RRB Nr. 1491/2022
Anfrage Pierre Dalcher, Manuel Kampus und Markus Bärtschiger, Schlieren, betreffend Ausstehende, versprochene Verkehrsumlagerung in der Stadt Schlieren, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 299/2022
Sitzung vom 16. November 2022
1491. Anfrage (Ausstehende, versprochene Verkehrsumlagerung in der Stadt Schlieren) Die Kantonsräte Pierre Dalcher, Manuel Kampus und Markus Bärtschiger, Schlieren, haben am 29. August 2022 folgende Anfrage eingereicht: Der neue Stadtkreisel im Zentrum der Stadt Schlieren erregt die Gemüter der Schlieremer Bevölkerung seit dieser im Jahr 2019 dem Verkehr übergeben wurde. Allzu oft staut sich gegen Abend der MIV, somit auch die ÖV-Busse, um diesen Kreisel. Aus allen Richtungen wird der MIV-Verkehr über diesen kantonalen Verkehrskreisel geführt. Das kantonale Versprechen wurde nicht eingehalten, dass die Umlagerung landstrasse gleichzeitig mit dem Bau der jetzigen Tramlinie realisiert wird. Durch die Spurenreduktion von 4 auf 2 auf der bisherigen Strasse Badener/Zürcherstrasse und der ausstehenden Anpassungen der Gasometer- und Engstringerkreuzung kann das System den Gesamtverkehr schwerlich aufnehmen. Die Wichtigkeit der Engstringerkreuzung wurde auch im Bauprogramm der Staatsstrassen für die Jahre 2019–2021 klar zum Ausdruck gebracht, ja es wurde sogar als Schlüsselprojekt erwähnt. In diesem Bauprogramm vom Oktober 2018 (5499) heisst es: «Eine Umsetzung ist ab 2020 bzw. nach Inbetriebnahme der 1. Etappe der Limmattalbahn vorgesehen». Heute schreiben wir das Datum Ende August 2022. Wir bitten den Regierungsrat die folgenden Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wird eine gutachterliche Aktualisierung der Verkehrsprognosen erstellt? Wenn ja, mit welcher Zeitverzögerung ist zu rechnen? (siehe LiZ vom 24. August 2022)
2. Gegen das Bauprojekt «Engstringerkreuzung» sollen noch 15 Einsprachen hängig sein (siehe LiZ vom 24. August 2022). Wann kann man mit der Abarbeitung dieser Einsprachen rechnen?
3. In welcher Reihenfolge werden die beiden kantonalen Bauprojekte «Gasometerkreuzung» und «Engstringerkreuzung» umgesetzt?
4. Liegt ein kantonaler Zeitplan für die Umsetzung dieser beiden Bauprojekte vor? Wenn ja, wie sehen diese beiden Zeitpläne aus?
5. Welche Unterstützung bietet der Kanton Zürich der Stadt Schlieren an, um diese Verkehrsprobleme bis zur Realisierung dieser beiden Bauprojekte zu lindern (finanziell wie baulich)
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Pierre Dalcher, Manuel Kampus und Markus Bärtschiger, Schlieren, wird wie folgt beantwortet:
Das neue Verkehrsregime in Schlieren wurde durch den Bau der Limmattalbahn ausgelöst. Die entsprechende Kreditvorlage wurde 2015 von den Zürcher Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung mit grossem Mehr angenommen. Mit dem Bau der Limmattalbahn ab September 2017 und des Stadtplatzes im Zentrum von Schlieren ab August 2018 wurden auch die Zürcher- und Badenerstrasse sowie der Stadtplatz neu gestaltet und städtebaulich aufgewertet. Ursprünglich war vorgesehen, den Durchgangsverkehr gleichzeitig mit dem Bau der Limmattalbahn auf die Bernstrasse zu verlagern und so das Zentrum von Schlieren vom Verkehr zu entlasten. Damit eine Verlagerung stattfinden kann, sind jedoch mehrere Strassenprojekte auf der gesamten Achse Bern-/Überlandstrasse, darunter der Ausbau der Gasometer- und Engstringerkreuzung, unabdingbar. Seit 2012 ist den Verantwortlichen der kantonalen Ämter und der Stadtverwaltung Schlieren bekannt, dass die Strassenprojekte entlang der Bern-/Überlandstrasse für die angestrebte Verkehrsverlagerung zwingend notwendig sind. So ist es im Bericht «Stadt Schlieren Verkehrsgrundlagen und Simulation Stadtplatz» vom 21. März 2012 festgehalten. Das Projekt Limmattalbahn samt Umgestaltung der Strassen entlang des Bahntrassees wurde im bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz (SR 742.101) festgesetzt. Die Ausbauprojekte an der Bern-/Überlandstrasse sind gemäss zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gestützt auf das Strassengesetz (LS 722.1) festzusetzen. Aufgrund des klaren Volksentscheids konnte mit dem Bau der Limmattalbahn nicht zugewartet werden, bis auch die entsprechenden Strassenprojekte rechtskräftig festgesetzt sind. Obwohl die Projektleiter des Tiefbauamtes einen stetigen Austausch mit der Stadt Schlieren pflegten, hat diese schliesslich gegen die Strassenprojekte Einsprache erhoben. In zwei Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht gegen die Projektfestsetzung Gasometerkreuzung hat sich die Stadt Schlieren auch nach dem Rückzug ihrer Einsprache als Mitbeteiligte erneut gegen die Festsetzung des Projekts ausgesprochen. Bei der Engstringerkreuzung hat die Stadt Schlieren mehr als zweieinhalb Jahre nach der Projektauflage ihre Einsprache zurückgezogen.
Zu Frage 1: Die Annahmen des Gutachtens müssen gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts zur Gasometerkreuzung (VB.2021.00092) noch einmal geprüft werden. Die Prüfung erfolgt parallel mit der Bearbeitung der anderen Kritikpunkte des Urteils und hat, sofern die damals getroffenen Annahmen auch heute noch zutreffen, keine weiteren Verzögerungen zur Folge. Können auch die denkmalpflegerischen Vorbehalte ausgeräumt werden, kann das Projekt im ersten Halbjahr 2023 neu festgesetzt werden. Zu Frage 2: Die Verhandlungen mit der Stadt Schlieren haben ungewöhnlich lange gedauert. Die Stadt Schlieren hat ihre Einsprache gegen das Projekt Engstringerkreuzung erst Ende Juni 2022 zurückgezogen. Usanzgemäss hat das Tiefbauamt auf Einigungsverhandlungen mit den privaten Einsprecherinnen und Einsprechern verzichtet, solange eine Einigung mit der Standortgemeinde möglich war. Gespräche mit ortsansässigen Personen und Unternehmen werden wesentlich erleichtert, wenn Stadt und Kanton gemeinsam auftreten. Die Verhandlungen mit den übrigen 14 Einsprechenden dauern voraussichtlich bis 2023, und das Projekt kann frühestens Anfang 2024 festgesetzt werden. Zu Frage 3: Sobald eines der beiden Projekte rechtskräftig festgesetzt ist, kann dessen Ausführung in die Wege geleitet werden. Für eine Priorisierung bleibt keine Zeit mehr, da Bundesbeiträge von bis zu 14,28 Mio. Franken aus dem Agglomerationsprogramm nur abgerufen werden können, wenn der Baubeginn vor Ende 2025 erfolgt. Zu Frage 4: Die Projekte dürften rund drei Jahre nach der rechtskräftigen Festsetzung umgesetzt sein. Zu Frage 5: Kurzfristig können keine weiteren Massnahmen ergriffen werden, um die Situation für alle Verkehrsteilnehmenden wesentlich zu verbessern. Die verantwortlichen Personen im Tiefbauamt werden jedoch weiterhin alles daransetzen, die Projekte so rasch wie möglich fertigzustellen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli