RRB Nr. 1442/2023
Anfrage Urs Glättli, Winterthur, betreffend Schulgemeinden – wohin geht es?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 337/2023
Sitzung vom 12. Dezember 2023
1442. Anfrage (Schulgemeinden – wohin geht es?) Kantonsrat Urs Glättli, Winterthur, hat am 2. Oktober 2023 folgende Anfrage eingereicht: Die Zürcher Gemeindelandschaft ist vielfältig und komplex, manchmal auch undurchsichtig und unnötig kompliziert. Der Kanton Zürich kennt nach wie vor den Bestand von Schulgemeinden und auch noch von Primar- und Sekundarschulgemeinden. Ihre Anzahl schwindet seit Jahren. Absehbar dürfte es in Kürze nur noch weniger als zehn volle Schulgemeinden geben. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. In wie vielen Kantonen gibt es überhaupt noch Schulgemeinden?
2. Wie viele Schulgemeinden, Primarschulgemeinden und Sekundarschulgemeinden wird es ab 1. Januar 2024 im Kanton Zürich noch geben und wie viele, wenn sich alle zurzeit bekannten Fusionsprojekte realisieren?
3. Wie gross ist der prozentuale ZH-Bevölkerungsanteil, der in einer politischen Gemeinde wohnt, in der gar keine Schulaufgaben, auch keine Kindergarten- und Primarschulaufgaben, wahrgenommen werden?
4. Wie viele Kantonsratsmitglieder wohnen in diesen Gemeinden?
5. In welchen Bezirken gibt es keine vollen Schulgemeinden – mit einer Kindergarten-, Primar- und Sekundarschulstufe – mehr?
6. Gibt es bekannte Unterschiede der Schulqualität von Schulen, die von politischen Gemeinden, und von Schulen, die von Schulgemeinden getragen werden?
7. Wieso können «kleine Gemeinden» weiterhin zusätzliche Vollzeiteinheiten erhalten (§ 6 lit. a LPVO), wenn gleichzeitig die Fusion von politischen Gemeinden und von Schulgemeinden finanziell unterstützt wird?
8. Wie viele Zivilgemeinden gab es am 1. Januar 2006 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ZH-Kantonsverfassung noch, bevor diese innert Frist aufzulösen waren?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Urs Glättli, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Neben dem Kanton Zürich kennen die Kantone Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, St. Gallen und Thurgau Schulgemeinden. Zu Frage 2: Ab dem 1. Januar 2024 wird es im Kanton Zürich noch zehn Volksschulgemeinden, 28 Primarschulgemeinden und 28 Sekundarschulgemeinden geben. Dann werden es 108 politische Gemeinden sein, die mit der Erfüllung von Schulaufgaben (nur der Primar- oder der Primar- und Sekundarschule) betraut sind. 52 politische Gemeinden werden weiterhin gar keine Schulaufgaben wahrnehmen. Für vier politische Gemeinden werden die Aufgaben der Sekundarschule auch im Jahr 2024 durch zwei Zweckverbände erfüllt. Es sind dies der Zweckverband Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon und der Zweckverband Gemeinsame Sekundarschule Erlenbach-Herrliberg. In drei politischen Gemeinden werden die Aufgaben der Sekundarschule mittels eines Anschlussvertrages durch eine politische Sitzgemeinde wahrgenommen (Politische Sitzgemeinde Wetzikon für die Politische Gemeinde Seegräben, Politische Sitzgemeinde Pfungen für die Politische Gemeinde Dättlikon sowie Politische Sitzgemeinde Nürensdorf für die Politische Gemeinde Brütten). Zum heutigen Zeitpunkt sind zwei konkrete Projekte bekannt, bei denen eine Schulgemeinde per 1. Juli 2026 aufgelöst werden soll. Es sind dies die Volksschulgemeinde Volketswil, deren Auflösung die Stimmberechtigten am 15. Mai 2022 beschlossen haben, und die Primarschulgemeinde Hochfelden, über deren Auflösung die Stimmberechtigten im Juni 2024 entscheiden werden. Unter Berücksichtigung dieser beiden Projekte würde sich die Anzahl der Volksschulgemeinden per 1. Juli 2026 von zehn auf neun und jene der Primarschulgemeinden von 28 auf 27 reduzieren. Zu Frage 3: Im Kanton Zürich gibt es ab 1. Januar 2024 52 politische Gemeinden, die keine Schulaufgaben wahrnehmen. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von rund 10%. In den folgenden Bezirken nehmen beinahe alle politischen Gemeinden Schulaufgaben wahr: Zürich (1 von 1), Horgen (9 von 9), Meilen (11 von 11), Hinwil (10 von 11), Uster (8 von 10), Pfäffikon (8 von 10) und Dietikon (8 von 11). In den Bezirken Andelfingen (15 von 20) und Dielsdorf (12 von 22) übernehmen mehr als die Hälfte der politischen Gemeinden keine Schulaufgaben.
Zu Frage 4: Von den 180 Kantonsratsmitgliedern wohnen zum heutigen Zeitpunkt 14 Mitglieder (7,8%) in politischen Gemeinden, die keine Schulaufgaben wahrnehmen. Sie verteilen sich auf die folgenden zwölf Gemeinden: Wettswil a. A. (1), Marthalen (1), Dietlikon (1), Freienstein-Teufen (1), Rorbas (1), Niederweningen (1), Rümlang (1), Volketswil (2), Turbenthal (1), Aesch (2), Andelfingen (1) und Elgg (1). Zu Frage 5: In den Bezirken Zürich, Affoltern, Horgen, Meilen und Dietikon gibt es keine Schulgemeinden, die alle Schulstufen abdecken. Zu Frage 6: Die Aufgaben der Schulpflegen bezüglich der Schulführung sind in einer politischen Gemeinde und in einer Schulgemeinde die gleichen. Entsprechend sind keine Unterschiede in der Qualität feststellbar, die auf die Art der Gemeinde zurückgeführt werden könnten. Zu Frage 7: Die Lehrpersonalverordnung vom 19. Juli 2000 (LS 412.311) regelt in § 2c Abs. 6 die Zuteilung zusätzlicher Vollzeiteinheiten durch die Bildungsdirektion. Dies ist insbesondere für kleine Gemeinden und für Gemeinden mit einer besonderen Siedlungsstruktur vorgesehen. Die Beurteilung für das Ausrichten dieser Mittel hat unabhängig von der für Gemeindezusammenschlüsse vorgesehenen finanziellen Unterstützung durch den Kanton zu erfolgen. Letztere ist denn auch im Gemeindegesetz vom 20. April 2015 (LS 131.1) und in der Gemeindeverordnung vom 29. Juni 2016 (LS 131.11) geregelt. Diese Mittel dienen der Deckung von Kosten im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen. Zu Frage 8: Bei Inkrafttreten der neuen Kantonsverfassung am 1. Januar 2006 gab es noch 20 Zivilgemeinden, die anschliessend aufgelöst wurden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli