RRB Nr. 1482/2021
Stiftungsstandort Zürich, Auftrag
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1482. Stiftungsstandort Zürich (Kenntnisnahme und Auftrag)
Erwägungen
Im Kanton gibt es eine lange Stiftungstradition, die 1835 mit der Einführung des ersten Stiftungsrechts der Schweiz begründet worden ist. 2019 waren im Kanton Zürich 2219 gemeinnützige Stiftungen mit einem geschätzten Stiftungsvermögen von über 18 Mrd. Franken angesiedelt. Der Kanton Zürich ist somit der grösste Stiftungsstandort der Schweiz. In den letzten Jahren waren die Neugründungen jedoch rückläufig. Die Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit und der Verband der Schweizer Förderstiftungen SwissFoundations haben dies zum Anlass genommen, den Stiftungssektor im Kanton einer vertieften Analyse zu unterziehen. Es wurden vorhandene Daten ausgewertet sowie 26 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Philanthropie, Recht, Finanzsektor, Verwaltung, Business Innovation, Kultur, Wissenschaft und Forschung befragt. Die Studie kommt zum Schluss, dass der Stiftungssektor im Kanton Zürich mit einer bewussten Förderung weiter gestärkt werden könnte. Der Regierungsrat nimmt die Studie zur Kenntnis und anerkennt die gesellschaftliche Bedeutung des Stiftungssektors. Gemeinnützige Stiftungen schaffen einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert für den Kanton Zürich. So spielen gemeinnützige Stiftungen sowohl für den Finanzplatz als auch für den Innovations-, Forschungs- und Sozialstandort Zürich eine zunehmend wichtige Rolle. Neben der klassischen Fördertätigkeit engagieren sich immer mehr gemeinnützige Stiftungen als Innovations- und Experimentierförderinnen und soziale Investorinnen. Sie ermöglichen als Risikokapitalgeberinnen neue Lösungen für globale Herausforderungen und sind wichtige Brückenbauerinnen und Kooperationspartnerinnen für gesellschaftliche Entwicklungen. Dieses Engagement steht im Interesse des Kantons Zürich. Zur Abklärung des geeigneten Vorgehens zur Vertiefung der Erkenntnisse der Studie ist eine direktionsübergreifende Projektkoordinationsgruppe «Stiftungsstandort Kanton Zürich» unter der Leitung der Volkswirtschaftsdirektion (Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit) einzusetzen. Die Koordinationsgruppe umfasst auch Vertretungen der Finanzdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern, des Stiftungssektors und weiterer Stakeholder. Die Projektkoordinationsgruppe ist zu beauftragen, dem Regierungsrat ein Umsetzungskonzept einschliesslich Projektorganisation zur Prüfung und Vertiefung der in
der Studie empfohlenen Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich zur Genehmigung zu unterbreiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Studie zum Stiftungssektor des Kantons Zürich wird zur Kenntnis genommen.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion (Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit) wird beauftragt, zusammen mit der Finanzdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern, dem Stiftungssektor sowie weiteren Stakeholdern eine Projektionskoordinationsgruppe «Stiftungsstandort Kanton Zürich» zu bilden.
III. Die Projektkoordinationsgruppe wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept zur Prüfung und Vertiefung der in der Studie empfohlenen Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich zu erarbeiten und dieses zusammen mit einer Projektorganisation dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten.
IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli