RRB Nr. 1473/2011
Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung, Zuwendungen 2011
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2011
1473. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Zuwendungen 2011 für Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung)
Erwägungen
A. Allgemeine Bemerkungen Aufgrund Art. 131 der Bundesverfassung erhalten die Kantone 10% des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser. Die Kantone sind verpflichtet, diesen Alkoholzehntel zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs zu verwenden und dem Bund entsprechend Bericht zu erstatten (Art. 45 Abs. 2 Alkoholgesetz). Die kantonalen Richtlinien für den Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (RRB Nr. 2587/1998) halten fest, dass die Zuständigkeit für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung bei der Gesundheitsdirektion liegt, während die Sicherheitsdirektion für den Bereich der Behandlung einschliesslich Nachsorge zuständig ist. Zudem stellt die Sicherheitsdirektion die Berichterstattung an den Bund sicher. Für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung sind 45% der veranschlagten Ausgaben aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus vorgesehen. Zudem sollen gemäss der Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion KR-Nr. 2/2010 betreffend Teilrevision des Sozialhilfegesetzes Mittel, die den Fondsbestand in der Höhe der budgetierten Jahresausgabe überschreiten, dem Präventions- und Behandlungsbereich zusätzlich zugutekommen. Für das Jahr 2011 werden der Gesundheitsdirektion von der Sicherheitsdirektion daher insgesamt Fr. 2 101 621 zur Verfügung gestellt, Fr. 316 621 mehr als die ursprünglich budgetierten Fr. 1 785 000. Damit können Massnahmen zur Prävention des Tabak- und Alkoholmissbrauchs sowie Aktivitäten zugunsten der Migrationsbevölkerung verstärkt unterstützt werden. Gemäss kantonalem Gesundheitsgesetz (GesG) bekämpfen Kanton und Gemeinden den Suchtmittelmissbrauch (§ 48 Abs. 1 GesG). Der Kanton sorgt zusammen mit den Gemeinden für ein Netz von Suchtpräventionsstellen und unterstützt Massnahmen Dritter zur Prävention, Therapie und Schadensminderung (§ 48 Abs. 7 GesG). Mit dem Beschluss Nr. 1465/1999 hat der Regierungsrat das Konzept für spezialisierte, kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention verabschiedet. Im Konzept ist die Verwendung des Alkoholzehntels im Bereiche der Suchtprävention im Grundsatz festgelegt worden. Das für die Koordination der Suchtprävention zuständige Institut für Sozial- und Prä- ventivmedizin der Universität Zürich (ISPMZ) schliesst mit den fünf
privaten Fachstellen, die aus dem Fonds mitfinanziert werden, Leistungsaufträge ab. Das Konzept Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und der RRB Nr. 1295/1994 bilden die Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die acht regionalen Suchtpräventionsstellen. Zusätzlich können Beiträge an wenige bewährte, eigenständige Projekte gewährt werden.
B. Bemerkungen zu den eingegangenen Gesuchen a) Verhütung (Primärprävention) 1. Die Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr leistet durch professionelle Suchtprävention in Schulen und Betrieben sowie direkt an öffentlichen Anlässen einen wichtigen Beitrag zur Verminderung suchtmittelbedingter Unfälle. Die Senkung der Blutalkoholkonzentration für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker und die strengeren Bestimmungen zur Fahrfähigkeit unter Drogeneinfluss stellen im Bereich der Information und Aufklärung hohe Anforderungen an die Fachstelle. Mit der Fachstelle hat das ISPMZ für die Jahre 2010–2012 einen Leistungsauftrag abgeschlossen. Für 2012 ist eine Abgeltungssumme von Fr. 165 000 vorgesehen. 2. Die Fachstelle Radix Gesundheitsförderung führt entsprechend dem kantonalen Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen eine umfassende, öffentlich leicht zugängliche Dokumentationsstelle für Suchtprävention. Sie bietet auch einen Internetservice für die Dokumentation der Stellen für Suchtprävention an. Für die Führung der Dokumentationsstelle hat das ISPMZ mit der Fachstelle Radix für die Jahre 2010–2012 einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von Fr. 80 000 für 2012 abgeschlossen. 3. Gemäss Konzept für die kantonsweit tätigen Fachstellen erbringt die Fachstelle des Vereins für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) Leistungen für die Migrationsbevölkerung. Diese Aufgabe nimmt an Bedeutung zu und ist angesichts der Vielzahl von Ethnien mit entsprechendem Kommunikationsbedarf anspruchsvoll. Das ISPMZ hat mit der Fachstelle daher für die Jahre 2012–2014 einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von Fr. 250 000 für das Jahr 2012 vereinbart. 4. Der Zürcher Verein zur Prävention des Alkohol- und Medikamenten-Missbrauchs (ZüVAM) vereinigt alle massgebenden Organisationen, die im Bereich der primären und sekundären Prävention des Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs im Kanton Zürich engagiert sind. Er betreibt gemäss dem Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention die entsprechende Fachstelle ZüFAM. Unter Federführung der ZüFAM beteiligten sich die Stel- len für Suchtprävention im Mai 2011 an der kurzfristig lancierten Dialogwoche Alkohol des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Die entsprechenden Informationsaktivitäten sind mit Fr. 94 000 unterstützt worden (bereits ausgezahlt). Für die Jahre 2012–2014 hat das ISPMZ mit ZüVAM einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von Fr. 380 000 für 2012 vereinbart. Darin eingeschlossen sind Fr. 20 000 für Angebote attraktiver, alkoholfreier Getränke an Jugendliche durch das Blaue Kreuz. ZüVAM erhält damit insgesamt Fr. 474 000. 5. Der kantonale Abstinentenverband Zürich wird für 2012 mit Fr. 8000 unterstützt. Der Beitrag wird für die Förderung der Abstinenz durch die angegliederten Verbände eingesetzt. 6. Das Projekt «SPOIZ – Prävention und Gesundheitsförderung der Jugendverbände des Kantons Zürich» befasst sich mit der Leiterausbildung und der Betreuung von Kinder- und Jugendlagern sowie mit der offenen Jugendarbeit. Alle wesentlichen Jugendverbände im Kanton Zürich sind daran beteiligt. Die Federführung des Projekts liegt bei OKAJ, Organisation und Kontaktstelle aller Jugendvereinigungen Zürich. Die für 2012 mit einem Beitrag von Fr. 58 000 unterstützten Angebote werden durch die Stellen für Suchtprävention im Kanton systematisch begleitet. 7. Aufgrund des Konzepts Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und gestützt auf RRB Nr. 1295/1994 sind den regionalen Suchtpräventionsstellen (RSPS) für 2011 Fr. 441 687 zugewiesen worden (bereits ausbezahlt). Der Suchtmittelkonsum im öffentlichen Raum bildet das gemeinsame Jahresthema 2012 der Stellen für Suchtprävention. Die Legalisierung der Testkäufe ist Anlass für ein Aktionsjahr, in dem auch Gemeinden, die bisher abseitsstanden, für den Jugendschutz motiviert werden. Damit soll auch die Schwerpunktarbeit der vergangenen Jahre im Bereich des Jugendschutzes weitergeführt werden. Eine Medienkampagne rund um den nationalen Dialogtag Alkohol 2012 wird mit Radio- und TV-Spots darauf aufmerksam machen. Eine Parkkarte mit Promillometer im Layout der Stellen für Suchtprävention wird die Autofahrerinnen und -fahrer an einen mässigen Genuss von Alkohol erinnern. Diese gemeinsamen Projekte der Stellen für Suchtprävention werden für das Jahr 2012 mit Fr. 124 934 unterstützt. Die RSPS erhalten damit insgesamt Fr. 566 621. 8.1 Die Fachstelle Züri Rauchfrei koordiniert die Aktivitäten bezüglich Tabakmissbrauch und des Schutzes der Nichtrauchenden und ist in
diesen Bereichen auch die zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit. Sie ergreift Massnahmen zur Förderung des Nichtrauchens und verwirklicht entsprechende Projekte, insbesondere in Schulen und bei Jugendlichen. Mit der Fachstelle Züri Rauchfrei hat das ISPMZ einen neuen Leistungsauftrag für die Periode 2012 bis 2014 und dabei für die Primärprävention im Jahr 2012 einen Beitrag von Fr. 270 000 vereinbart. b) Früherfassung (Sekundärprävention) 8.2 Die Krebsliga Zürich betreibt die Projektstelle Nicht (mehr) Rauchen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich der Raucherentwöhnung. Wie im Vorjahr werden die Arbeiten der Projektstelle zur Sekundärprävention unter dem Dach von Züri Rauchfrei erbracht. Die Krebsliga Zürich ist selbst Mitglied des Vereins Züri Rauchfrei. Für diese Aktivitäten im Bereich der Sekundärprävention stehen für 2012 Fr. 130 000 zur Verfügung. Die Unterstützung für die Massnahmen der Tabakprävention beträgt damit insgesamt Fr. 400 000. c) Forschung, Aus- und Weiterbildung 9. Die Fachstelle Sucht Info Schweiz mit Sitz in Lausanne (vormals Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme) bietet gesamtschweizerisch ein breites Angebot mit Forschung, Prävention und Weiterbildung an, das der Öffentlichkeit und den Fachleuten im Kanton Zürich zugutekommt. Die Stelle berichtet kompetent über neue Suchtmittel, aktuelle Konsumtrends bei Jugendlichen und suchtmittelrelevante, sozioepidemiologische Fragestellungen und entwickelt auch neue Präventionsansätze. Vorab für die Forschungstätigkeit und ihre Bildungsangebote wird die Stelle mit einem Beitrag von Fr. 100 000 für das Jahr 2012 unterstützt.
C. Verbuchung Gemäss Art. 45 Abs. 2 des Alkoholgesetzes ist der Kanton Zürich verpflichtet, die vom Bund jährlich erhaltenen Mittel des Alkoholzehntels zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs einzusetzen. Mit § 48 Abs. 1 GesG besteht dafür eine gesetzliche Grundlage im Kanton. Da bezüglich der Höhe als auch des Verwendungszwecks der Bundesgelder keine Handlungsfreiheit besteht, handelt es sich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Prävention besteht lediglich bei der Zuweisung der Mittel durch den Regierungsrat ein gewisser Spielraum. Da die Auszahlung des Alkoholzehntels jeweils erst Ende Jahr erfolgt, können in der Regel mit den Mitteln erst im Folgejahr konkrete Leistungen eingekauft werden. Die im Rahmen der Auszahlung 2011 erhaltenen Mittel werden mit Fr. 535 687 für Aufwendungen im Jahr 2011 (siehe Punkte 4 und 7) und mit Fr. 1 565 934 für Leistungen im Jahr 2012 ausgerichtet.
Die auszurichtenden Beträge von insgesamt Fr. 2 101 621 sind dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Leistungsgruppe Nr. 3920) dem Konto 3981 0 00000, Übertragung aus Fonds, zu belasten und der Gesundheitsdirektion Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, dem Konto 4981 0 00000, Übertragung aus Fonds, gutzuschreiben. Die Beiträge an die Gemeinden aus dem Alkoholzehntel (Ziffer 7, Fr. 566 621) sind dem Konto 3632 2 62020 und die Beiträge an private Institutionen (Ziffern 1 bis 6, 8 und 9, Fr. 1 535 000) dem Konto 3636 2 62020 zu belasten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Prävention des Suchtmittelmissbrauchs im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 101 621 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, bewilligt und als Beitrag an folgende Institutionen ausgerichtet: in Franken 1. Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr 165 000 2. Fachstelle Radix Gesundheitsförderung, InfoDoc 80 000 3. Verein für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) 250 000 4. Zürcher Verein zur Prävention des Alkohol- und 474 000 Medikamenten-Missbrauchs (ZüVAM) 5. Kantonaler Abstinentenverband Zürich 8 000 6. Projekt SPOIZ – Prävention und Gesundheitsförderung 58 000 der Jugendverbände im Kanton Zürich 7. Regionale Suchtpräventionsstellen 566 621 8. Verein Züri Rauchfrei 400 000 9. Fachstelle Sucht Info Schweiz 100 000
II. Mitteilung an das Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi