RRB Nr. 1409/2023
Strassen, Dübendorf, Opfikon, Wallisellen, Zürich, Umsetzung Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt, Freigabe Teilbetrag
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023
1409. Strassen (Dübendorf, Opfikon, Wallisellen, Zürich, Umsetzung Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt, Freigabe Teilbetrag)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Glattal gehört in der Schweiz zu den Regionen mit der höchsten Entwicklungsdynamik. Durch die laufende Siedlungs- und Verkehrsentwicklung steigt auch der Erholungsdruck auf die vorhandenen Grünräume. Mit dem Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt soll der siedlungsnahe Erholungsraum entlang des Gewässers aufgewertet und besser zugänglich gemacht werden. Sowohl im Regionalen Raumordnungskonzept Glattal (2011) als auch in der räumlichen Entwicklungsstrategie der Stadt Zürich (2010) wurde festgehalten, dass im Übergangsbereich zwischen Opfikon, Wallisellen, Dübendorf und Zürich (Stadtkreise 11 und 12) durch eine gemeinden- und regionenübergreifende Gebietsplanung Gestaltungs- und Nutzungsmassnahmen evaluiert und insbesondere für den Langsamverkehr sowie die Freiraumvernetzung kurzfristig umgesetzt werden sollen. Der regionale Richtplan Glattal wurde mit RRB Nr. 123/2018 festgesetzt. Der Fil Bleu Glatt wird darin als zu planender Rad- und Fussweg definiert. Ebenfalls eingetragen sind geplante Gewässerrevitalisierungen und bestehende Vernetzungskorridore im Glattraum. Um diese Ziele zu erreichen, wurde von den beteiligten Gemeinden und Städten Dübendorf, Opfikon, Wallisellen und Zürich ein überregionales Freiraumkonzept im Kontext zu den Vorgaben aus dem 2011 revidierten Gewässerschutzgesetz (SR 814.20) erarbeitet. Im März 2015 unterzeichneten die Gemeinden und Städte, die Zürcher Planungsgruppe Glattal und der Kanton Zürich eine Absichtserklärung zur Weiterentwicklung und Umsetzung des regionenübergreifenden Freiraumkonzepts. In enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten und Gemeinden sowie weiteren Amtsstellen hat das Amt für Verkehr (heute Amt für Mobilität) eine Machbarkeitsstudie vom 29. März 2019 mit Kostenschätzung ausgearbeitet. Mit dem Fil Bleu Glatt vernetzt sich der Glattraum über attraktive Velo- und Fusswege mit weiteren Freiräumen und Erholungsgebieten und lädt an ausgewählten Orten zum Aufenthalt am Wasser ein. Vorhandene landschaftliche und ökologische Besonderheiten und Werte werden dabei erhalten und gefördert. Neue ökologische und erholungsfunktionale Werte werden mit wasserbaulichen Massnahmen im Glattraum geschaffen. Der Hochwasserschutz selbst liegt nicht im Fokus. Dieser wird mit der Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen jedoch ebenfalls hergestellt.
Mit Beschluss vom 5. September 2022 bewilligte der Kantonsrat für die Umsetzung des Freiraumkonzepts Fil Bleu Glatt einen Rahmenkredit von 63 Mio. Franken (Vorlage 5782a), davon 30 Mio. Franken für den Uferweg und 33 Mio. Franken für Wasserbauprojekte.
B. Umsetzung und geplantes Vorgehen Für die Umsetzung des Freiraumkonzepts sind Anpassungen an der Infrastruktur des Weges und Renaturierungen an den Glattufern erforderlich. Es sind folgende Massnahmen vorgesehen: – Ausbau bzw. Neubau eines chaussierten Glattuferweges auf 4 m Breite als gemeinsame Verkehrsfläche für den Fuss- und Veloverkehr; – Schaffung von parkähnlichen Abschnitten und punktuellen Zugängen an die Glatt zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität; – Berücksichtigung des Gewässerraums nach Gewässerschutzgesetz, um die Uferstreifen für den Natur- und Landschaftsschutz, den Hochwasserschutz und die Erholungsnutzung als Freiräume zu erhalten; – Renaturierung des Glattraums zur Verbesserung der gewässerökologischen Funktionen, der Erholungsfunktion und zur Erhöhung der Vernetzungsqualität des Naturraumes. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt in Abschnitten. Die Projektleitung für die einzelnen Abschnitte liegt je nach Schwerpunkt der Arbeiten beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) oder beim Tiefbauamt (TBA). Für die Abschnitte unter der Leitung des TBA wurde die Planersubmission durchgeführt und es steht die Vergabe der Arbeiten an. Für das Gesamtprojekt Fil Bleu Glatt übernimmt das TBA die Gesamtleitung. Da Abschnitte auf dem Gebiet der Stadt Zürich liegen, werden diese Arbeiten durch die Gesamtleitung koordiniert und administrativ geführt. Die Kosten der Abschnitte im Stadtgebiet werden über den Rahmenkredit abgerechnet. Die Abschnitte im Zuständigkeitsbereich des TBA auf dem Gebiet der Städte Dübendorf und Opfikon sowie der Gemeinde Wallisellen werden durch die Projektleitung des TBA geführt und gemäss dem Strassengesetz (StrG, LS 722.1) verwirklicht. Entsprechend der Priorisierung und dem Erfolg bei der Planung bzw. der Projektfestsetzung erfolgt die Umsetzung in kleineren oder grösseren Abschnitten. Für die Abschnitte unter der Leitung des AWEL werden für den Wegebau Kosten beim TBA fällig.
C. Finanzierung, Freigabe Teilbetrag Tiefbauamt Mit Beschluss vom 5. September 2022 (Vorlage 5782a) bewilligte der Kantonsrat für die Umsetzung des Freiraumkonzepts Fil Bleu Glatt einen Rahmenkredit von Fr. 63 000 000, davon Fr. 30 000 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, und Fr. 33 000 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft.
Mit Beschluss Nr. 276/2023 hat der Regierungsrat für die Deckung der im Zusammenhang mit dem Fil Bleu Glatt anfallenden zusätzlichen Personalkosten aus dem Rahmenkredit insgesamt 3,42 Mio. Franken, davon 1,71 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, und 1,71 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, freigegeben. Mit dem vorliegenden Beschluss sollen die gemäss dem Rahmenkredit für den Uferweg verbleibenden Fr. 28 290 000 freigegeben werden. Damit wird der Gesamtprojektleitung des TBA die Kostenkontrolle zielgerichtet ermöglicht. Die Gesamtprojektleitung des TBA ist verantwortlich für die Gesamtkoordination, die Abrechnung der Abschnitte auf Zürcher Stadtgebiet mit dem Tiefbauamt der Stadt Zürich, die selbstgeführten Abschnitte, die Abrechnung der Beiträge an das AWEL sowie für die Abrechnung der Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm mit dem Amt für Mobilität. Im Weiteren obliegt der Gesamtprojektleitung des TBA die Abrechnung der Gemeindebeiträge gemäss § 28b Abs. 3 StrG. Der freizugebende Teilbetrag ist gemäss Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie vom 29. März 2019, Preisstand April 2018, wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 6 300 000 Bauarbeiten 18 650 000 Technische Arbeiten 3 340 000 Total 28 290 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist aus dem Rahmenkredit ein Teilbetrag von Fr. 28 290 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, freizugeben. In der Staatsbuchhaltung wird der Betrag von Fr. 28 290 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Neue Ausgaben Total in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 50% 14 145 000 14 145 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50100 84000 50% 14 145 000 14 145 000 Uferwege Total 100% 28 290 000 28 290 000
Ohne Berücksichtigung der Beiträge der Gemeinden und aus dem Agglomerationsprogramm verursacht das Vorhaben jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 814 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt:
Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Fahrradanlagen 50% 14 145 000 53 000 2,5% 354 000 Uferwege 50% 14 145 000 53 000 2,5% 354 000 Zwischentotal 106 000 708 000 Total 100% 28 290 000 814 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82082, Fil Bleu Glatt, aufzunehmen. Fr. 8 050 000 sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 eingestellt. Die übrigen Ausgaben werden in den folgenden KEF-Jahren wie folgt geplant. KEF-Jahre bis 2023 2024 2024 2026 2027 ab 2028 Investitionen (brutto, in Mio. Franken) 0,15 0,15 0,5 1,2 6,2 20,1
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Aus dem Rahmenkredit für die Umsetzung des Freiraumkonzepts Fil Bleu Glatt gemäss Kantonsratsbeschluss vom 5. September 2022 (Vorlage 5782a) wird ein Teilbetrag von Fr. 28 290 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, freigegeben.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli