RRB Nr. 1464/2023
Anfrage Romaine Rogenmoser, Bülach, René Isler, Winterthur, und Roman Schmid, Opfikon, betreffend Finanzielle Zuwendung an Hamas-nahe Organisationen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 348/2023
Sitzung vom 12. Dezember 2023
1464. Anfrage (Finanzielle Zuwendung an Hamas-nahe Organisationen) Kantonsrätin Romaine Rogenmoser, Bülach, sowie die Kantonsräte René Isler, Winterthur, und Roman Schmid, Opfikon, haben am 30. Oktober 2023 folgende Anfrage eingereicht: Aufgrund der Entwicklung der Geschehnisse in Israel bzw. dem Gaza- Streifen gelangen wir mit folgenden Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Trifft es zu, dass der Vereinigung muslimischer Organisationen Zürich (VIOZ) jährlich ein Beitrag ausgerichtet wurde bzw. immer noch wird? Dies, obwohl die muslimischen Vereine keine anerkannten Religionsgemeinschaften sind und keine Transparenz über ihre Finanzflüsse besteht. Wenn ja, mit welcher Begründung? Sind die Massnahmen (JI 5.1c+d) unter den Legislaturzielen die einzigen in Budget und Rechnung ausgewiesenen Geldflüsse an VIOZ oder gibt es anderweitige finanzielle Zuwendungen? Wie hoch sind die bisherigen (letzten 10 Jahre) und geplanten Geldflüsse (nächste 5 Jahre)?
2. Ist es korrekt, dass die Ummah (islamischer Jugendverein) Fördergelder des Kantons erhalten hat? Wenn ja, wie hoch waren die Beiträge in den letzten 10 Jahren? Mit welcher Begründung wurden diese gesprochen?
3. Welche anderen Israel-kritischen und Israel-nahen Organisationen erhalten aktuell und in den vergangenen 10 Jahren Fördergelder des Kantons? Bitte um Auflistung. Mit welcher Begründung? Existieren dazu Regierungsratsbeschlüsse? Bitte legen Sie diese bei.
4. Fanden Kontrollen über die Verwendung dieser Gelder statt bzw. fanden grundsätzlich Kontrollen über die Aktivitäten dieser Organisationen statt? Wenn nein, weshalb nicht?
5. Werden im Kanton Zürich Organisationen finanziell unterstützt, die aktuell staatsanwaltlich untersucht werden? Wenn ja, welche, und wird in Erwägung gezogen, in diesem Fall die Mittel zu streichen?
6. Wie stellt sich die Regierung zu den Aktivitäten der Organisationen wie der MASZ – Muslimische Studentenorganisation Zürich oder der Ummah, die z. B. Predigern eine Plattform bieten, die bekanntermassen Israel-feindlich auftreten?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Romaine Rogenmoser, Bülach, René Isler, Winterthur, und Roman Schmid, Opfikon, wird wie folgt beantwortet:
Das Verhältnis des Kantons zu den Religionsgemeinschaften ist in der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (LS 101) sowie im Kirchengesetz vom 9. Juli 2007 (LS 180.1), im Gesetz über die anerkannten jüdischen Gemeinden vom 9. Juli 2007 (LS 184.1) sowie in weiteren spezialgesetzlichen Erlassen wie z. B. § 9 des Patientinnen- und Patientengesetzes vom 5. April 2004 (LS 813.13) geregelt. Im Dezember 2017 hat der Regierungsrat die verfassungsrechtliche Grundordnung in einer Orientierung zum Verhältnis zwischen Staat und Religion mit sieben Leitsätzen konkretisiert. In Leitsatz sieben hält er fest, dass es zum Umgang mit verfassungsrechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften klare Handlungsgrundlagen braucht. In der laufenden Legislatur hat er sich dazu im Politikbereich 3 Kultur, Sport und Freizeit das Ziel gesetzt, die gesellschaftliche Beteiligung zu fördern, indem nichtstaatliches Engagement in Kultur, Sport, Religionsgemeinschaften und weiteren gesellschaftlichen Organisationen passend unterstützt wird (Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027, RRB Nr. 871/ 2023, RRZ 3). Die Unterstützung von Religionsgemeinschaften hängt damit nicht allein von deren Anerkennungsstatus, sondern auch von der Bedeutung ab, die diese für die Gesellschaft hat. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der religiösen Neutralität verpflichten den Staat, die Religionsgemeinschaften insbesondere bei ihrer Organisation und Struktur so zu unterstützen, dass sie in der Lage sind, die von der Gesellschaft an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. Zu Frage 1: Der Regierungsrat richtet keine jährlichen Beiträge an die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) aus, sondern unterstützt einzelne Projekte. In den letzten zehn Jahren haben der Lotteriefonds (Gemeinnütziger Fonds) des Kanton Zürich, die Direktion der Justiz und des Innern (Fachbereich Religion, Fachstelle Integration, Koordinationsstelle Teilhabe) sowie die Sicherheitsdirektion (Kantonspolizei) Projekte der VIOZ finanziell unterstützt. Sämtliche der folgenden Projekte wurden von der VIOZ mitfinanziert. Beim Sicherheitsprojekt entschied der Bund (Bundesamt für Polizei), dieses zu unterstützen, worauf es der Kanton gemäss der Kantonalen Verordnung über Massnahmen zur
Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (LS 551.2) mitfinanzierte. Andere Projekte wurden zudem vom Staatssekretariat für Migration, vom Nationalen Aktionsplan des Bundes sowie von der Evangelisch-reformierten Landeskirche und von der Römisch-katholischen Körperschaft mitfinanziert. Zeitraum Projekt Betrag in Franken Zweck Stelle 2014 Aufbau der muslimi 500 000 Anstoss zum Aufbau Lotteriefonds schen Seelsorge einer muslimischen 2015 bis 2017 Seelsorge 2017–2018 Aufbau des Vereins 279 729 Qualitätssicherung Fachstelle Muslimische für muslimische Integration Seelsorge Zürich Seelsorge in öffent (QuaMS) lichen Institutionen 2019–2024 Verein QuaMS 323 900 (2019) Sicherung des Fachbereich 125 000 (2020) Angebots und der Religion 100 000 (2021) Qualität muslimischer 150 000 (2022–2024) Seelsorge Regierungsrat 2021–2023 Zürich Kompetenz 385 000 Weiterbildung für Lotteriefonds Schlüsselpersonen in muslimischen Gemeinschaften 2021–2024 VIOZ Organisations 568 180 Stärkung der Fachbereich entwicklung Organisation und Religion Strukturen der VIOZ 2023 Stärkung der gesell 40 825 Vermittlung von Koordinationsschaftlichen und Kenntnissen über die stelle Teilhabe politischen Teilhabe politischen Rechte muslimischer Gemeinschaften 2023 Sicherheitsprojekt 16 595 Stärkung der Kantonspolizei VIOZ Gefahrenabwehr 2023–2026 Muslimische Spital 635 000 Pilotprojekt Fachbereich seelsorge Religion
Zu Frage 2: Die Fachstelle Integration hat zwischen 2013 und 2023 zwei Projekte des Vereins Ummah unterstützt: – 2019 Projekt «#SwissMuslimStories». Es handelte sich um eine öffentlichkeitswirksame Kurzfilmkampagne zur Prävention von Rassismus und Extremismus und zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Kohäsion. Das Projekt wurde mit Fr. 12 000 unterstützt. – 2019–2021 Projekt «Project Träff». Es handelte sich um ein Diskussionsforum für muslimische Jugendliche zur Prävention von Ausschluss und Radikalisierung sowie zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe. Das Projekt wurde mit Fr. 15 000 unterstützt.
Zu Fragen 3 und 6: Für eine Zusammenarbeit mit kantonalen Stellen oder eine finanzielle Unterstützung ist vorausgesetzt, dass die Organisationen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung beachten und beispielsweise keine politisch oder konfessionell einseitigen Botschaften transportieren (keine Propaganda oder missionarischen Tätigkeiten). Zu Frage 4: Projektanträge und Trägerorganisationen werden sorgfältig geprüft, und es wird bei allen geförderten Projekten über den inhaltlichen und finanziellen Verlauf des Projekts Bericht erstattet. Die geförderten Projekte der VIOZ erfolgten in engem Austausch mit dem Kanton, es fanden und finden regelmässige Gespräche zu den Projekten statt. Zu Frage 5: Die Staatsanwaltschaft ist in ihrer Tätigkeit vom Regierungsrat unabhängig. Der Regierungsrat hat keinen Einblick in ihre Untersuchungen. Ihm sind keine Fälle von Organisationen bekannt, die derzeit staatsanwaltlich untersucht werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli