrag der Sicherheitsdirektion vom ISPMZ eingesetzte Kommission Schwerpunktprogramm Suizidprävention erarbeitet
zurzeit ein direktionsübergreifendes Projekt mit dem Ziel, dem Regierungsrat bis Mitte 2014 einen Massnamenplan mit Kostenvoranschlag vorzulegen. Das Schwerpunktprogramm kann später allenfalls erweitert werden wie dies ein Bericht des Zürcher Vereins Psychiatrischer Chefärzte und des ISPMZ zur Prävention psychischer Erkrankungen vorschlägt. Erste Informationen sind auf einer besonderen Internetplattform zur Suizidprävention geplant.
Die im Gesundheitsgesetz verankerte Suchtprävention stellt traditionsgemäss ein wichtiges Handlungsfeld der Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich dar. Die Aktivitäten der acht regionalen Suchtpräventionsstellen und der acht spezialisierten, kantonsweit tätigen Fachstellen für Suchtprävention werden vom ISPMZ koordiniert. Hinweise auf Veranstaltungen und zahlreiche Drucksachen gibt die Homepage www.gesundheitsfoerderung-zh.ch und die Internetseite www.suchtpraevention-zh.ch. Neben Massnahmen zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs bei Jugendlichen und im Alter nimmt der Bedarf für Präventionsangebote im Bereich der nicht stoffbezogenen Suchtformen zu. Im Auftrag der Sicherheitsdirektion ist vom ISPMZ ein Konzept zur Prävention und Behandlung der Glückspielsucht erarbeitet und bei Radix Gesundheitsförderung ein Zentrum für Spielsucht aufgebaut worden. Das Zentrum wird mit Lotterieabgaben finanziert (RRB Nrn. 36/2011 und 731/2013). Mehrere Publikationen thematisieren den problematischen Handy-, Fernseh- oder Internetgebrauch bei Kindern und Jugendlichen. Die Nachfrage signalisiert ein grosses Bedürfnis. 2014 werden vom ISPMZ die Zürcher Daten der nationalen Gesundheitsbefragung und wiederum ein Globalbericht zur Gesundheit im Kanton Zürich publiziert werden. Beide Veröffentlichungen werden wichtige Hinweise zur Weiterentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich geben können. Das System mit jährlicher Zielsetzung und pauschaler Abgeltung hat sich in all den Jahren bewährt. Es erlaubt, Synergien mit der Universität zu nutzen und erspart dem Kanton den Aufbau zusätzlicher Strukturen. Durch das ISPMZ ist zudem gewährleistet, dass immer auch aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung mitberücksichtigt werden. Dies hat zu einer Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich geführt. Im Sommer 2013 hat Prof. Dr. med. Milo Puhan die Leitung des ISPMZ von Prof. Dr. med. Felix Gutzwiller übernommen. Auch Prof. Puhan sieht keinen Anlass, das bewährte Vorgehen zu ändern. Allerdings wird der kantonale Präventionsbeauftragte und Leiter der Abteilung Prävention am ISPMZ voraussichtlich im Mai 2015 in Pension gehen. Ob dann Anpassungen notwendig werden, ist noch nicht abzusehen. Der Leistungsauftrag an die Universität Zürich soll daher vorerst bis Ende 2015 verlängert und die Universität wie in den vergangenen
drei Jahren für die notwendigen Leistungen, soweit sie der Gesundheitsdirektion obliegen, pauschal mit einer jährlichen Subvention von 2,5 Mio. Franken abgegolten werden. Für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung durch das ISPMZ in den Jahren 2014 bis 2015 ist eine Subvention von gesamthaft 5,0 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsför- derung, zu gewähren. Da gemäss § 46 GesG der Kanton Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 100% subventionieren kann, handelt es sich gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes um eine gebundene Ausgabe. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2014 und für das Jahr 2015 im KEF 2014–2017 in der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, eingestellt. Er ist dem Konto 3634 5 00000, IC-Beiträge an konsolidierte Einheiten, zu belasten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Zuständigkeit der Universität für Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich wird entsprechend den Erwägungen beibehalten und durch das ISPMZ sichergestellt.
II. Für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung durch das ISPMZ in den Jahren 2014 bis 2015 wird an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 5 000 000 eine Subvention von 100%, höchstens aber Fr. 5 000 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zugesichert.
III. Mitteilung an den Universitätsrat, die Universitätsleitung, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi