RRB Nr. 144/2024
Dringliche Interpellation Sibylle Marti, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Unterstützung für Betroffene von illegalen Adoptionen bei Wurzelsuche, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 21/2024
Sitzung vom 7. Februar 2024
144. Dringliche Interpellation (Unterstützung für Betroffene von illegalen Adoptionen bei Wurzelsuche) Kantonsrätin Sibylle Marti, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 22. Januar 2024 folgende dringliche Interpellation eingereicht: Wie eine kürzlich veröffentlichte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zeigt, ist das Ausmass der illegalen Adoptionen der vergangenen Jahrzehnte weitaus grösser als bisher bekannt. So wurden nicht nur bei Adoptionen aus Sri Lanka, sondern auch aus zahlreichen anderen Herkunftsländern, namentlich Bangladesch, Brasilien, Chile, Guatemala, Indien, Kolumbien, Korea, Libanon, Peru und Rumänien, Hinweise auf illegale Praktiken, Kinderhandel, gefälschte Dokumente und fehlende Herkunftsangaben gefunden. Vermutlich sind tausende Kinder betroffen. Adoptierte Personen haben das Recht zu erfahren, ob ihre Adoption illegal war und in welcher Form die Behörden ihre Aufsichts- und Schutzpflicht vernachlässigt haben. Es ist deshalb dringend notwendig, betroffene Personen umfassend bei der Aufarbeitung zu unterstützen. Zuständig für das Adoptionswesen sind die kantonalen Zentralstellen, im Kanton Zürich die Zentralbehörde Adoption im Amt für Jugend und Berufsberatung der Bildungsdirektion. Gemäss der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen sind diese Zentralstellen bei (unrechtmässigen) Adoptionen in der Pflicht, Betroffene zu beraten und diese bei der Wurzelsuche zu unterstützen. Angesichts der neuen Erkenntnisse aus der Studie der ZHAW ist zu erwarten, dass dieser Beratung- und Unterstützungsbedarf im Kanton Zürich ansteigen wird und dafür entsprechende Ressourcen vorhanden sein müssen. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die dringliche Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Welche Massnahmen hat die Zentralbehörde Adoption getroffen, um Betroffene von (illegalen) Adoptionen bei der Wurzelsuche aktiv zu beraten und umfassend zu unterstützen? Wie macht der Kanton dieses Angebot für Adoptierte breit bekannt? Wie stellt der Kanton sicher, dass die dafür notwendigen Ressourcen vorhanden sind?
2. Ist der Regierungsrat bereit, die Forderungen von Betroffenenorganisationen und die von der KKJPD erarbeiteten Empfehlungen, insbesondere die kostenfreie Ausgestaltung der Herkunftssuche für alle betroffenen Personen sowie die Begleitung und Betreuung von adoptierten Personen im Prozess der Herkunftssuche durch spezifisch geschulte und qualifizierte Personen, zu erfüllen?
3. Ist der Regierungsrat bereit, die Praxis der (illegalen) Adoptionen im Kanton Zürich umfassend wissenschaftlich aufzuarbeiten und dazu die bereits angefangene historisch-kritische Studie, welche die Kantone Zürich und Thurgau gemeinsam durchführen, bedeutend zu erweitern, dies insbesondere im Hinblick auf die Liste der zu untersuchenden Länder und den Einbezug der (heutigen) kantonalen Praxis als Teil der Untersuchung? Begründung der Dringlichkeit: Die Interpellation ist dringlich, weil die Betroffenen so rasch wie möglich Anspruch auf aktive Beratung und umfassende Unterstützung bei der Wurzelsuche haben.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Interpellation Sibylle Marti, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass am 1. Januar 2003 für die Schweiz das Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption (SR 0.211.221.311) in Kraft getreten ist. Seither werden im Kanton Zürich sämtliche Adoptionsgesuche für Kinder aus Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens nach den international festgelegten Standards abgewickelt, wobei eine einzige kantonale Behörde, die sogenannte Zentrale Behörde, massgeblich an diesem Prozess beteiligt ist. Mit RRB Nr. 646/2002 wurde das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) der Bildungsdirektion als Zentrale Behörde des Kantons Zürich bestimmt. Seit 1. August 2020 ist die Zuständigkeit des AJB in der Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung verankert (§ 14a Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 14. März 2011 [KJHG, LS 852.1] in Verbindung mit § 2 Kinder- und Jugendhilfeverordnung vom 7. Dezember 2011 [LS 852.11]).
Zu Frage 1: Als zuständige Stelle für die Herkunftssuche im Sinne von Art. 268d Abs. 1 ZGB (SR 210) und die beratende Unterstützung im Sinne von Art. 268d Abs. 4 ZGB wurde mit RRB Nr. 675/2018 das AJB bestimmt. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde der Stellenplan des AJB um eine Stelle wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in erweitert. Das AJB kann die Suche nach Personen bzw. die Kontaktaufnahme einem spezialisierten Suchdienst übertragen (Art. 268d Abs. 2 ZGB). Die betroffenen Personen können über ein Kontaktformular auf der Webseite, direkt per Telefon oder per E-Mail an die zuständige Fachperson im AJB gelangen. Die Angaben sind sowohl auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz (bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/adoption/herkunftssuche.html) als auch auf der Webseite des Kantons Zürich (adoption.zh.ch) publiziert. Darüber hinaus bieten viele private Organisationen Unterstützung bei der Herkunftssuche an. Der Kanton Zürich beteiligt sich finanziell am Pilotangebot von Back to the Roots – Verein für adoptierte Personen aus Sri Lanka in der Schweiz und unterstützt den Verein PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz, der insbesondere Unterstützung und Beratung für adoptierte Personen anbietet, mit einer Subvention. Zu Frage 2: Die Praxis im Kanton Zürich entspricht im Wesentlichen den von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren erarbeiteten Empfehlungen. Insbesondere ist die Begleitung und Unterstützung von adoptierten Personen im Prozess der Herkunftssuche durch geschulte und qualifizierte Personen gewährleistet. Die Leistungen gemäss Art. 268d Abs. 1–3 ZGB und die Quellensuche im Staatsarchiv sind kostenfrei. Für eine umfassende Kostenlosigkeit aller Leistungen im Zusammenhang mit der Herkunftssuche müsste eine Anpassung des KJHG erfolgen (vgl. § 36 Abs. 1 lit. f KJHG). Weiter müssen die Kosten für Dienstleistungen Dritter oder weiterführende Unterstützungsleistungen (z. B. Reisen ins Herkunftsland, DNA- Analysen usw.) in der Regel von den suchenden Personen übernommen werden. Zu Frage 3: Die Resultate der von den Kantonen Zürich und Thurgau in Auftrag gegebenen Studie zu (Ausland-)Adoptionen in den Jahren 1973–2002 werden voraussichtlich im Herbst 2024 vorliegen. Diese Studie soll klären, unter welchen Umständen die Adoptionen stattfanden und inwiefern es
dabei zu Unregelmässigkeiten kam. Wenn die Resultate bekannt sind, wird der Regierungsrat aus der Studie resultierende Empfehlungen prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden.
II. Dieser Beschluss ist bis zur mündlichen Beantwortung der dringlichen Interpellation im Kantonsrat nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli