RRB Nr. 1541/2021
Postulat Bettina Balmer, Zürich, Nina Fehr Düsel, Küsnacht, und Claudia Hollenstein, Stäfa, betreffend Attraktivität des Hausarztberufes, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 367/2021
Sitzung vom 15. Dezember 2021
1541. Postulat (Attraktivität des Hausarztberufes)
Erwägungen
Die Kantonsrätinnen Bettina Balmer-Schiltknecht, Zürich, Nina Fehr Düsel, Küsnacht, und Claudia Hollenstein, Stäfa, haben am 25. Oktober 2021 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat einen Bericht vorzulegen, wie er die Attraktivität des Hausarztberufes im Kanton Zürich zusätzlich zu den bereits vorliegenden Massnahmen unterstützend steigern will, respektive welche Anreize er die nächsten 10 Jahre setzen will, damit in der Grundversorgung des Kantons Zürichs keine signifikanten Engpässe entstehen. Begründung: In der regierungsrätlichen Antwort auf Anfrage KR-Nr. 137/2021 ist nachzulesen, dass der Kanton Zürich bereits sehr viel unternimmt, um die Attraktivität des Hausarztberufes zu steigern. Es wird auf das Institut für Hausarztmedizin verwiesen, auf dessen finanzielle Unterstützung und auf die Weiterbildungscurricula sowie die niedrigen Hürden für die hausärztliche Tätigkeit. Dennoch sprechen die Zahlen weiterhin eine klare Sprache: Gemäss FMH-Statistik gab es 2020 im Kanton Zürich für 1,55 Mio. Einwohner 1104 Allgemeinärzte und rund 3000 niedergelassene Spezialärzte sowie 3957 Fachärzte in Spitäler. Damit fallen auf 1000 Einwohner weniger als 1 Hausarzt und etwa 5 niedergelassene Spezialärzte sowie Fachärzte in Spitälern1. Der Anteil Ärzte mit Spezialarzttitel «allgemeine innere Medizin» hat zwischen 2013 und 2019 in der Schweiz von 33,8% auf 29,5% abgenommen und in der Schweiz arbeiten mit 37,4% ausländischen Ärzten überdurchschnittlich viele Ärzte mit ausländischen Arztdiplom verglichen mit den angrenzenden Ländern, dort werden zwischen 4,9% und 11,5% Ärzte mit ausländischem Diplom gezählt. Schliesslich stellte die Work Force Studie 2020 im Auftrag der Haus- und Kinderärzte Schweiz2 unter anderem fest, dass 13% der Grundversorgung durch Haus- und Kinderärzte im Pensionsalter durchgeführt wird, erwähnt aber auch eine mögliche Entschärfung des Problems bis 2040.
1 https://www.fmh.ch/themen/aerztestatistik/fmh-aerztestatistik.cfm#i145526
Bei dieser Ausgangslage stellt sich zu Recht die Forderung, insbesondere kurz- und mittelfristig die Hausarztmedizin zusätzlich zu stärken. Umso erfreulicher, dass die Regierung in der Anfrage KR-Nr. 137/2021 die Schaffung zusätzlicher Medizinstudienplätze und den Einstieg von genügend Studienabgängerinnen und -abgänger in die Grundversorgung wichtig findet. Damit dies gelingt, braucht es aber weitergehende Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Hausarztberufes. Hierfür könnten wir uns beispielsweise konkret vorstellen, vermehrt Praktikumsplätze am Institut für Hausarztmedizin zu schaffen und die entsprechenden Lehrärzte an der UZH besserzustellen. Es könnte weiter die Ausbildung der MPAs in Spitälern und grösseren Gruppenpraxen forciert werden, zumal MPAs die Grundversorgerpraxen entlasten und so auch zur Attraktivität des Hausarztberufes beitragen. Massnahmen im Bereich der Finanzierung von Assistenzärzten in Weiterbildung Hausarztmedizin, dem Einsatz von Advanced Practice Nursing oder auch hier nicht skizzierte Ansätze sind denkbar. Vor allem braucht es aber nun einen konkreten Plan, wie die Regierung insbesondere in den nächsten 10 Jahren einen Engpass in der Grundversorgung vermeiden will.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Bettina Balmer-Schiltknecht, Zürich, Nina Fehr Düsel, Küsnacht, und Claudia Hollenstein, Stäfa, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat hat mehrmals dargelegt, dass in den letzten Jahren bereits verschiedene Massnahmen ergriffen worden sind, um die Hausarztmedizin zu fördern und zu stärken (vgl. Beantwortung der Anfragen KR-Nr. 137/2021 betreffend Förderung von Hausärzten, KR-Nr. 87/2021 betreffend Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in den Regionen und KR-Nr. 116/2021 betreffend Task-Shifting im Zürcher Gesundheitswesen sowie Stellungnahme zur Motion KR-Nr. 125/2021 betreffend Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Zürich). Im Kanton Zürich werden die Hürden für die Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt bewusst tief gehalten. So sind etwa Fachärztinnen und Fachärzte der Allgemeinmedizin sowie der Kinder- und Jugendmedizin von der Zulassungsbeschränkung ausgenommen. Neben der Schaffung zusätzlicher Medizinstudienplätze ist es zudem wichtig, sicherzustellen, dass genügend Studienabgängerinnen und -abgänger in die Grundversorgung einsteigen. Die Medizinische Fakultät der Universität Zürich arbeitet im Rahmen der laufenden Curriculumsreform daher intensiv an der Schärfung des Profils, um durch die Betonung der ärztlichen Grundversorgung bereits im
Studium das Interesse der Studierenden für eine spätere Tätigkeit im Bereich der Allgemein- und Hausarztmedizin wecken zu können. Die Gesundheitsdirektion fördert über eine Leistungsvereinbarung das Praxisassistenz- und Curriculumsprogramm des Instituts für Hausarztmedizin der Universität Zürich mit jährlich knapp 2 Mio. Franken. Die grosse Mehrheit (rund 92%) der Personen, die bislang das Programm durchlaufen haben, ist heute im Kanton Zürich tätig. Daneben wird geprüft, unter welchen Bedingungen bestimmte ärztliche Tätigkeiten in Zukunft von anderen Gesundheitsfachpersonen übernommen werden können. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Projekte lanciert, um neue Berufsprofile wie beispielsweise Advanced Practice Nurses vertieft zu analysieren mit dem Ziel, deren künftige Tätigkeitsgebiete definieren zu können. Die Attraktivität des Hausarztberufes wird auch gesteigert, wenn kleinere ambulante Eingriffe vermehrt auch in Praxen anstatt im spitalambulanten Setting durchgeführt und wenn die Vor- und Nachsorge durch die Hausärzteschaft sichergestellt werden kann. Es wird also bereits vieles gemacht, um die Attraktivität dieser Spezialisierung bei den angehenden Ärztinnen und Ärzten zu fördern und so die Grundversorgung sicherzustellen. Im Herbst 2021 haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsdirektion zudem erneut mit Vorstandsmitgliedern der Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte getroffen und einen Ausbau des vom Institut für Hausarztmedizin organisierten Praxisassistenzprogramms besprochen. Auch im Rahmen der Zulassungsbeschränkung wird dem grösseren Bedarf an Grundversorgern Rechnung getragen und die Fachdisziplinen der Allgemein- sowie Kinder- und Jugendmedizin werden weiterhin von der Beschränkung ausgenommen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 367/2021 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli