RRB Nr. 1597/2010
Nationalstrassen N1, Zürich - St. Gallen, Abschnitt 48, Ohringen - Kantonsgrenze ZH/TG, Raststätte Forrenberg Nord, Sanierung Parkplätze, Beläge, Beleuchtung, Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. November 2010
1597. Nationalstrassen (N 1, Zürich–St. Gallen, Abschnitt 48,
Erwägungen
Ohringen–Kantonsgrenze ZH/TG, Raststätte Forrenberg) Mit Beschluss Nr. 570/2008 hat der Regierungsrat die Hauptarbeiten für die Erhaltungsmassnahmen an der Nationalstrasse N 1.1.4/N 1.1.5 (Anschluss Ohringen bis Grenze ZH/TG) und der N 7.1.1/N 7.1.2 (Verzweigung N 1/N 7 bis Grenze ZH/TG), umfassend die Strassenbauarbeiten, die Instandsetzung Kunstbauten, die Leitschranken und die Markierung, an die Leonhard Weiss Bau AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme gemäss bereinigtem Angebot vom 12. November 2007 beträgt Fr. 146 499 169.65. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die am 1. Januar 2008 in Kraft trat, sind die Aufgaben Bau von Netzerweiterungen, Ausbau/ Engpassbeseitigung, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen in die Verantwortung des Bundes übergegangen. Die Raststätten entlang den Nationalstrassen blieben aber im Eigentum und Kompetenzbereich der Kantone. In der erwähnten Submission wurden auch Leistungen, die im Zusammenhang mit der Sanierung der Raststätte stehen, ausgeschrieben. Die Raststätte wurde mit der Eröffnung der Nationalstrasse vor etwa 35 Jahren in Betrieb genommen. Grosse Sanierungsmassnahmen wurden in der Vergangenheit nicht vorgenommen. Mit der geplanten Sanierung soll die Anlage, die aus rund 100 PW-Parkplätzen und knapp 20 LKW-Abstellplätzen mit den dazu gehörenden Fahrwegen besteht, umfassend erneuert werden. Dabei wird die Entwässerung an die neusten Anforderungen angepasst. Die ursprünglich in Beton ausgeführten Randabschlüsse sind durch die Frost-Tausalzeinwirkung stark angegriffen und werden durch Naturrandsteine ersetzt. Die bestehenden Beläge in den Fahrbahnen und den Abstellplätzen sind sehr stark gealtert und weisen zum Teil erhebliche Verformungen auf. Je nach Belastung werden diese durch bituminöse Beläge oder Betonplatten ersetzt. Mit der Anordnung von zusätzlichen Öko-Sammelstellen soll die Sauberkeit verbessert und mit der Anpassung der Beleuchtung die Sicherheit auf der Raststätte verbessert werden. Die privaten Werkleitungseigentümer wurden aufgefordert, ihre Leitungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.
Die geplante Sanierung soll nun aus dem Werkvertrag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) herausgelöst werden, damit die Baudirektion direkt als Bauherrschaft gegenüber den Planern und Unternehmern auftreten kann. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 22. September 2010 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten – Bauarbeiten 1 421 000 Nebenarbeiten 264 000 Technische Arbeiten 318 000 Total 2 003 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (90%) 1 797 000 Staatsstrassen Beleuchtung (10%) 206 000 Total 2 003 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 2 003 000 zu bewilligen, wovon Fr. 1 797 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG) in die Investitionsrechnung sowie Fr. 206 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung gehen vom Gesamtbetrag von Fr. 2 003 000 Fr. 1 797 000 zulasten des Kontos 8400.50111 00000, Staatsstrassen Erneuerung (Objekt 84S- 80236, Seuzach, Raststätte Forrenberg Nord), und sind somit gebundene Ausgaben. Als neue Ausgaben gehen Fr. 206 000 zulasten des Kontos 8400.50110 80010, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 85 000. Sie berechnen sich nach IPAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag % Fr. Fr. % Fr. Erneuerung 90% 1 797 000 27 000 2,5% 45 000 Staatsstrassen Konto 5011 1 00000 Beleuchtungsanlagen 10% 206 000 3 000 5% 10 000 Konto 5011 0 80010 Zwischentotal 30 000 55 000 Total 2 003 000 85 000
In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2996/2010 bewilligte Ausgabe von Fr. 52 000 für die Projektierung enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80236, Seuzach, Raststätte Forrenberg Nord, aufzunehmen. Der Anteil für Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2010 mit Fr. 350 000 enthalten und im KEF 2011–2014 für das Jahr 2011 mit Fr. 1 653 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Parkplätze, der Fahrbahnbeläge und der Beleuchtung bei der Raststätte Forrenberg Nord (N 1 Zürich–St. Gallen) werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 797 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 206 000, insgesamt Fr. 2 003 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbau bewilligt.
II. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss der Formel Startausgabenbewilligung × Zielindex ÷ Startindex mit Stichtag 22. September 2010 der Teuerung angepasst.
III. Die Verfügung Nr. 2996/2010 des Tiefbauamtes wird aufgehoben.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an den Gemeinderat Seuzach, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach, das Bundesamt für Strassen, 3063 Ittigen (unter Beilage eines Instandsetzungs-Projekts [E]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi