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Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 15. Dezember 2023, Ermächtigung

RRB Nr. 1460/2023 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 12. Dez. 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1460-2023/de/konferenz-der-kantonsregierungen-plenarversammlung-vom-15-dezember-2023-ermachtigung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1460/2023

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 15. Dezember 2023, Ermächtigung

Rubrum

Öffentliche Fassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023

1460. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel viermal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 15. Dezember 2023. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organisationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.

Organisationsgeschäfte

Erwägungen

6. Schwerpunktplanung KdK 2024 Die Geschäfte der KdK werden entsprechend ihrer Priorisierung in drei Kategorien (A, B und C) eingeteilt. Für die Schwerpunktplanung 2024 der KdK sind folgende sechs A-Geschäfte vorgesehen: Europapolitik, Finanzausgleich und Aufgabenteilung Bund–Kantone, Integration von Ausländerinnen und Ausländern, Raumkonzept Schweiz, Digitale Verwaltung Schweiz sowie Gesundheitskosten. Die geplanten B- und C-Geschäfte sind den Unterlagen 6 und 6b zu entnehmen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die Schwerpunktplanung zu diskutieren und zu genehmigen. Haltung des Kantons Zürich Der Schwerpunktplanung 2024 der KdK kann zugestimmt werden. Bei den weiteren Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (5, 7, 8, 9), zur Festlegung von Sitzungsdaten (3) sowie ein unbestrittenes Wahlgeschäft (4), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Blockgeschäfte Bei den Traktanden unter diesem Titel (10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19) handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme, die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Einzelgeschäfte

20. Aussenpolitische Strategie 2024–2027: Stellungnahme zum Entwurf des Bundesrates Mit Schreiben vom 29. September 2023 übermittelte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der KdK den Entwurf der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 (Beilagen 20a und 20b). Der Bundesrat wünscht, die Kantone zu diesem Entwurf anzuhören. Am 6. Oktober 2023 stellte das Generalsekretariat (GS) der KdK den Kantonsregierungen den Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantone zu (Beilagen 20c und 20d). Die darauf von den Kantonen eingebrachten Änderungsanträge (Beilage 20f) samt Beurteilung des GS KdK sind in der Beilage 20e zusammengefasst. Dabei wurden folgende Anträge eingebracht, die vom GS KdK zur Annahme empfohlen werden (Reihenfolge gemäss Beilage 20e): – Das Thema Ernährungssicherheit im Sinne der Sicherung des Zugangs zu Nahrungsmitteln bzw. die Migrationsthematik infolge Hungers soll in allgemeiner Form in die aussenpolitischen Schwerpunktfelder aufgenommen werden. – Es soll erwähnt werden, dass es sich bei der Aussenpolitik des Bundes nicht nur um eine von Interessen, sondern auch von Werten geleitete Politik handelt. – Eine Verdichtung des Themas der Neutralität in eine Zielformulierung könnte das innen- und aussenpolitische Verständnis für diese Thematik stärken. – Randziffer (RZ) 1: Die Kantone sollen als wichtige Akteure im Kapitel 7 (Partner für die Umsetzung) der Strategie ausdrücklich erwähnt werden. – RZ 3: Im Rahmen des Ziels 1 (Schweiz–EU) soll erwähnt werden, dass auf eine thematische Einschränkung für neue Abkommen verzichtet wird. – RZ 3: Im Rahmen des Ziels 1 (Schweiz–EU) soll ausdrücklich erwähnt werden, dass stets die Souveränität der Schweiz sowie die direktdemokratischen Volksrechte zu wahren sind. – RZ 4/5: Im Rahmen des Ziels 2 (Nachbarn / europäische Partner) soll der Stärkung der Partnerschaften mit den Nachbarstaaten ein eigenes Ziel gewidmet werden. Die Vernetzung mit den weiteren EU-/EFTA- Staaten soll separat festgehalten werden. – RZ 7: Im Rahmen des Ziels 3 (Schengen/Dublin) sollen weitere Vorteile von Schengen/Dublin für die Kantone festgehalten werden, insbesondere bezüglich der Personenfreizügigkeit, des Schutzes der Aussengrenzen und des Dublin-Systems.

– Eine zusätzliche Zielformulierung oder eine strategische Aussage zum Umgang mit dem neuen geopolitischen Umfeld und der zunehmenden Bedeutung der Realpolitik soll in die Strategie aufgenommen werden. – Die Kantonsregierungen sollen in der Stellungnahme auch die Ziele 4 (Europäische Sicherheit), 5 (Ukraine) und 6 (Westbalkan) unterstützen. – RZ 9/12: Die Themen Umwelt, Klima und Energie sollen in der Stellungnahme der Kantone ebenfalls Erwähnung finden, bzw. die entsprechenden Ziele 21 (Klimawandel), 22 (Biodiversität und Verschmutzung) und 23 (Energie) des Entwurfs der Strategie sollen von den Kantonen unterstützt werden. – Das Ziel 18 des Entwurfs der Strategie soll von den Kantonen ebenfalls unterstützt werden. – RZ 13: Eine zusätzliche RZ soll der Stellungnahme beigefügt werden, die sich für ein internationales Regelwerk zur KI einsetzt. – Der Kommunikation als Instrument unter Kapitel 6 im Strategieentwurf soll mehr Platz eingeräumt werden. – Die Kantone sollen das Ziel 25 (Menschenrechte) ausdrücklich unterstützen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die Änderungsanträge zu diskutieren und die finalisierte Stellungnahme zu verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 22. November 2023 Stellung zum Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Kantone genommen und ihm grundsätzlich zugestimmt (RRB Nr. 1355/2023). Den vom GS KdK zur Annahme empfohlenen Anträgen kann zugestimmt werden. 21. … …

23. EUSALP Die Schweizer Präsidentschaft der EUSALP dauert bis Ende 2023 und wird dann an Slowenien übergeben. Das GS KdK schätzt die EUSALP- Präsidentschaft der Schweiz als erfolgreich ein. So konnte das von den Kantonen anvisierte Vorhaben, die thematische Fokussierung zu schärfen und somit die politische Relevanz der Strategie zu stärken, mittels eines angestossenen Revisionsprozesses des Aktionsplans in die Wege geleitet werden. Mit Veranstaltungen in allen Landesteilen wurde zudem die politische, sprachliche und kulturelle Vielfalt der Schweiz den Vertreterinnen und Vertretern der EUSALP-Staaten und -Regionen nähergebracht. Gleichzeitig konnte mit der Präsidentschaft ein konstruktives europapolitisches Zeichen im Sinne von guten Beziehungen mit unseren Nachbarstaaten gesetzt werden.

Es ist geplant, dass das GS KdK die Arbeiten in der EUSALP weiterhin verfolgen und in Absprache mit dem Bund an entsprechenden Sitzungen des Exekutivausschusses der EUSALP als Teil der Schweizer Delegation teilnehmen wird. Dies findet im Rahmen des Trio-Präsidentschaftssystems statt, in dem auch Vertretungen der letztjährigen und der kommenden Präsidien Einsitz nehmen. So kann aus Schweizer Sicht besser gewährleistet werden, dass der unter der Schweizer Präsidentschaft angestossene Revisionsprozess weitergeführt und abgeschlossen wird. Zudem ermöglicht dieses Vorgehen einen besseren Austausch betreffend Kooperationsmöglichkeiten in Themenfeldern der EUSALP. Die Plenarversammlung ist eingeladen, das weitere Vorgehen zu diskutieren und zu genehmigen. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1099/2023 den im Rahmen der Schweizer EUSALP-Präsidentschaft angestossenen Revisionsprozess des Aktionsplans bereits begrüsst. Die Bündelung von Mitteln und deren zielgerichteter Einsatz wird unterstützt. Dass die Mitarbeit im Trio- Präsidium der EUSALP auch 2024 Mittel der KdK bindet, ist jedoch kritisch zu sehen. Die Schwerpunktplanung der KdK 2024 (siehe Traktandum 6) ist bereits umfangreich ausgestaltet. Es ist somit zu prüfen, ob eine Vertretung der Regierungskonferenz der Gebirgskantone statt der KdK Einsitz in das Trio-Präsidium nehmen kann. Immerhin sind die angesprochenen Kooperationen in Themenfeldern der EUSALP zwischen Berggebieten der EUSALP-Mitgliedstaaten wahrscheinlicher als zwischen topografisch flacheren Gebieten. Falls jedoch die KdK auch 2024 Einsitz in das EUSALP-Präsidium nimmt, ist der Mitteleinsatz auf ein Minimum festzusetzen.

24. Digitale Verwaltung Schweiz Am 30. März 2023 hat das politische Führungsgremium (PFG) der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) einen ersten Entwurf der Strategie DVS 2024–2027 zur Konsultation freigegeben. Die KdK äusserte sich mit einer an der Plenarversammlung vom 22. September 2023 verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf. In der Folge hat die Geschäftsstelle DVS den Strategieentwurf überarbeitet und das PFG hat den bereinigten Entwurf an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2023 zuhanden der Träger freigegeben. Die kantonale Delegation im PFG und das GS KdK haben die überarbeitete Strategie überprüft und sind zum Schluss gekommen, dass die Anliegen aus der KdK-Stellungnahme weitgehend aufgenommen wurden. Gestützt darauf hat der Leitende Ausschuss der KdK am 10. November 2023 beschlossen, die vorliegende Strategie der Plenarversammlung vom 15. Dezember 2023 zur Verabschiedung zu unterbreiten.

Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 21. Juni 2023 im Rahmen der am 19. April 2023 vom GS KdK ausgelösten Konsultation der Kantonsregierungen Stellung zum Entwurf der Strategie DVS genommen und mit Beschluss Nr. 1099/2023 der Stellungname der KdK zur Strategie DVS 2024–2027 zugestimmt. Da die Anliegen dieser Stellungnahme in die überarbeitete Strategie weitgehend Eingang gefunden haben, kann Letztere verabschiedet werden.

26. Aufgabenteilung / Monitoring Kostenentwicklung Bund – Kantone Im Frühjahr 2021 wurde das Projekt «Aufgabenteilung II» sistiert. Die Kantonsregierungen haben sich in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 22. September 2023 zu den Entlastungsmassnahmen des Bundes dafür ausgesprochen, das Projekt «Aufgabenteilung II» rasch wiederaufzunehmen. Auch die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat in den letzten Monaten wiederholt signalisiert, dass sie mit den Kantonen die Diskussion über die Aufgabenteilung wiederaufnehmen möchte. Vor diesem Hintergrund hat das EFD zuhanden der Sitzung des politischen Steuerungsorgans Finanzausgleich vom 30. Oktober 2023 eine Notiz zur Wiederaufnahme des Projekts verfasst (Beilage 26a). Das EFD kommt in seiner Neubeurteilung zum Schluss, dass die ursprüngliche Beurteilung des Entflechtungspotenzials weitgehend immer noch zutreffend ist. Ausserdem schlägt das EFD vor, weitere Aufgabengebiete neu in die Diskussion aufzunehmen. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 (siehe Beilage 26b) wurden die Direktorenkonferenzen von der KdK eingeladen, auf der Grundlage der erwähnten Notiz des EFD eine Einschätzung zum Handlungsbedarf und Entflechtungspotenzial in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorzunehmen. Diese Konsultation läuft bis am 16. Januar 2024. Das GS KdK wird die Rückmeldungen der Direktorenkonferenzen zum Handlungsbedarf bei der Aufgabenteilung zuhanden der Präsidienklausur KdK – Direktorenkonferenzen vom 31. Januar und 1. Februar 2024 zusammenstellen mit dem Ziel, eine übergeordnete politische Würdigung der Vorschläge des Bundes zuhanden der Kantonsregierungen vorzunehmen. Gestützt darauf kann die Plenarversammlung der KdK vom 22. März 2024 einen Grundsatzentscheid bezüglich der aus Sicht der Kantone für eine Wiederaufnahme des Projekts «Aufgabenteilung II» geeigneten Aufgabenbereiche fällen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, dem weiteren Vorgehen zuzustimmen.

Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass die Wiederaufnahme des Projekts «Aufgabenteilung II» konkreter wird. Dem vom GS KdK vorgeschlagenen weiteren Vorgehen kann grundsätzlich zugestimmt werden. Wichtig ist, dass die Aufgabenbereiche des ursprünglichen Mandats (d. h. Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, regionaler Personenverkehr und Bahninfrastrukturfonds) weiterhin Teil des Projekts sind. In Bezug auf die Prämienverbilligung soll die Wiederaufnahme des Projekts allerdings erst nach der Abstimmung über die Prämien-Entlastungsinitiative im Juni 2024, und wenn klar ist, was deren konkrete Auswirkungen sind, erfolgen.

27. Schutzsuchende Ukraine: Unterstützungsmassnahmen (Programm S) Am 1. November 2023 hat der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus S für Geflüchtete bis zum 4. März 2025 weiter laufen zu lassen, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Gleichzeitig wurden die spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S) im gleichen Rahmen wie bisher verlängert. Allerdings sollen für die Kantone künftig verbindlichere Vorgaben für den Einsatz der Bundesbeiträge gemacht werden: So müssen sie neu für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine Sprachförderungsmassnahmen vorsehen sowie das Potenzial und den Förderungsbedarf im Einzelfall abklären. Der Bundesrat hat weiter entschieden, die bestehenden Anstrengungen zu verstärken, um möglichst viele Personen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bis Ende 2024 strebt der Bundesrat die Erhöhung der Erwerbsquote von zurzeit rund 20% auf 40% an. Das GS KdK begrüsst die Verlängerung des Programms S, mahnt aber an, dass die vorgeschlagenen verbindlichen Vorgaben für die Kantone umsetzbar sein müssen und nicht zu einem grossen bürokratischen Mehraufwand führen sollen. Das Vorgehen bezüglich der angestrebten Erhöhung der Erwerbsquote wird kritisiert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bundesrat die Anpassung bei Personen mit Status S unilateral, ohne Rücksprache mit den Kantonen, vorgenommen hat. Ob die Vorgabe realistisch ist, wird sich zeigen, die Zielerreichung liegt schliesslich nicht nur in den Händen der Integrationsförderung, sondern hängt auch vom Angebot des Arbeitsmarktes ab. Aus fachlicher Sicht ist es schliesslich falsch, dass Zielvorgaben nur für den Arbeitsmarkt gesetzt wurden. Im Sinne einer nachhaltigen Integration und in Analogie zu den Zielen der Integrationsagenda Schweiz wäre ein Fokus auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16–25 Jahren wichtig. Die Plenarversammlung ist eingeladen, vom Stand der Arbeiten Kenntnis zu nehmen.

Haltung des Kantons Zürich Der Einschätzung des GS KdK (Ziff. 2.2 der Beilage 27) wird vollumfänglich zugestimmt. Das ambitionierte Ziel einer Steigerung der Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S auf 40% ist weder im Kanton Zürich noch in der gesamten Schweiz realistisch. Mit dem vom Bundesrat festgelegten Ziel wird zudem das gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz festgelegte Wirkungsziel unilateral übersteuert, was nicht nachvollziehbar ist. Aus integrationspolitischer Sicht ist es auch falsch, dass eine Zielvorgabe nur für den Arbeitsmarkt gesetzt wurde. Die Konferenz der kantonalen Integrationsdelegierten fordert deshalb, dass bei der angestrebten Erwerbsquote auch Ausbildungsbemühungen angerechnet werden sollen. Art. 58a des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (LS 142.20) hält fest, dass neben der Teilnahme am Wirtschaftsleben auch der Erwerb von Bildung als Kriterium für die Integration berücksichtigt werden muss. Auch in der Integrationsagenda Schweiz wird der Grundsatz «Arbeit dank Bildung» postuliert. Im Sinne einer nachhaltigen Integration und in Analogie zu den Zielen der Integrationsagenda Schweiz ist ein Fokus auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16–25 Jahren wichtig. Aus Sicht des Kantons Zürich sind folglich die Integrationsziele für Geflüchtete aus der Ukraine wie bei der Integrationsagenda Schweiz zusammen mit den Kantonen und nach dem Grundsatz «Bildung vor Beschäftigung» festzulegen. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (22, 28) oder um unbestrittene Wahlgeschäfte (25), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Öffentlichkeit dieses Beschlusses Die KdK hat das Geschäft 21 als vertraulich eingestuft. Die Ausführungen dazu sind deshalb gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht zu veröffentlichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 15. Dezember 2023 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 15. Dezember 2023 nicht öffentlich. Die Erwägungen zum Traktandum 21 sind auch danach nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (öffentliche Fassung, nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), den Finanzdirektor, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli