RRB Nr. 155/2023
Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Unterkunft «Polizeikaserne» in Zürich, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2023
155. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Unterkunft «Polizeikaserne» in Zürich (zusätzliche gebundene Ausgabe und Vergabeerhöhung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Kanton ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit Verfügung vom 13. Januar 2023 bewilligte die Sicherheitsdirektion den bis Ende Februar 2023 befristeten Betrieb der Unterkunft «Polizeikaserne» in Zürich mit einer maximalen Kapazität von 300 Plätzen für Fr. 960 000. Angesichts der momentanen und prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den Betrieb dieser Unterkunft bis Ende Juni 2023 zu verlängern.
B. Betrieb Asylunterkunft in der «Polizeikaserne» in Zürich Die Betreuung in der Unterkunft sowie das Catering sollen weiterhin durch die ORS Service AG, Zürich, sichergestellt werden, die bereits über die notwendige Erfahrung mit dem Betrieb von Asylzentren verfügt. Die Betreuung der Personen aus dem Asylbereich soll auf der Grundlage von RRB Nr. 1165/2018 und der bestehenden Rahmenverträge weiterhin durch die ORS erbracht werden. Aufgrund der Dringlichkeit ist deshalb gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung (LS 720.11) der Betrag der Vergabe an die ORS Service AG, Zürich, für das Catering von Fr. 325 950 auf Fr. 1 469 850 zu erhöhen. Weitere Vergabeerhöhungen für die Infrastruktur, Reinigung, Wäscherei und Hauswartung fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV und gestützt auf den Anhang der Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (LS 172.110.2) in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion.
C. Finanzielle Auswirkungen Für die Berechnung der zusätzlichen Aufwendungen von März bis Ende Juni 2023 (weitere vier Monate) wird mit einer Auslastung von 100% gerechnet. Gestützt auf die vorgenannten Eckwerte ergeben sich für die Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich die nachfolgenden zusätzlichen Betriebskosten bis Ende Juni 2023. Aufwendungen (in Franken, einschliesslich MWSt) bis Ende März bis Total Februar 2023 Juni 2023 Bereitstellungskosten (Installation, Anschaffungen, 354 572 140 000 494 572 Rückbau; Erfahrungswerte) Infrastrukturkosten (v. a. Miete Duschcontainer, WC-Zelt) 61 183 131 494 192 677 Reinigung, Wäscherei, Hauswartung (Barrientos, Zürich; 73 600 511 311 584 911 Angebote vom 23. Dezember 2022 und 17. Januar 2023) Sicherheitsdienstleistungen (Securitas, Zürich; Angebot 137 104 411 312 548 416 vom 6. Januar 2023) Catering (ORS, Zürich; Angebot vom 20. Dezember 2022) 325 950 1 143 900 1 469 850 Unvorhergesehenes (v.a. für allfällige weitere Sicher 7 591 231 983 239 574 heitsdienstleistungen) / Rundungen Aufwendungen (Mitte Januar bis Ende Februar 2023) 960 000 Zusätzliche Aufwendungen (März bis Ende Juni 2023) 2 570 000 Total Aufwendungen (Mitte Januar bis Ende Juni 2023) 3 530 000 Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr. 2 570 000 für den von März bis Ende Juni 2023 verlängerten befristeten Betrieb der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 Asylgesetz [SR 142.31] sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Aufwendungen von insgesamt Fr. 3 530 000 können im Budget 2023 verfügbar gemacht werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Unterstützung und Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird für den weiteren befristeten Betrieb der Unterkunft «Polizeikaserne» in Zürich von März 2023 bis Ende Juni 2023 zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 13. Januar 2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 570 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 530 000.
II. Der Betrag der Vergabe an die ORS Service AG, Zürich, gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 13. Januar 2023 für das Catering bei der Unterkunft «Polizeikaserne» in Zürich von März bis Ende Juni 2023 wird von Fr. 325 950 auf höchstens Fr. 1 469 850 erhöht.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli