RRB Nr. 1514/2009
Anfrage Esther Guyer und Regine Sauter, Zürich, betreffend Finanzierung Hauswirtschaftskurse, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 239/2009
Sitzung vom 23. September 2009
1514. Anfrage (Finanzierung Hauswirtschaftskurse) Die Kantonsrätinnen Esther Guyer und Regine Sauter, Zürich, haben am 6. Juli 2009 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss der vom Kantonsrat beschlossenen Gesetzesänderung plant der Regierungsrat zurzeit die Wiedereinführung der Hauswirtschaftskurse für alle Klassen der Gymnasien. Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Hauswirtschaftskurse stellen sich folgende Fragen:
Erwägungen
1. Wie viel kosten die jährlichen Kurse insgesamt, ohne die einmaligen Kosten der Wiedereinführung? Was kostet ein dreiwöchiger Aufenthalt pro Klasse im Lagerhaus?
2. In welchem Umfang wird das Globalbudget der Mittelschulen für die Hauswirtschaftskurse erhöht? Oder müssen die zusätzlichen Kosten von den Schulen durch Einsparungen kompensiert werden?
3. Wenn die Schülerinnen und Schüler in den dreiwöchigen Kursen sind, fallen die Lektionen der einzelnen Klassen aus. Was machen die Lehrpersonen während dieser Zeit? Müssen sie eine Lohnkürzung infolge der kleineren Lektionenzahl in Kauf nehmen?
4. Die Schülerinnen und Schüler der Kurzgymnasien kommen – nach dem entsprechenden Unterricht in der Oberstufe der Volksschule – zum zweiten Mal in den Genuss des Hauswirtschaftsunterrichts. Die Oberstufenschülerinnen und -schüler werden in schuleigenen Küchen unterrichtet und nicht in einem dreiwöchigen Blockunterricht in einer Ferienlager-Atmosphäre. Diese Art des Unterrichtes ist weiter kostengünstiger, aber in Bezug auf das Zusammenleben und die Ausbildung der Sozialkompetenz nicht gleichwertig. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass man diese Ungleichbehandlung beheben muss?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Esther Guyer und Regine Sauter, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aufgrund der vom Kantonsrat am 2. Juli 2007 beschlossenen Änderung des Mittelschulgesetzes (LS 413.21) werden die Hauswirtschaftskurse neu sowohl an den Lang- als auch an den Kurzgymnasien durchgeführt. Damit verdoppelt sich die Anzahl Kurse nahezu von bisher 65 auf 124 jährlich. Die Kurse werden mehrheitlich in kantonseigenen Objekten durchgeführt. Zusätzlich finden sie in gemieteten Liegenschaften oder in bestehenden Hauswirtschaftsschulen anderer Kantone statt. Während der vierjährigen Aufbauphase von 2010 bis voraussichtlich 2013 betragen die Ausgaben für die Hauswirtschaftskurse rund 30 Mio. Franken, einschliesslich einmaliger Investitionskosten von rund 7,5 Mio. Franken, die im Zusammenhang mit der Instandstellung und Rückübertragung der kantonseigenen Liegenschaften in das Verwaltungsvermögen anfallen. Nach Aufnahme des Regelbetriebes voraussichtlich 2014 ist mit wiederkehrenden Kosten von jährlich rund 10 Mio. Franken zu rechnen. Die Kosten pro Kurs bzw. pro Klasse betragen damit durchschnittlich rund Fr. 80 000. Zu Frage 2: Die zusätzlichen Kosten für die Hauswirtschaftskurse sind im KEF 2010–2013 in der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, eingestellt und gesondert ausgewiesen. Zu Frage 3: Gemäss § 17 Abs. 1 der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung vom 26. Mai 1999 (LS 413.112; MBVVO) sind Lektionen, die während eines Semesters gegenüber einem vollen Pensum zusätzlich zugewiesen werden bzw. gegenüber dem entlöhnten Pensum fehlen, mittelfristig auszugleichen. § 17 Abs. 2 MBVVO legt ferner fest, dass die Schulleitung zu Beginn jedes Schuljahres eine Bilanz der Stundenkonti des vergangenen Schuljahres zu erstellen hat. Die Stundenkonti aller Mittelschulen im Sinne von § 17 MBVVO weisen zurzeit einen Positivsaldo (Guthaben der Lehrpersonen) von 39,1 Mio. Franken aus. Vor diesem Hintergrund wird zurzeit geprüft, unter welchen Voraussetzungen der aufgrund der dreiwöchigen Hauswirtschaftskurse ausfallende Unterricht dem Stundenkonto gemäss § 17 MBVVO belastet werden kann.
Zu Frage 4: Das Unterrichtsmodell für den hauswirtschaftlichen Unterricht, wie es an der Oberstufe der Volksschule geführt wird, hat sich seit vielen Jahren bewährt und ist weitaus kostengünstiger als die im Internatsbetrieb zu führenden dreiwöchigen Hauswirtschaftskurse an den Mittelschulen. Eine Änderung dieser erprobten Form des hauswirtschaftlichen Unterrichts auf Sekundarstufe der Volksschule wird deshalb abgelehnt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi