RRB Nr. 1523/2021
Anfrage Janine Vannaz, Aesch, und Yvonne Bürgin, Rüti, betreffend Impfoffensive: Massnahmen und Kosten im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 396/2021
Sitzung vom 15. Dezember 2021
1523. Anfrage (Impfoffensive: Massnahmen und Kosten im Kanton Zürich) Die Kantonsrätinnen Janine Vannaz, Aesch, und Yvonne Bürgin, Rüti, haben am 15. November 2021 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss Meinung des BAG ist noch ein ungenügender Teil der Schweizer Bevölkerung gegen Covid-19 geimpft, und um die Impfquote zu steigern, haben Bund und Kantone eine Impfoffensive lanciert. So wurde während dem 8. bis 14. November 2021 eine nationale Impfwoche unter dem Motto «Gemeinsam aus der Pandemie» veranstaltet, um möglichst viele Personen über die Impfung zu informieren und sie zum Impfen zu motivieren. Zusätzlich werden in den nächsten Wochen mehrere Impfmobile unterwegs sein, um auch auf diesem Weg Zugang zur Impfung zu ermöglichen. Des Weiteren sollen Beraterinnen und Berater alle interessierten Personen direkt mit Informationen über die Impfung versorgen. Der Bund rechnet mit Kosten von maximal 96 Millionen Franken, die nun den einzelnen Kantonen zur Verfügung stehen. In Anbetracht dessen, dass es zusätzlich weitere Massnahmen gibt, welche für eine Eindämmung des Coronavirus zielführend sind (Testen, Hygienemassnahmen), bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Inwieweit wird sich der Kanton Zürich an der oben erwähnten Impfoffensive beteiligen und welche konkreten Massnahmen werden umgesetzt? Wie gross ist der finanzielle Beitrag, den der Kanton Zürich vom Bund beziehen wird bzw. bereits bezogen hat?
2. Hat der Kanton Zürich zusätzliche Impfüberzeugungs-Veranstaltungen geplant und wenn ja, welche? Mit welchen Kosten wird für diese Veranstaltungen gerechnet?
3. Könnte sich der Kanton Zürich vorstellen, dass der vom Bund zur Verfügung gestellte Betrag anstelle von Gratis-Bratwurst, Konzerten und Impfnächten in kostenlose Antigen-Schnelltests für Kinder und Jugendliche oder für kostenlose Antikörpertests für die Zürcher Bevölkerung zur Feststellung der Immunisierung zu investieren? Wenn nein, warum nicht?
4. Sieht der Kanton Zürich weitere präventive Massnahmen zur Stärkung der Gesundheit der Bevölkerung vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
5. Oberstes Ziel ist und war immer der Schutz der älteren Personen und der Risikopatienten. Ist im Kanton Zürich vorgesehen, nach der Impfoffensive für Ungeimpfte stärker auf die Auffrischimpfungen für Senioren und Risikopatienten zu setzen?
6. Wie werden dabei die Hausärzte integriert? Wie sich bisher gezeigt hat, bevorzugen vor allem ältere Menschen ihren Hausarzt einem Impfzentrum.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Janine Vannaz, Aesch, und Yvonne Bürgin, Rüti, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Der Kanton Zürich hat im Rahmen der vom Bund lancierten Impfoffensive 16 Projektanträge eingereicht. Der Bund hat für die Umsetzung dieser Projekte ein Budget von rund 2,5 Mio. Franken bewilligt. Die Impfoffensive startete am Montag, 8. November 2021 mit der nationalen Impfwoche. Im Zürcher Hauptbahnhof wurde ein Impfdorf eingerichtet, das an den drei Betriebstagen auf grosses Interesse gestossen ist. Darüber hinaus beteiligten sich Impfzentren, Heime, Spitäler, Apotheken sowie rund 50 Gemeinden an der nationalen Impfwoche und zeigten mit besonderen Aktionen auf, wie wichtig eine hohe Impfquote für die Bekämpfung der Coronapandemie ist. Der Apothekerverband des Kantons Zürich organisierte am 12. und 13. November 2021 eine «lange Nacht der Impfung». Auch die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich und die ihr angeschlossenen Hausärztinnen und Hausärzte unterstützen die Impfoffensive. In den Impfzentren standen während der Impfwoche Expertinnen und Experten zur Verfügung, die in verschiedenen Sprachen Auskunft geben und Fragen klären konnten. Die Türkisch-Islamische Stiftung, die Albanisch-Islamische Gemeinschaft, das Kompetenzzentrum Parandalo sowie der Bildungsverein ECAP – allesamt Institutionen für Menschen mit Migrationshintergrund – führten Impftage durch. Auch Heime und Spitäler beteiligten sich im Rahmen der Impfwoche mit entsprechenden Informationsangeboten. In Zusammenarbeit mit der Gratis- Zeitung «20 Minuten» wurde zudem ein stark beachteter Expertenchat organisiert mit dem Ziel, Fragen und Unsicherheiten in der Bevölkerung in Bezug auf die Impfung zu klären.
Die Gesundheitsdirektion hat alle Projekte im Rahmen der nationalen Impfwoche kommunikativ begleitet (zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2021/11/covid-19-impfwoche-jede-impfung-zaehlt.html). Die Bilanz nach der Impfwoche fällt gemischt aus. Der Kanton Zürich stand bereits vor der Impfwoche im schweizweiten Vergleich hinsichtlich Impfquote gut da. Im Impfdorf konnten an den drei Betriebstagen insgesamt 680 Erst- und 121 Zweitimpfungen durchgeführt werden. Auch die von den Apotheken durchgeführte «lange Nacht der Impfungen» ermöglichte rund 429 Erst- und 229 Zweitimpfungen. Bei den Informations- und Impftagen in der Türkisch-Islamischen Stiftung und bei der Albanisch-Islamischen Gemeinschaft wurden rund 22 Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt. Im Rahmen der Impfwoche bestand das Motto «Jede Impfung zählt». Vor diesem Hintergrund ist die Impfwoche durchaus als Erfolg zu werten. Hingegen muss auch festgehalten werden, dass bei einer weiteren Aktion in dieser Grössenordnung Aufwand und Ertrag nicht mehr übereinstimmen würden. Die Impfoffensive geht auch nach der Impfwoche weiter: Im Contact Tracing und in den Testzentren sind zusätzliche Beratungspersonen angestellt worden, die in den kommenden Wochen das Gespräch mit Kontaktpersonen suchen und Fragen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Impfung klären können. Ausgebaut wurde zudem das Angebot der vom Ärztefon betriebenen Impfhotline. Daneben werden die bestehenden Massnahmen und Angebote im Kanton weitergeführt. Dazu zählen der Weiterbetrieb der Impfzentren, der bestehenden Impfmobile, des Impftrams sowie die Gewährung von Zusatzentgelten an impfende Hausärztinnen und Hausärzte sowie Apotheken. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1219/2021 eine zusätzliche Ausgabe von rund 51,5 Mio. Franken für die Weiterführung des Covid- 19-Impfprojekts bewilligt. Zu Frage 3: Der vom Bund im Rahmen der Impfoffensive zur Verfügung gestellte Betrag ist zweckgebunden und kann von den Kantonen nur für Projekte eingesetzt werden, die den Vorgaben des Bundes entsprechen. Der Regierungsrat hat sich aber bereit erklärt, das dringliche Postulat KR-Nr. 353/2021 betreffend Kostenlose Corona-Tests bis 25 Jahre sowie das Postulat KR-Nr. 352/2021 betreffend Kostenlose Corona-Tests im Kanton Zürich entgegenzunehmen und vertieft zu prüfen.
Zu Frage 4: Neben den bei der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 371/2021 betreffend Einfluss Psycho-sozialer Risiken (PsR) auf die Gesundheit der Zürcher Bevölkerung aufgeführten Massnahmen und Projekten im Bereich psychischer Gesundheit erarbeitet Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich auch jahreszeitgerechte Tipps zur Stärkung der Gesundheit: gesundheitsfoerderung-zh.ch/themen/gesundheitstipps. Daneben gibt es ein kantonales Aktionsprogramm zum Thema Ernährung und Bewegung, das sowohl Kinder und Jugendliche als auch ältere Menschen in den Fokus nimmt. Alle diese Programme werden bereits seit Jahren umgesetzt und bestehen aus zahlreichen Projekten, um möglichst viele Personen in verschiedenen Settings erreichen zu können. Zu Fragen 5 und 6: Gemäss Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) lag der Fokus bei den Auffrischimpfungen zu Beginn bei den über 65-jährigen Personen. Alle Alters- und Pflegeheime im Kanton konnten ab dem 8. November 2021 Impfstoff bei der Kantonsapotheke bestellen und mit den Auffrischimpfungen starten. Wie bereits bei der Grundimmunisierung arbeitet die Gesundheitsdirektion mit Curaviva Kanton Zürich zusammen und bietet denjenigen Heimen, die nicht über das nötige Personal verfügen, mobile Impfequipen zur Unterstützung an. Ab dem 10. November 2021 wurden sukzessive Termine für alle anderen Personen über 65 Jahren im kantonalen Impftool freigeschaltet. Seit dem 23. November 2021 stehen auch Termine für besonders gefährdete, jüngere Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren zur Verfügung. Termine in einem Impfzentrum oder einer Apotheke müssen über das kantonale Impftool gebucht werden. Daneben gibt es die Möglichkeit, die Auffrischimpfung direkt bei der Hausärztin oder dem Hausarzt vornehmen zu lassen. Neben den insgesamt sieben Impfzentren im Kanton beteiligen sich gut 100 Apotheken sowie 500 Hausärztinnen und Hausärzte an der Impfkampagne. Um die Arztpraxen vermehrt für das Impfen zu gewinnen, hat sich die Gesundheitsdirektion mit der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich auf eine einheitliche Entschädigung von Fr. 50 pro Impfung geeinigt. Der Kanton entrichtet dabei ein Zusatzentgelt von rund Fr. 33.50 zu dem vom Bund festgelegten Betrag von Fr. 16.50 pro Impfung. Auch
die Apotheken enthalten ein Zusatzentgelt pro Impfung. Diese Zusatzentgelte sind bis Ende Juni 2022 befristet (vgl. RRB Nr. 1219/2021). Daneben können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken neu auch kleinere Mengen Impfstoff bei der Kantonsapotheke bestellen.
Die Auffrischimpfung wird frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen und sollte, wenn möglich, mit dem gleichen Impfstoff erfolgen wie die Erst- und Zweitimpfung. Nachdem die EKIF am 26. November 2021 die Impfempfehlung ausgeweitet hat, werden seit Anfang Dezember alle im Kanton Zürich wohnhaften Personen ab 16 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten vollständig geimpft sind, von der Gesundheitsdirektion persönlich via SMS oder Brief darauf hingewiesen, dass sie einen Termin für eine Auffrischimpfung vereinbaren können. Per 14. Dezember 2021 wurden im ganzen Kanton rund 271 112 Auffrischimpfungen verabreicht. Bei den über 65-Jährigen haben bereits 59% eine Auffrischimpfung erhalten, bei den über 80-Jährigen rund 64%.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli